Hallo Ich weiß leider dies ganzen Beschränkungen nicht mehr. Gibt da auch nen gewissen Abstand den man einhalten muss oder nicht? Weil ich habe nämlcih gerade ein Auto gesehen, dass wirklich direkt vor einem Zebastreifen geparkt hatte und ich fand das eigentlich recht gefährlich für die Fußgänger oder nicht?
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.
Anlage II zur StVO zum Zeichen 293, Fußgängerüberweg (Dickstrichkette, Zebrastreifen).
Zudemn sagt §26 der StVO:
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
??? Dann muss der Autofahrer Personen die auf dem Fussgängerüberweg sind überfahren?
Also ich halte in diesem Fall auch an, wenn es weniger als 5 Meter Distanz sind um die Fussgänger nicht auf die Motorhaube zu nehmen.
Was das Parkieren betrifft, ist dann wieder eine andere Sache.
Dann muss er verkehrsbedingt Halten und das ist natürlich erlaubt.
Gruß Crack
Nein, das machst du nicht, denn das wäre kein „Halten“.
Beachte, dass in der StVO ein verkehrsbedingtes Stoppen des Fahrzeugs kein HALTEN ist, sondern WARTEN, siehe auch Absatz 2 des §26, den ich schon zitiert hatte.
Dort wird es untersagt, auf den Überweg zu fahren, wenn man wegen stockenden Verkehrs auf ihm WARTEN müsste.
Also gut dann hatte der Autofahrer definitiv keine Ahnung vom Zebrastreifengesetz. War auhc echt gefährlich wie er geparkt hatte.