Darf mein Chef meinen Firmenwagen, was auf 1% Finazierung läuft wegnehmen?

Moinsen Liebe Leute, ich hab eine Frage an euch…wie ihr bestimmt auch schon aus der Kopfzeile lesen könnt! Und zwar hab ich einen Firmenwagen bekommen, der auch in meiner abrechnung zu sehen ist, in der Abrechnung steht auch drinne das Privat fahrten etc alles angeben ist! 

Jetzt bin ich aber leider Krankgeschrieben und kann und darf nicht viel und lange was tragen! Jetzt kommt mein Chef an und will mir das Auto wegnhemen worauf ich aber angewiesen bin, da ich ohne ihn sonst nicht wegkomme, und ich selber keins habe! Ich sag mal so…ich würde zwar mit dem Bus fahren können aber wenn ich einkaufen will, kann ich nicht mal kurz zu aldi gehen und trinken essen alles usw. einkaufen weil ich nicht das alles so auf einmal tragen darf! ( Halt wegen Krankheit )

2te Frage Gehalt:

Laut Arbeitsvertrag wird mein Geld spätestens zum 15. jedes Monat auf mein Geld überwiesen, jetzt ein BSP. wenn der 15, ein Sontag ist, muss es doch praktisch am FR. den 13 auf meinen Konto sein oder? 

MfG

Hallo,

Firmenwagen:

Selbstverständlich steht der in Deiner Abrechnung, weil das Finanzamt dafür Steuern nimmt.
Das sind 1% vom Listenneupreis des Wagens (egal ob er neu oder gebraucht ist).

Ob der Arbeitgeber den Wagen zurück verlangen kann, liegt an der arbeitsvertraglichen Regelung. Das kann man also so nicht beurteilen.

Gehalt:

Ist der Tag der Zahlungspflicht Deines Gehaltes ein Sonn- oder Feiertag, wirst Du wohl damit leben müssen, dass die Knete am Tag dannach gutgeschrieben wird. Ob man das formaljuristisch angreifen könnte, weiß ich jetzt zwar nicht, aber ich denke, das lohnt nicht wirklich…

Gruß

Moin!

Und zwar
hab ich einen Firmenwagen bekommen, der auch in meiner
abrechnung zu sehen ist, in der Abrechnung steht auch drinne
das Privat fahrten etc alles angegeben ist.

Jetzt bin ich aber leider Krankgeschrieben und kann und darf
nicht viel und lange was tragen!

Du kannst also nicht arbeiten!

Jetzt kommt mein Chef an und
will mir das Auto wegnhemen

Vielleicht hat er für die Zeit deiner Krankheit eine Aushilfe, die das Auto für die Arbeit benötigt

worauf ich aber angewiesen bin,

Dein Chef, der das Auto gekauft hat, ist darauf angewiesen.
Du bist lediglich befugt, wenn du es für die Arbeit benutzt, es auch für Privatfahrten nutzen zu dürfen.
Aber für deine privaten Zwecke wurde es nicht angeschafft, und wenn du da auf ein Auto angewiesen bist, musst du dir selbst eines kaufen.

da
ich ohne ihn sonst nicht wegkomme, und ich selber keins habe!
Ich sag mal so…ich würde zwar mit dem Bus fahren können aber
wenn ich einkaufen will, kann ich nicht mal kurz zu aldi gehen
und trinken essen alles usw. einkaufen weil ich nicht das
alles so auf einmal tragen darf! ( Halt wegen Krankheit )

Dann musst du mit deiner Krankenkasse aushandeln, dass du eine Haushaltshilfe bekommst, die dir die Einkäufe macht.
Dein Chef ist nicht dafür zuständig.

Gruß

Achte bei der Gutschrift der Überweisung auf die Wertstellung. Diese ist maßgeblich für die Zinsrechnung. Ist die Überweisung am 16.ten da die Wertstellung der 15te oder früher ist, ist alles in Butter.

Servus,

so selbstverständlich ist das nicht mit der Abrechnung: Wenn das Auto dem Mitarbeiter einen ganzen Monat lang nicht zur Verfügung steht, gibts in diesem Monat auch keinen geldwerten Vorteil zu versteuern und der Abrechnungsknecht darf nicht die Stammdaten weiter durchziehen, bloß weil er sie mal eingegeben hat.

Schöne Grüße

MM

Moin,

das ist ja logisch, wo kein Auto, keine Steuer…

Diesen Punkt hatte ich als aus der Vergangenheit verstanden, denn die Frage war ja, der Chef will das Auto weg nehmen.

Gruß

Es ist schon wieder mal haarsträubend, wer sich hier mit was für völlig absurden Antworten zu Wort meldet. Passt zum Niedergang des Forums…

Hier zusammengefasst die Rechtslage:

http://www.ra-pietzuch.de/blog/2012-06-15/private-nu…