Darf mein Bruder Bekannte im Dienstauto mitnehmen

Guten Tag
ich habe mich letztes Wochenende mit meinem Schwager gestritten .
Er arbeitet bei einem Forstamt und fährt einen Dienstwagen.
Früh bringt er damit seine Tochter zur Schule und nimmt immer wieder Anhalter und auch meine Schwester(Ehefrau) zum Shoppen mit wenn er nach Potsdam zur Landesverwaltung fährt.
Auf meine Einwendungen , dass er alle mitfahrenden Personen auf sein Risiko und unversichert befördert lacht er nur. Sein direkter Chef hat im vertraulichen Gespräch gesagt „… was ich nicht weiss , mach mich nicht an…“.
Meine Zweifel spielt er nur runter "…in solch großer Karre passiert nichts… ".
Ist dies Verhalten Dienstrechtlich überhaupt zulassig ?

Hallo,

wie kommst Du darauf?

Interessiert,
C.

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Hello!
Im vergangenen Jahrtausend in Ö hat man in der Fahrschule gelernt, daß der Fahrer vor Fahrtantritt u.A. Insassen auf die Anschnallplicht (Gurt) hinweisen muss.

Ab da war er im (Rechts)schutz, dh. Er kann die Mitnahme verweigern, oder der Idi*t fährt auf eigenes Risiko unangeschnallt mit und kann im Fall eines Unfalls selber blechen für benötigte medizinische Hilfe.

Es gibt nur einen denkbaren Fall:
Durch höhere Gewalt kommt es zum Unfall.
Dann haftet niemand.
Sicherheitshalber lässt man sich von Mitfahrenden das hier ausfüllen:

Frag nicht uns, frag den Chef.
Dienstwagen können ja zur privaten Nutzung freigegeben sein - gegen entsprechende Versteuerung dieses geldwerten Vorteils.

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Erste Frage: Ist sicher, dass es wirklich ein Dienstfahrzeug ist?

Klingt nach „Da gibt es eine Regelung …“

Auf die Schnelle hab ich sowas gefunden:
Bürgerservice Hessenrecht - Ministerium der Finanzen | Verwaltungsvorschrift (Hessen) | Bestimmungen über Beschaffung und Betrieb von Dienstfahrzeugen sowie die Schadensabwicklung bei … | i. d. F. v. 02.09.2020 | gültig ab 14.09.2020
Für Deinen Fall schient die Nummer 4 interessant zu sein.
Es würde mich wundern, wenn es keine ähnliche Regelung im Bereich Deines Bruders oder Schwagers oder was es ist, geben würde. Diese wäre zu suchen und nachzusehen, was dort drin steht.

Mein Rat, bevor irgendwas geschieht, was zum Thema „Es gibt eine Geschichte hinter der Geschichte“ gehören würde: Dein Bruder oder Schwager oder Werauschimmeresist ist ein erwachsener Mensch, der für sein Verhalten selbst verantwortlich ist. Warum sollte sich dann eine andere Person in sein Tun und Lassen einmischen? Lass ihn sein Ding machen und gut ist es.

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Wenn der Bruder gleichzeitig dein Schwager ist, gibt es möglicherweise dringlichere Probleme als die Nutzung eines Autos.
Ansonsten wirfst du da eine Menge in einen Topf. Inwieweit ein Dienstfahrzeug privat genutzt wird, interessiert den Arbeitgeber und das Finanzamt. Ob der Arbeitgeber das erlaubt, kann er selbst entscheiden. Ggf. muss dann das Finanzamt Bescheid wissen, wenn das nicht pauschal geregelt wird.

Angehörige dürfen selbst dann auf Dienstfahrten mitgenommen werden, wenn eigentlich Privatfahrten ausgeschlossen sind. Nur bei Mehrkosten muss ggf. ein Ausgleich her. Das ist allerdings wohl nicht der Fall, wenn jemand nur auf dem Beifahrersitz sitzt.

Was das Risiko der Versicherung betrifft, verstehe ich den Gedankengang nun gar nicht. Inwieweit verändert sich deiner Auffassung nach denn das Risiko der Versicherung für mitfahrende Personen je nach Status eines Wagens als Privatfahrzeug, Dienstwagen oder Dienstwagen zur privaten Nutzung?

Wo ich allerdings an deiner Stelle echt aufpassen würde: Wenn du deinem Schwager an die Karre pinkelst, ist das Beschädigung von Staatseigentum. Das kann böse enden.

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Guten Morgen
ich dachte , es gibt hier eine für Behörden allgemeingültige Regel , weil es doch sonst für jede Kleinigkeit eine Regel gibt…(!?).
viele Grüße

Der Bruder war ein Schreibfehler , meine Schwester hat angefangen loszutippen und ich habs nicht mehr komplett übergelesen…
.
„…Wenn du deinem Schwager an die Karre pinkelst…“
die „Karre“ steht vorm Mehrfamilienhaus , warum soll ich da die Hose aufknöpfen ???

Die wird es geben. Es gibt nur keine Regelung die für ALLE Behörden gleich gilt, das macht Jeder nach den eigenen Bedarf. Wahrscheinlich ist das auch gut und richtig so.

Diese Regel gibt es. Sie hängt nicht nur von der Behörde, sondern vom Bundesland ab. Das muss dein Schwager mit seinem Dienstherrn ausmachen. Die Wahrscheinlichkeit ist vorhanden, dass eine Privatnutzung nicht gestattet ist. Wobei es durchaus möglich ist, dass ein solches Fahrzeug mit der Nutzung explizit Vertragsbestandteil ist. Aber da muss man mit den Begriffen vorsichtig sein. Und wenn jemand auf einer dienstlich veranlassten Fahrt jemanden mitnimmt, ist das nicht per se verboten. Es sei denn, da werden neue Kosten verursacht, wozu dann auch etwaige größere Umwege gehören würden.

Insgesamt macht die Art deiner Anfrage aber immer noch den Eindruck, dass es dir nicht so sehr darum geht, dass dein Schwager keinen Ärger bekommt, sondern eher darum, irgendetwas zu finden, dass man ihm Stress machen könnte. Das ist doch eine ziemlich andere Marschrichtung.

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