ich arbeite seid 15 jahren in einen behindertenfahrdienst das heisst 35std die woche von morgen 6:00-16:00 NUN VERLANGT MEIN CHEF VON MIR DAS ICH MEINEN NEBENJOB KÜNDIGE den ich auch schon seid jahren habe weil er der meinung ist das ich auch nach 16:00 fahren müsste darf er das ich muss dabei sagen ich habe nie länger als 16:00 GEARBEITET
Nur so nebenbei von 6:00 bis 16:00h? Was aarbeitest Du denn sonst noch? Also von 16:00 bis 6:00h?
Moin!
Schau einfach mal in deinen Arbeitsvertrag. Da sind deine Arbeitszeiten doch schriftlich festgehalten oder?! Wenn deine Arbeitszeiten nur von 6-16 Uhr gehen, darfst du in der restlichen Zeit schon einem Nebenjob nachgehen; vorausgesetzt er beeinträchtig nicht deine Arbeitskraft (z.B. wenn du aufgrund des Nebenjobs immer müde und unkonzentriert bei deiner eigentlichen Arbeit bist) und verstößt nicht gegen die Wettbewerbsinteressen (Du darfst z.B. nicht bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten).
Na ja, wenn er bei ´nem 10 Stundentag 1/2 Stunde Pause hat, dann arbeitet er bei ´ner 35 Stundenwoche ja nur 3,68 Tage. Da wird er ja wohl noch genügend Zeit für ´nen Nebenjaob haben.
Die Frage ist eher wie will der Chef das, ohne Sondergenehmigung denn schaffen dem Mitarbeiter täglich mehr als 10 Stunden aufs Auge zu drücken?
Denn so wie er das schildert scheint das ja kein Einzelfall sondern ein Dauerzustand zu werden. ramses90
Hallo,
wenn in der Gesamtbetrachtung beider Jobs die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (Höchstarbeitszeit, Nachtruhe, Mindestpausen etc.) nicht eingehalten werden, kann der AG sehr wohl Maßnahmen des AN verlangen, diese Grenzen einzuhalten.
Eine weitere denkbare Konsequenz wäre dann auch eine - grundsätzlich zulässige - personenbedingte Kündigung durch den AG.
&Tschüß
Wolfgang
Sein AG möchte, daß er für IHN länger arbeiten soll als bis 16 Uhr, also geht es ihm bestimmt nicht um das Arbeitszeitgesetz.
Gruß
Christian
Das wird jetzt mal bezweifelt denn der AG verlangt Mehrarbeit über die 10 bzw. mit Pause 9,5 Stunden hinaus für sich und berücksichtigt dabei keineswegs das ArbZG. ramses90
Hallo,
ich bewundere Euch beide, wie Ihr aus derart dürren Angaben schon ein komplettes Arbeitszeitmodell konstruieren könnt.
Eure Glaskugel hätte ich gerne auch. In diesem Gewerbe sind sehr lange Pausen von 4-6 Std. durchaus nicht unüblich.
Außerdem operieren findige Arbeitgeber auch gerne noch mit Bereitschaftsdiensten, bei denen 10 Std. gem. ArbZG u.U. sehr wohl deutlich überschritten werden können.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
Verzeihung, ich las nur, was dort steht:
Die Sache klingt für mich ziemlich eindeutig danach, daß der AG den AN gern auch nach dem vereinbarten Dienstschluß um 16:00 für ihn fahren soll, in welchem Arbeitszeitmodell auch immer.
Evtl. kann der Fragesteller dies einmal konkretisieren.
Gruß
Christian
Genau so ist es er will das ich nach 16.00 noch weiter fahre ich bin für 7 std am tag eingestellt das heiss von 6.00-16.00 fahre ich diese auch.