Darf mein Vermieter meine Terasse und Garten

… betreten?
Hallo,
wir sind 2 Erwachsene und Wohnen in einem Bauernhaus,wo unten und oben 2 Partein sind.Wir sind unten und habe damit eine Terasse und einen Teil des Garten gemietet, sowie die Garage(als Abstellkammer)und einen Stellplatz.Die von oben haben den anderen Teil und 2 Setllplätze.
So nun zu meinem Problem und zwar schleicht ständig meine Vermieter im Garten rum und auf und Terasse, schaut durch Fenster und versucht Dinge zu finden die er monieren kann.
Sprich er meldet nix an, geschweige bespricht Dige mit uns.
Nun war es mal wieder Heute soweit.Ich komme aus meiner Wohnungstür und wiklich nur durch Zufall sehe ich einen Zettel der hinter die Hausordnung geklämmt war und zwar das Heute Bäume beschnitten werden sollen und wir alles frei reumen sollten.
Gut dachte ich mir fällt dir früh ein, den der Gärtner der eh alle 14 Tage kommen soll war schon da.Hätten ja klingeln können wenn was nicht passt.
So dann sprach ich die Gärtner an, da ich ja weiss das sie ansich ja nur Bäume mit genauer genehmigung schneiden dürfen, der erzählte mir das die Vermieter Gestern mit ihnen auf dem Grundstück waren.
Die Vermieter haben wohl einiges zu monieren gehabt als sie auf unserer Terasse sranden. Es soll wohl wieder einen Brief geben laut dem Gärtner der mir aber nicht sagen wollte was nu schon wieder doof sei.
Ich will nun wissen darf der Vermieter einfach rumschleichen und Arbeiten ohne Absprache mit uns machen? Ich meine es kann ja nicht sein was der da macht!!!

Bitte um Hilfe dabei…Danke

Ps. Ausziehen geht derzeit noch nicht, also keine Lösung

Hallo MMmichalk,

schauen Sie sich den Mietvertrag an. Steht dort, dass die Terasse zu Ihren Mietbereich gehört und Bestandteil Ihres Mietvertrags ist. Oder steht da, dass Sie diese nur mitbenutzen dürfen? Wer pflegt den Garten? Sind Sie verantwortlich, oder obliegt diese Pflege dem Vermieter.
Es verhält sich so, niemand darf ohne Ihre Zustimmung das Mietobjekt betreten. Sie sind Besitzer der Sache solange Sie einen gültigen Mietvertrag haben.
Sprechen Sie Ihren Vermieter an, dass Sie nicht wünschen, dass er auf Ihrer Terasse ohne Ihre Genehmigung herumläuft.

Gruß Fred

Hallo,

wie Sie sich bereits denken, darf der VM nicht ohne wichtigen Grund Ihren gemieteten „Raum“, sprich Terrasse, Garten betreten.

Lieben Gruss

mitredenwill

Hi MMichalk,
kurz und knapp: darf er nicht!
Du hast als Mieter das recht in Ruhe gelassen zu werden. Eine Besichtigung muß Tage vorher angemeldet werden mit Begründung.
Versuch einen freundlich, bestimmten Brief zu schreiben in dem Du dringend bittest, (ihn aufforderst etc.) von unangemeldeten Betreten der Terrasse, bzw. des Gartens abzusehen. Blicke durchs Fenster verletzen in jedem Fall Eure Intimsphäre.
Es gibt natürlich wenn das nicht hilft, die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu erwirken. Geht auch ohne Anwalt.
Aber versuchs mal ohne Gericht zuerst.

Hallo,

wenn Garten und Terrasse im Mietvertrag als mitvermietete Flächen genannt sind, dann hat da (unangekündigt) niemand etwas zu suchen. Den Vermieter schriftlich um sofortige Unterlassung bitten.
Wie ist die Gartenpflege geregelt?

Gruß,
FvS

Hallo MMmichalk!

Bitte bitte hierzu einen Juristen um professionellen Rat. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass dies Hausfriedensbruch ist, sofern der Garten als solcher befriedet (Zäunchen, Hecke, etc.) ist und damit eine erkennbar separate Fläche darstellt, was jedoch allein schon zur Vermietung der Fall sein müsste.

An Deiner Stelle würde ich dem Vermieter einfach mit ernster Mine ins Gesicht sagen, dass er für die vermieteten Flächen ab sofort Hausverbot erhält, sofern er nicht aus berechtigtem Grund und nach individuell an Dich gerichteter schriftlicher Ankündigung mindestens 14 Tage zuvor, Zugang erhalten muss. In einem solchen Fall darf der die vermieteten Flächen jedoch nur in Deiner persönlichen Begleitung betreten. Außerdem darf er nicht länger als bis zur Erfüllung der entsprechend dringlichen Tätigkeit sich nur in den Bereichen aufhalten, in denen diese dringlichen Tätigkeiten unmittelbar zu erfolgen haben. Sollte er sich gegen diese Vorschrift widersetzen, so erfolgt sofort eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Abgesehen davon, dass Vorgenanntes ausdrücklich nur „Säbelrasseln“ und nicht ein tatsächlich juristisch korrekter Rat ist, solltest Du Dich zur Ermittlung der wirklichen Rechtslage, wie oben schon erwähnt, professionelle Hilfe oder Beratung bei einem Anwalt suchen. Aber ich denke, dass das was ich geschrieben habe, gar nicht so weit von Deinen wirklichen Möglichkeiten entfernt ist. Bitte aber vor Deinem Handeln Dich absichern!

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

hallo mmichalk,
ja, im grundsatz darf er, jedoch natürlich eigentlich erst nach anmeldung bei ihnen. man klingelt eben erst oder klopft an, und in anderer leute fenster guckt man sowieso nicht rein, das ist unanständig. sagen sie ihm das doch mal, dass sie das empfindlich stört. das ganze ist halt bei einem so „intimen“ beieinanderwohnen mit dem vermieter etwas schwierig. entweder funktioniert das oder eben nicht, und dann ist ausziehen eigentlich die einzige lösung. (ich weiß, wovon ich da rede: ich habe mit meinem ex-vermieter zu zweit in seiner villa gewohnt, er oben und ich unten. zum glück kamen wir prima zurecht und es stimmte im verhältnis fast alles, so dass ich noch heute, 2 jahre nach auszug, immer wieder mal dort vorbei schaue und guten tag sage. aber da war eben die gemeinsame vertauensbasis da und wir kamen auch bei problemen miteinander klar. wäre das nicht so gewesen, wäre ich nicht 8 jahre dort geblieben, sondern bestenfalls eins.)
ich denke, sie sollten ihm das wirklich mit freundlichen aber klaren worten beizubringen versuchen und dann mal sehen, ob sich was ändert. viel glück dabei.
salomo

Hallo,
Auszug ist wirklich keine Lösung.
Fordere deinen Vermieter schriftlich (Einschreiben mit Rückantwort) auf dieses Verhalten zu unterlassen. Das könnte Hausfriedensbruch sein und das ist ein Straftatbestand. Kündige ihm ebenfalls mit diesem Schreiben an, falls er nochmals ohne deine Zustimmung in deinem Garten, oder deiner Terasse steht,würdest du die Polizei verständigen.
Das müsstest du ggf. dann auch machen, einfach die 110 wählen, du fühlst dich halt bedroht.
Gartenarbeiten müssen vorher angekündigt werden. Einen Zettel an der Hausordnung solltest du künftig nicht gesehen haben.

Falls ich dir das Anschreiben formulieren soll, melde dich bitte.

Viel Glück
Llissy

Wenn der Garten samt den Bäumen und die Terrasse zur Mietsache gehören (Mietvertrag?), so ist der Vermieter NICHT befugt dieses zu betreten - er hat seinen Besuch anzumelden mit angemessener Frist. Er begeht damit auf seinem eigenen Grund Hausfriedensbruch

Hallo.

Nein, das darf er nicht. Sie haben diesen Teil des Gartens und der Terrasse angemietet und zahlen hierfür Miete. Der Vermieter darf nur mit entsprechender Vorankündigung ihren Garten und ihre Terrasse betreten. Siehe auch hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Vermieter-ist-staend…

Hallo,
wir sind 2 Erwachsene und Wohnen in einem Bauernhaus,wo unten
und oben 2 Partein sind.Wir sind unten und habe damit eine
Terasse und einen Teil des Garten gemietet, sowie die
Garage(als Abstellkammer)und einen Stellplatz.Die von oben
haben den anderen Teil und 2 Setllplätze.
So nun zu meinem Problem und zwar schleicht ständig meine
Vermieter im Garten rum und auf und Terasse, schaut durch
Fenster und versucht Dinge zu finden die er monieren kann.
Sprich er meldet nix an, geschweige bespricht Dige mit uns.
Nun war es mal wieder Heute soweit.Ich komme aus meiner
Wohnungstür und wiklich nur durch Zufall sehe ich einen Zettel
der hinter die Hausordnung geklämmt war und zwar das Heute
Bäume beschnitten werden sollen und wir alles frei reumen
sollten.
Gut dachte ich mir fällt dir früh ein, den der Gärtner der eh
alle 14 Tage kommen soll war schon da.Hätten ja klingeln
können wenn was nicht passt.
So dann sprach ich die Gärtner an, da ich ja weiss das sie
ansich ja nur Bäume mit genauer genehmigung schneiden dürfen,
der erzählte mir das die Vermieter Gestern mit ihnen auf dem
Grundstück waren.
Die Vermieter haben wohl einiges zu monieren gehabt als sie
auf unserer Terasse sranden. Es soll wohl wieder einen Brief
geben laut dem Gärtner der mir aber nicht sagen wollte was nu
schon wieder doof sei.
Ich will nun wissen darf der Vermieter einfach rumschleichen
und Arbeiten ohne Absprache mit uns machen? Ich meine es kann
ja nicht sein was der da macht!!!

Bitte um Hilfe dabei…Danke

Ps. Ausziehen geht derzeit noch nicht, also keine Lösung

Guten Morgen,
besteht das Problem noch?
Konnte erst heute antworten, war leider eine Zeitlang nicht da.
Normalerweise ist es so,das der Vermieter nicht einfach so kommen und rumschnüffeln darf.
Er muß anrufen,oder schreiben.Außerdem darf er nicht einfach sagen,die Bäume oder Sträuche werden geschnitten,außer es wurde so ausgemacht.Warum wird der Garten von Gärtnern gerichtet?Müsst ihr das nicht machen?Müsst ihr das Extra bezahlen?
Was steht im Mietvertrag?Ist das nicht festgehalten?
Einen angenehmen Tag.LG

Giebt Sachen die Mieter nicht machen mus.
Also kümmert sixh Vermiter um so größere Sachen.
Is blöd wen NiX bescheid gibt. Ist aber nicht so schlimm, weil Must Du nix machen.
Rumschleichen auf Terasse ist aber blöd.
Must du machen Zaun und Triddfallen.
Kunst du gugen wen er da war

Der Vermieter hat sich vorher immer anzumelden.

Hallo,

entschuldige die späte Antwort. Das hört sich ein wenig nach Gängelei an. An eurer Stelle würde ich mich beim Deutschen Mieterbund erkundigen.

Gruß Knarf

sorry die nachricht ist er st jetzt angekommen besteht nopch bedarf auf antwort