Darf man teerhaltigen Asphalt privat

… weiterverbauen?

Hallo,
Teer als Bindemittel ist ja schon seit den 70ern im Straßenbau verbotend und darf bei Neubauten nicht mehr verwendet werden.
Darf man gebrochenen teerhaltigen Asphalt denn privat weiterverbauen; bspw. als Schotter für Pflasterarbeiten ?!

Man kann Teer als HGT umwandeln.Das bedeutet das die Teerschollen gebrochen und dann mit Zement ummanteln werden.Das Material gleicht Beton und wird offt nach dem Erplanum oder Schotterplanum als Hyd.Tragschicht mit Fertigern eingebaut

Desweiteren ist nicht ganz richtig dad Teer nicht mehr eingebaut wird. Denn die Asphaltmischanlagen dürfen im Asphalt gewisse Teeranteile 5% in Tragschichten mit verwerten.

Hallo traderjoe007,

das kann ich Ihnen so auch nicht sagen, aber wie wär`s mit einem Anruf bei der örtlichen Baubehörde, was geht und was nicht, Details sind ja manchmal auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich…

mfG
wfe

Hallo, ich würde sagen Nein , denn teerpechhaltiges Material ist PAK belastet und kann durch Infiltration ins Grundwasser umweltschädlich sein. es stellt sich hier die Frage Wie sie überhaupt an dieses Material kommen können, hier ist dem Zulieferer mal genau auf die ‚Hände‘ zu schauen. Pak belastetes Material wird über einen entsorgungsschlüssel entsorgt.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Grüsse

Nein, da Teer krebserregend ist und giftige Stoffe ins Grundwasser ausgewaschen werden können,ist dieser gesondert zu entsorgen und das ist ganz schön teuer wg. Sondermüll. Schwach Teerhaltige Straßenbeläge können eingefräst und mit Bindemittel versehen werden, das sollte man aber alles den Profis überlassen. Ich hätte so etwas nicht gerne in der Nähe meines Hauses. Als Schotter kann mann auch Recycling verwenden, z.B. aus abgebrochenen Betonstraßen.
Schau mal unter Wickipedia Teer nach.
Viele Grüße
Barbara

Moin Moin,
ich würde entweder bei der untersten Naturschutzbehörde oder beim Landkreis nachfragen.
mfg
Dietmar Büscher

Teerhaltiger Asphalt muß auf einerer geeigneten Anlage
( Deponie) entsorgt werden. Kann bei der Kreisverwaltung erfragt werden !
Darf auch privat nicht eingebaut werden !
m. f. G
Raithel

Teer darf verwendet werden, muß aber unschädlich gemacht werden. Z.b. wird der Teer mit Zement eingehült.
Ich denke das gilt für private Bauvorhaben genauso.

Hallo,
nein. Teer ist Sondermüll und muss extra entsorgt werden. Ausserdem ist technisch nicht zu empfehlen, da nicht so gut wie Schotter. Kann nach einiger Zeit absacken, aber wie gesagt: ist nicht erlaubt.
Grüße
M.

Hallo…
Fachleute reden hier von pechhaltigen Straßenaufbruch.
Peche sind zähflüssige bis feste Rückstände aus der Destillation von Stein- oder Braunkohlenteer, denen zur Verwendung im Straßenbau u. a. Teeröle zugegeben wurden. Herstellungsbedingt sind kohlestämmige Peche, Teere und Öle unterschiedlich zusammengesetzte Aromatengemische, die einen hohen Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Phenolen enthalten. Für PAK dieser Herkunft ist die krebserzeugende Wirkung in epidemiologischen Untersuchungen nachgewiesen worden; sie sind der Stoffgruppe „Pyrolyseprodukte aus organischem Material“, Kategorie 1 der MAK- und BAT-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG 2011) zugeordnet. Phenole sind in die Kategorie 3B der MAK- und BAT-Werte-Liste eingestuft, d. h. es liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor. Pechhaltiger Straßenaufbruch ist als stark wassergefährdend (WGK 3) eingestuft.
Der hohe Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)besagt, dass er eine Einstufung als gefährlichen Abfall hat.
Ein PAK-Gehalt ab 25mg/kg bedeutet:
Pechhaltiger Straßenaufbruch, Aufbereitung nur im Kaltmischverfahren zulässig. Erhöhte Anforderungen/ Einschränkungen bzgl. Verwertung.
Meistens ist es ein gefährlicher pechhaltiger Straßenaufbruch,Zuordnung zu Abfallschlüssel 170301*,: Einstufung als gefährlicher Abfall nach der AVV.
Pechhaltige Ausbaumaterialien müssen zur Immobilisierung der enthaltenen Schadstoffe wirksam und dauerhaft mit Bitumenemulsionen und/oder hydraulischen Bindemitteln eingebunden und verdichtet werden. Dabei sind die bautechnischen Vorgaben der Merkblätter Nr. 755 und Nr. 826 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zu beachten.
Die Vermischung von pechhaltigem Straßenaufbruch mit Ausbauasphalt ist unzulässig.
Pechhaltiger Straßenaufbruch darf nur unter einer wasserundurchlässigen Schicht außerhalb wasserwirtschaftlich sensibler Gebiete (z. B. Trinkwasserschutzgebiete, Gebiete mit häufigen Überschwemmungen) eingebaut werden.
Nach den Technischen Regeln der LAGA M 20 ist der Einbau von pechhaltigem Straßenaufbruch in Privatwege außerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten, Wirtschaftswege sowie in Lärmschutzwälle ausgeschlossen. Mit der Verwertung pechhaltigen Straßenaufbruchs auf Privatgrund-stücken in anderen als den vorstehend genannten, zulässigen Fällen würde einer unkontrollierten Verteilung PAK-haltigen Materials Vorschub geleistet.
Der Einbau von pechhaltigem Straßenaufbruch ist zu dokumentieren. Die Dokumentation ist vom Träger der Baumaßnahme vorzunehmen und sollte Angaben über den Ort des Einbaus, die Herkunft des Straßenaufbruchs, Analyseergebnisse, die eingebaute Menge, die Einbauweise und hydrogeologische Verhältnisse sowie die beteiligten Firmen (Aufbereiter, Transporteur, Einbaufirma) enthalten.
Das in Kurzform.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Militzke

Hallo,
Teer als Bindemittel ist ja schon seit den 70ern im Straßenbau
verbotend und darf bei Neubauten nicht mehr verwendet werden.
Darf man gebrochenen teerhaltigen Asphalt denn privat
weiterverbauen; bspw. als Schotter für Pflasterarbeiten ?!

Hallo Traderjoe007,

grundsätzlich darf man nicht mehr teerhaltige Materialien einbauen, da teerhaltiges Material einige Gefährliche Stoffe enthalten wie z. B. PAK`s.

Diese PAK`s sind als krebseregende Stoffe bekannt.

Wenn Du teerhltiges Materil als Schottertragschicht verwenden möchtest, solltest Du auch wissen, das durch das Pflaster Feuchtigkeit in Form von Regen und Eigenfeuchte in das Pflaster sowie durch die Fugen eindringt und das teerhaltige Material so ausspüllt.
So gelangen unter anderem die gefährlichen Stoffe ins Grundwasser. Auch der Einbau verursacht Staub, den man einatmet!!!

Dies ist Verboten und gesundheitsschädigend!!!

Bei neu Baumaßnahmen wie z. B. auf Autobahnen macht man zuvor eine Bodenuntersuchung um genau festzustellen, welche Gefahr von dem Materila ausgeht. Dies ist unteranderem bekannt unter Z- Klassen.

Das Land sagt Dir, wie man mit diesem Material umzugehen hat (Richtlinien, Normen, Gefährdungsklasse usw.).
Es besteht also die Möglichkeit, wenn der Untergrund stark Gefährdet ist, dies als Kalt Material einzubauen.
Jedoch auch nur mit div. technischen Aufwand!!!
Dieser Stoff kann als SONDERMÜLL deklariert werden!!!
Aber dies sagt das Land/Ämter usw. Dir bzw. die Gutachter oder Labore.

Diese Methode ist allerdings nicht mehr so Aktuell, da dies mit zu hohen Kosten verbunden ist!!!

Eher sagt das Land/Ämter Dir, wo diese Stoffe hinzufahren sind und welche Route Du verwenden mußt.
Das so im Falle eines Unfalls, nichts im Grundwasser gelangen kann.

Du siehst also, das dieses Thema sehr komplext ist.
Schaue Dir doch einfach mal das Datenblattan

http://www.abfallratgeber.bayern.de/publikationen/do…

Auch solltest Du wissen, das dieses Material nur in Verbindung mit anderem Material Tragfähig wird. Soll heißen, am besten Verwendet man eine Schottertragschicht von 0/45 oder 0/32.

Dieses Material wird technisch Überwacht und ist sehr Tragfähig, da hier das Stützkorn 0 ist und kein Feinkornanteil von 0,2 bis … vorhanden ist.

Fazit:
Heutzutage wird immer mehr auf unsere Umwelt rücksicht genommen.
Bis auf einige Einstufungen,ist es Verboten teerhaltiges Material einzubauen (Gefahr für Umwelt und Mensch).

Des Weiteren ist die Schicht bedingt Tragfähig.
Am besten eine Schottertragschicht von 0/45 oder 0/32 einbauen, dieses Material kann man wiederverwenden!!
So läuft man keine Gefahr eine Straftat zu verüben!!!
Denn die Gesetze sind sehr stark in sachen Umwelt.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen

Straßenbauer

Hallo
Den alten Teerbelag darf man nicht als Unterbau für Pflaster etc. verwenden und muß auf eine geeignete Deponie, meist bei Bitumenmischanlagen abgegeben werden zur Aufbereitung. Normaler BitumenAsphalt ist dagegen kein Problem, aber die Aufbruchstücke sollten aber eine Kantenlänge von 30x30 cm nicht übersteigen.
Sind sie sich denn sicher das es sich um einen belasteten Teerbelag handelt ?
Hoffe ich konnte weiterhelfen und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Das ist so ein Sache , wenn er mit Zement gebunden wird ganz bestimmt , also Erdfeucht einbauen und dann verdichten . (ich lehne die Garntie ab , nicht das es schwirigkeiten die ich verantworten muss gibt .)

Sicher bin ich mir nicht, aber wenn es im privaten ist wrid sicherlich keiner was sagen, außer du gehst deswegen zum Arzt und wenns ganz dumm läuft dann schiebt man dir die Schuld am zweiten Weltkrieg in die Schuhe