Darf meine Pflegekraft Geld abheben?

… wenn ja, welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein? Muss ich eine Bankvollmacht ausstellten, damit meine Pflegekraft u.U. nur einmalig einen Betrag x von meinem Konto abheben darf?

Wieso gibt es noch keinen „Auszahlungsservice“ für Pflegebedürftige? Es gibt viele Angebote von verschiedenen Institutionen, die man als Pflegebedürftiger in Anspruch nehmen kann. Banken, die den vorher durch den Pflegebedürftigen bestimmten Bar-Betrag monatlich übermitteln - auch bis nach hause - gibt es nicht?! Oder bin ich falsch informiert?

Guten Tag und frohes Fest

Ihre Pflegekraft darf mit einer von Ihneen ausgestellten
Bankvollmacht jederzeit, den auf der Vollmacht
ausgewiesenen Betrag abheben.

Einen Auszahlservice gibt es in der Tat leider noch nicht.
Dies wird sicherlich auch in Zukunft nur über Vollmachten funktionieren.
Kann mir nicht vorstellen, dass Banken einen solchen Service anbieten, wenn
doch, dann sicherlich zu überteuerten Preisen.

Wünsche Ihnen noch schöne Feiertage.
Liebe Grüße
Thorsten Günther

Hallo Kaktuss,
wenn deine Pflegekraft für dich bei der Bank Geld abholen soll, dann musst du dieser eine Vollmacht ausstellen und deinen Personalausweismitgeben. In der Vollmacht sollte genau angegeben sein, ob nur dieses einemal Geld abgehoben werden darf oder ob es eine Beständige Vollmacht sein soll. Bei letzterem wäre es von Vorteil, wenn ihr persönlich bei der der Bank vorstellig werdet. Hier kann dann genau festgehalten werden wie künftig wieviel Geld abgehoben werden darf.
Gruß, KölscheWolly