Darf man: Paket öffnen und Annahme verweigern?

Wenn man ein Paket bekommt (als Beispiel: einen Tisch) und an der Tür, wenn der Postbote klingelt, nachschauen möchte ob es die richtige Farbe ist… darf man es dann im Beisein des Postboten öffnen und ihm wieder mit zurückgeben wenn es nicht die richtige Farbe ist. Retour wäre doch das gleiche, oder? Sprich, wenn man es annimmt, drinnen öffnet und feststellt, dass was nicht stimmt… Verarbeitungsfehler/falsche Farbe… ?! Oder muss der Postbote nicht warten bzw. darf er das Paket nicht wieder mitnehmen?

DANKE!!! :wink:))

Ja klar, der Paketbote wartet, bis du dein Ikearegal ausgepackt und aufgebaut hast. :wink:

Im Ernst: Es ist doch nicht Sache der Post, geschäftlichen Missverständnisse und Differenzen zwischen Versender und Empfänger auszubaden.

Allenfalls wenn die Verpackung erhebliche Transportbeschädigungen aufweist, ist der Fall komplizierter, denn das liegt im Verantwortungsbereich des Spediteurs. Dann sollte man die Annahme vorsichtshalber gleich verweigern und das Paket ungeöffnet zurückgehen lassen mit Benachrichtigung an den Absender.

Gruß
smalbop

Die Annahmeverweigerung ist vor Kenntnisnahme des Inhalts zu erklären. Nach Kenntnisnahme lässt sich bei einem Werkvertrag jedoch die Abnahme verweigern. Die geht den Postboten allerdings, im Gegensatz zur Annahmeverweigerung, nichts an. Wenn er dennoch so nett ist, darauf zu warten…

IANAL