Meine Freundin hat sich von ihrem Man getrennt allerdings findet sie nicht so schnell eine Wohnung aus diesem Grund hat sie sich postialisch bei mir gemeldet.Nun kam aber meine Vermieterin und meinte das würde nicht gehen und ließ die Post wieder zurück gehen.Meine Frage darf sie das denn ,hier geht es doch nur um die Post ,sie wohnt ja schließlich nicht bei mir.
Danke euch schon im vorraus
Alexandra
Hallo Alexandra,
wenn sie sich bei dir postalisch gemeldet hat ist es sicher auch kein Problem bei der Post das Wörtchen „bei“ zu hinterlegen.Dann kommt die Post auch ohne dem Namen am Briefkasten an…oder Absender schreiben gleich "bei " "Alexandra… " auf den Brief.
Gruß Robert
Warum will sie sich denn postalisch bei dir melden?
Sie könnte ja auch einfach bei der Post nur eine Umleitung der Briefe zu dir beantragen.
Dann hat die Vermieterin nichts damit zu tun.
Hallo,
ich kenne es nur so, dass man bei einer Ummeldung auf dem Einwohnermeldeamt einen Mietvertrag vorlegen muß. Wie das jetzt rein rechtlich aussieht kann ich leider nicht beantworten.
Vielleicht wäre die Vermieterin nur einfach vorher gerne gefragt worden ?
Liebe Grüße
Tiffy
Hallo was deine Vermieterin getran hat ist ein großer Mißbrauch.
Du könntest sogar deine Freundin bei dir per Einwohnermeldeamt ummelden lassen.
Eine Frage - wie kommt deine Vermieterin an deine Post - darüber würde ich mir ernsthaft Gedanken machen.
Eine weiter Möglichkeit für deine Freundin wäre das Einrichten ein Postfaches bei der Post direkt, hat allerdings den Nachteil,das die Post dort regelmäßig abgeholt werden muss.
Wie gesagt die Post deiner Freundin darf jederzeit in deinem Briefkasten landen, das geht deine Vermieterin GAR NICHTS an.
Gruss Barbara Natzschka
Hallo gorton,
natürlich darf sie das! Und deine Vermieterin kann und darf das nicht verbieten. Aber woher weiss sie eigentlich dass post von deiner freundin zu dir kommt??? Das bekommt sie doch normalerweise nicht mit… Solange die Freundin nicht bei dir wohnt (dafür musst du die Vermieterin fragen), kann dir nichts passieren. Die Post kann so lange zu dir kommen wie du willst. Das beste ist, der Vermieterin kurz zu erklären warum das so ist und sie drauf hinweisen dass ja niemand bei dir wohnt. Gruß Fran
Hallo, das ist eine Kniffelige Frage…
sie wohnt nicht bei dir und hat nur sozusagen die Postanschrift geändert… hm…
das weiss ich nicht ehrlich… Ruf dor kurz beim Bürgeramt oder Rathaus an, die wissen das… mit der Vermietung an sich hat das aus meiner Sicht nichts zu tun… aber wie gesagt… ich weiss es nicht.
Grüsse
Hallo Alexandra,
wenn deine Freundin wirklich nicht bei dir wohnt, dürfte das kein Problem sein.
Ansonsten gibt es nur Nachfragen in Bezug auf die Abrechnung, wenn teilweise Kosten nach Personen abgerechnet werden und die anderen Mietparteien gesehen haben, dass an deinem Briefkasten zwei Namen stehen.
Vielleicht sprichst du einfach noch mal in Ruhe mit deiner Vermieterin und erklärst ihr die Situation.
Wie kommt sie überhaupt an die Post dran?
Schönen Gruß
Lendzy
Hallo und guten Tag,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen im folgenden Text lediglich meine Ansicht über Ihr Problem, also nur meine private Meinung zu Ihrer Frage mitteilen kann. Diese Mitteilung erfolgt ohne Gewähr und auch ohne Anspruch auf eine juristisch korrekte Einschätzung meinerseits. Sie stellt insbesondere in keiner Weise eine juristische Beratung dar.
Das Nachsenden von Post an eine andere Adresse ist nicht unüblich und Ihre Vermieterin kann nichts dagegen haben, dass Sie die Post Ihrer Freundin an Ihre Adresse zugeschickt bekommen. Allerdings kann Ihre Freundin nicht bei Ihnen wohnen, wenn Ihre Vermieterin damit nicht einverstanden ist.
Es geht z. B. nicht, dass Ihre Freundin sich (auch nicht vorübergehend) gegen den Willen Ihrer Vermieterin bei Ihnen anmeldet, damit ihre Post bei Ihnen zugestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Alexandra!
Der Begriff „postalisch melden“ ist nicht eindeutig. Hat sie nur ihren Namen auf Deinem Briefkasten und wohnt gar nicht bei Dir? Da sehe ich keine Probleme. Warum sollst Du nicht die Post für jemand anderen entgegennehmen? Oder hat sie sich beim Einwohnermeldeamt/Polizei als bei Dir wohnend gemeldet? Dann würde sie offiziell gesehen ja bei Dir wohnen. Seid Ihr ein lesbisches Paar? Dann ist das okay. Nimmst Du nur eine Bekannte bei Dir auf? Dann muß Deine Vermieterin zustimmen. Gruß Thomas
wieso sollte das nicht gehen…? Steht der Name am Briefkasten, und das stört die Vermieterin? Dann würde ich des lieben Friedens willen den Namen entfernen und die Freundin bitten, sich ihre Post „c/o“ an Sie schicken zu lassen.
Alles Gute!
Hallo Alexandra,
nein, darf sie nicht. Wie kommt Deine Vermieterin denn an deine Post? Habt ihr keine Briefkästen? Die Vermieterin kann die Post jedoch an den Postmann zurückgeben, mit dem Hinweis, daß diese Person hier nicht wohnt.
Du kannst froh sein, daß deine Vermieterin Dich nicht auf deinen Mietvertrag angesprochen hat. Deine Freundin darf sich nur da amtlich anmelden, wo sie auch tatsächlich einen Wohnsitz unterhält. Und das tut sie nicht. Wenn doch, kann die Vermieterin das sogar unterbinden, je nachdem, wie Dein Mietvertrag ist. Sie kann auch bei Anmeldung davon ausgehen, daß eine Person mehr Nebenkosten verursacht und die auf Dich umlegen. Besser ist es, wenn Sie die Post c/o an Deine Anschrift schicken lässt. Dann ist sie nicht amtlich gemeldet, aber postalisch erreichbar.
Du musst das mit dem Anmelden auch aus amtlicher Sicht sehen. Der Schuß kann für Deine Freundin nach hinten losgehen, wenn sie gar nicht bei Dir wohnt.
Gruß ina
hallo,
(postialisch ist gut, fast schon bestialisch…)
Deine Post geht die Vermieterin nichts an! Gerade ältere Vermieter unterliegen da oft Irrtümern, auch was die z.B. Schlüsselgewalt angeht. Da ich davon ausgehe, dass ein wie üblich eigener Briefkasten vorliegt, stellt sich tatsächlich die Frage, wie die Vermieterin Post da rausfischt. Ich gehe aber weiter davon aus, dass der Name der Freundin inzwischen auf dem Briefkasten steht, da sonst der Postbote nicht wüsste wo reinwerfen.
Briefkasten könnte also den Schluss zulassen, da wohnen 2 Personen, was u.U. mit dem Mietvertrag Probleme mit sich bringen könnte. Das wäre Mietersache, das der Vermieterin zu erklären, besser vorher als nachher.
Besuch z.B. , ich glaube bis zu 2 Monaten, muss geduldet werden.
Einfacher wäre aber wirklich die Übergangslösung c./o. (zu Händen o.ä. )oder aber postlagernd bzw. Postfach.
Wenn kein Einzug oder Partnerschaft vorhanden /geplant ist, kann Untervermietung gewöhnlich vom Vermieter auch nicht abgelehnt werden, muss ihm aber vorher angezeigt werden.
Das offene Gespräch suchen, dürfte aber auch für eine positive Zukunft des Mietverhältnisses an sich immer die bessere Wahl sein.
Andererseits: Warum sollte aber die Post eines Ehepaars nun nach Trennung an nur einen Partner „umgeleitet“ werden. Da wohl noch keine Scheidung vorliegt, ist die eheliche Post nicht noch gemeinsam zu bewältigen? Wie und von wem wird die Post sortiert? Fairness sollte trotz allem vorgehen
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Keine Rechtsberatung, nur Ideen eines Laien).
gruss
microrman
hallo alexandra,
deine vermieterin hat recht , aber rede noch mal mit ihr…vielleicht erlaubt sie es ja…oder aber sie schreibt als adr. …z.Zt. bei…das ist möglich da kann auch die vermieterin nichts dagegen haben…
hoffe dir hiermit geholfen zu haben …wenn nicht schreibe mich bitte direkt an meine e-mail adr. [email protected] mal an.
liebe grüße
anita
JA natürlich darf das die Eigentümerin entscheidet über ihr Eigentum wie sie selbst über das ihrige. Briefkastenfirmen auch getarnte sind in Deutschland nicht erlaubt und deshalb meist im grenznahen Bereich zu finden
ein Eingriff in den Briefverkehr/Post ist niemandem gestattet. Das ist sogar eine Straftat. Teilen Sie das der Vermieterin mit, machen sie gegebenenfalls Anzeige
Hallo Alexandra
Nach Deiner Schilderung tangierst Du Die Rechte Deiner Vermieterin nicht, wenn Du die Post einer weiteren Person in Deinen Briefkasten ablegen läßt.
Solltest Du jedoch Untermieterin sein und der Untermietvertrag entsprechende Vereinbarungen enthalten, mußt Du diese auch beachten. Da muß man eben die gesamte vertragliche Situation kennen.
Beste Grüße