… wenn ja, welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein? Muss ich eine Bankvollmacht ausstellten, damit meine Pflegekraft u.U. nur einmalig einen Betrag x von meinem Konto abheben darf?
Wieso gibt es noch keinen „Auszahlungsservice“ für Pflegebedürftige? Es gibt viele Angebote von verschiedenen Institutionen, die man als Pflegebedürftiger in Anspruch nehmen kann. Banken, die den vorher durch den Pflegebedürftigen bestimmten Bar-Betrag monatlich übermitteln - auch bis nach hause - gibt es nicht?! Oder bin ich falsch informiert?