In Deutschland darf eine Privatperson eigentlich alles verkaufen. Ausnahmen ergeb n sich nur aus konkreten gesetzliche Ausnahmen wie das Waffengesetz oder das Jugendschutzgesetz. Letztere könnte in deinem Fall relevant sein.
Gewerbetreibende haben hier deutlich mehr Pflichten (z. B. die Berücksichtigung, ob man bestimmte Marken überhaupt verkaufen darf). Ob man sich selbst als Privatverkäufer bezeichnet, ist dabei irrelevant. Es kommt - einfach gesagt - darauf an, ob die Verkaufstätigkeit wie Die eines Gewerbetreibenden wirkt.
Das ist schon mit der aktuellen Gesetzgebung möglich und bei Marjen-Herstellern vollkommen normal … und nicht nur im Online-Handel. Z. B sind s. g. Vertriebsbindungen Alltag. Die EU kommt bei den aktuellen Bestrebungen ihren Existenzgrund nach und harmonisiert die länderspezifischen Gesetzgebungen. Sicher sollte man schauen, ob das zu viel Lobbyarbeit einfließt. Aber hier sollte man bedenken, dass beide Seiten eine starke Lobby haben.
Privatpersonen werden da nicht reglementiert.