Hallo,
natürlich kannst du die Schülerin als Babysitter anstellen. Du
kannst ja noch die Schulleitung informieren und um ihre
Meinung bitten.
Ich war das Wochenende über mal in meiner alten Heimat bei meinen zwischenzeitlich pensionierten Eltern. Mein Vater war Schulleiter.
Ich hab mal gefragt ob er da Erfahrungen hat.
Er hat mir dann doch erzählt, dass er da mal einen Fall hatte wo er aufgrund dieser Konstellation eine Schülerin mitten im Schuljahr in die Parallelklasse versetzten musste.
Eltern hatten sich beim Oberschulamt beschwert und auch wenn natürlich nicht nachweisbar war, dass es deswegen bessere Noten gegeben hat… es hatte was zu geschehen.
Ist natürlich super für die Schülerin gewesen 
Lehrerinnen und Lehrer haben doch ständig mit Gerüchten,
Gschmäkle und Vorurteilen zu tun.
So ists…
Dürfen Lehrer im Zug neben Schülern sitzen, dürfen sie im
selben Bus fahren, dürfen sie im Ort in ein Sportstudio (noch
schlimmer Sauna), dürfen sie ihre Schüler im Sportverein
trainieren und im Auto mitnehmen?
Dürfen Lehrer mit ihren Schülern in der Mensa essen, … ?
Merkst du den Unterschied zwischen deinen Beispielen und der geschilderten Situation? In der geschilderten Situation kauft eine Lehrer eine Dienstleistung seiner Schülerin im privaten ein - in deinen Beispielen, die weitgehend in der Öffentlichkeit stattfinden, hingegen sind es die üblichen Berührungspunkte.
Gerede gibt es immer, entweder du kannst damit umgehen oder
nicht. Ich würde offensiv damit umgehen und die Schulleitung
informieren.
Wenn ich sie schon „anstellen“ würde, dann würde ich das auch - sonst tuts vielleicht ein anderer.
Gruss highQ