Darf man seinen Cheauffeur auch privat nutzen ?

Weiss jemand, ob man einen von seinem Arbeitgeber (Bank) zur Verfügung gestellten Cheauffeur auch für privatr Zwecke einsetzen darf ? Gibt es da irgendwelche Richtlinien ?

Das kann dir wohl nur dein Arbeitgeber zweifelsfrei beantworten. Ich würde aber eher zu „Nein“ tendieren, warum sollte deine Arbeitgeber auch für deine privaten Ausflüge aufkommen?

Es geht nicht um meinen Cheauffeur…
Ob es eine DienstPflichtverletzung ist…

Aber das war doch deine Frage. Was sagt dein Arbeitsvertrag dazu?

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Es geht nicht darum jmd anzuschwärtzen. Also Beleidigungen gleich mal unterlassen. Das Programm hat das erste reingefügt

Servus,

[Beitrag editiert - www Team]

Wie auch immer - wenn im Dienstvertrag die Überlassung eines Dienstwagens einschließlich Fahrer zur dienstlichen und privaten Nutzung vereinbart ist, kann der Angestellte selbstverständlich den Wagen nebst Fahrer auch privat nutzen.

Dass er dann einen Heidensack voll Geld an Einkommensteuer für den geldwerten Vorteil bezahlt, dürfte bei seinem Gehalt eher unter ‚Hintergrundrauschen‘ zu verbuchen sein.

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

Natürlich gibt es da Richtlinien.

Diese werden in einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und sind sicher von Fall zu Fall anders.

So Du uns den infragekommenden Vertrag im Wortlaut mitteilen kannst, ist Deine Frage auch zweifelsfrei zu beantworten.

Herzliche Grüße

Helmut

Graf im Bart, Ihr seid der Reichste!

Hallo Helmut,

in gemischt freundlicher Erinnerung an unsere gemeinsamen Gegner aus einem früheren Leben sei angemerkt, dass es in diesem Zusammenhang allerdings eine Erleichterung gab, die sich nicht von Fall zu Fall änderte: Wer aufgrund seiner ‚dienstlichen‘ Funktion ein gepanzertes Fahrzeug benötigte (oder zu benötigen glaubte), musste auf den aus der privaten Nutzung des Fahrzeugs erwachsenden geldwertel Vorteil nur die Einkommensteuer zahlen, die sich aus der Berechnung auf der Grundlage des gleichen Modells ohne Panzerung ergeben hätte.

Wenn man sich anschaut, bis in welche Kleinigkeiten diese Ratten ihre Vorteile kalkuliert haben, kann man sich eigentlich nur meinem Vater anschließen, der wenige Wochen nach der Währungsreform mit seiner Verlobten zusammen die ehrenwerten Herrschaften betrachtete, die auf der Seepromenade in Friedrichshafen ihre Nerze etc. ausführten: „Wenn schaut, wer jetzt schon wieder Geld hat, dann hat man lieber keines!“

In diesem Sinne

MM

'- man -

Hallo MM,

wie immer:

Wo Du recht hast…

„De Düwel dritt jümmers op den dicksten Houpen…“

Ebenso im Sinne von Eltern + Grosseltern

Helmut

Hallo,

Die Antwort ist: Es kann sein, muss aber nicht. Die eigentliche Antwort findet sich in den Arbeitserträgen, die wir hier nicht kennen - und Du auch nicht. Damit ist keine Antwort möglich…

Gruß
Jörg Zabel

Na ja, ich denke da an die Ministerin Ulla Schmidt die ihren Dienstwagen mit Chauffeur nach Spanien beordert hat wo sie in Urlaub war um damit wieder nach Hause chauffiert zu werden.
Hat ihr das nicht ihr Amt gekostet?
Süßmuth war auch so ein Fall. ramses90

Servus,

andererseits wurde immer wieder versucht, die Nutzung der Flugbereitschaft der Luftwaffe gegen jemanden hochzukochen, der sonst keine ordentlich skandalierbaren Angriffspunkte bot, und die Ergebnisse waren selten die Erwünschten.

Moral: Welche dienstlich zur Verfügung gestellten Verkehrsmittel man zu welchem Zweck nutzen darf, hängt gänzlich vom Einzelfall ab. Und wenn ein Kreissparkassendirektor außertariflich aushandelt, dass ihm ein Hubschrauber nebst Pilot zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, dann kann er sich natürlich auch zum Brötchenholen fliegen lassen (geeigneter Landeplatz vorausgesetzt).

Schöne Grüße

MM

Wenn es sich wirklich um einen Dienstwagen mit Fahrer handelt, reden wir hier wahrscheinlich von einem Mitglied der Geschäftsleitung eines der 30 größten Kreditinstitute in Deutschland. Du darfst getrost davon ausgehen, daß es diesen Leuten entweder explizit gestattet ist, ihren Fahrer nebst Fahrzeug auch privat zu verwenden oder daß sie es sich im Rahmen ihrer Verwaltungskosten- bzw. Sachkostenkompetenz selbst genehmigt haben.

Hi!

Wie berechnet man denn da den kürzest zumutbaren Weg so ganz ohne Straßen?

Grübelnde Grüße
Guido

Interessante Frage. Maßgeblich für den geldwerten Vorteil ist ja prinzipiell der Bruttolistenpreis, davon 0,03% mal Kilometer (Straße oder Luftlinie?), da kommen interessante Preise bei rum.
Man müsste dann bei MBB anrufen, um den BLP rauszubekommen. Wird bestimmt ein aufschlussreiches Gespräch :- )

Data

Das nennt man Luftlinie (nicht Fluglinie :slight_smile: )

Und die ist dem Finanzamt bekannt?
Es ist ja nicht so, dass man einfach eine Gerade ziehen kann :rocket: