Darf man Schmuck zerlegen und neu arrangieren?

Hallo,

Mich würde interessieren, ob ich irgendwelche Rechte verletze, wenn ich aus einem gekauften Schmuckstück, z.B. einen Kettenanhänger entferne, ihn an eine selbstgestaltete Kette einfüge und dann diese eventuell wieder verkaufe.
Müsste ich den ursprünglichen Schmuckdesigner um Erlaubnis bitten, oder tritt er die Rechte an seinem Schmuckstück beim Verkauf ab?

Gruß Daniel

„Geistige“ Recht sind nicht abtretbar. Wenn Sie ein „Neues Werk“ schaffen, dürfen Sie auch anderen Werke in einem „gewissen Maße“ zitieren.

Einfacher ist es aber, dies direkt mit dem Hersteller direkt zuklären. So gibt es keine Mißverständnisse.

R.

Vollständig ließe sich das nur beantworten, wenn man weitere Einzelheiten des Falles kennen würde.

So ganz allgemein wäre es möglich, dass Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte (also Designrechte), Markenrechte oder Patentrechte verletzt werden.

Dabei können aber Marken-, Geschmacksmuster- und Patentrechte nur durch geschäftliches Handeln verletzt werden, also nicht etwa, wenn man mal eine Kette privat umbaut und anschließend privat weiterverkauft.

Urheberrechte kann man allerdings auch außerhalb des geschäftlichen Lebens verletzen. Urheberrecht setzt voraus, dass der Schmuck die nötige Schöpfungshöhe erreicht, was - grob vereinfacht gesagt - z.B. dann der Fall ist, wenn es sich um Kunst handelt.

Ob Rechte des Herstellers beim Verkauf erlöschen („abgetreten werden“) oder nicht, kann zwar auch von den Umständen des Einzelfalls abhängen, scheint mir hier aber nicht der Fall zu sein und kann jedenfalls nicht automatisch unterstellt werden.

Leider kann ich Ihnen bei dieser Frage nicht weiterhelfen. Das ist einfach zu speziell. Am besten einen spezialisierten Anwalt fragen.