Vollständig ließe sich das nur beantworten, wenn man weitere Einzelheiten des Falles kennen würde.
So ganz allgemein wäre es möglich, dass Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte (also Designrechte), Markenrechte oder Patentrechte verletzt werden.
Dabei können aber Marken-, Geschmacksmuster- und Patentrechte nur durch geschäftliches Handeln verletzt werden, also nicht etwa, wenn man mal eine Kette privat umbaut und anschließend privat weiterverkauft.
Urheberrechte kann man allerdings auch außerhalb des geschäftlichen Lebens verletzen. Urheberrecht setzt voraus, dass der Schmuck die nötige Schöpfungshöhe erreicht, was - grob vereinfacht gesagt - z.B. dann der Fall ist, wenn es sich um Kunst handelt.
Ob Rechte des Herstellers beim Verkauf erlöschen („abgetreten werden“) oder nicht, kann zwar auch von den Umständen des Einzelfalls abhängen, scheint mir hier aber nicht der Fall zu sein und kann jedenfalls nicht automatisch unterstellt werden.