Darf mich mein Chef im Privatleben ausspionieren?

Hallo,

mein Chef hat mir gesagt das er mich in der Zeit wo ich krank geschrieben war von einem Privatdetektiv beobachten lassen hat.

Darf er das überhaupt?

Ich meine verstößt das nicht gegen das Privatrecht?
Darf er sowas nicht höchstens wenn ich auf Arbeit bin?

MFG

Hallo!

Um die Frage gleich vorweg zu beantworten: Ja, ihr Chef darf Detektive einschalten, um Sie während einer bezahlten Arbeitsunfähigkeit überwachen zu lassen. Aber nur um zu Klären, ob eventuell ein sogenannter „Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall“ vorliegt, der dann wiederum eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte. Nähere Angaben dazu finden Sie auf unserer Website unter http://www.wirtschaftsdetektiv.eu/faq.html

Im Interesse der übrigen Mitarbeiter, welche die Mehrarbeit die wegen ihrer Krankheit anfällt je mit erledigen müssen, gehen immer mehr Geschäftsführer, Firmenchef`s etc. den Weg kranke Mitarbeiter, die ja weiterhin Lohn beziehen, durch Detektive überwachen zu lassen, um so die „schwarzen Schaafe“ enttarnen, überführen und entlassen zu können. Wirklich kranke Mitarbeiter, haben davon ja nichts zu befürchten.

Viele Grüße

Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Marcus Lentz, Geschäftsführer
http://www.lentz-detektei.de/

Logisch darf er das, wenn Du wirklich krank bist kann Dir ja auch nichts passieren

Ok habe verstanden.

Aber es geht hierbei auch um meine Privatsphäre. Weil meine Freundin und mein Kind von den Beobachtungen betroffen sind. Diese haben ja nichts mit der Sache zu tun.

Kann meine Freundin etwas dagegen machen? Eine Anzeige oder so?

MFG

Ihr Chef hatte wahrscheinlich Zweifel an der Echtheit oder Notwendigkeit Ihres Krankenstandes und hat dies hoffentlich durch einen etablierten Berufsdetektiv ermitteln oder beobachten lassen.

Die Tatsache, dass er Ihnen diese Tatsache der Ermittlungen mitgeteilt hat, ist als sensationell zu werten, da gegen Sie ja anscheinend keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen notwendig waren und damit die Sache erledigt gewesen wäre - auch ohne Sie darüber zu informieren. Sie haben anscheinend die Ermittlungen bzw. die Observationen nicht bemerkt, was für die Arbeit des Detektives spricht.

Im Fall eines Arbeitsgerichtprozesses wären die Ermittlungs-ergebnisse des Detektives als Beweismittel für allenfalls festgestellte Verfehlungen in diesem Zusammenhang dem Gericht vorgelegt worden.

Im Grunde wurde Ihre Zuverlässigkeit durch diese Ermittlungen untermauert, was für Sie ja nicht schlecht sein dürfte und Sie auch keine Nachteile dadurch haben.

Ja gut aber was ist nun mit meiner Freundin? Weil der Detektiv darf sie ja nicht auch observieren…

Was für Strafen können mich höchstens erwarten wenn ich während meiner Krankschreibung draußen war?? Weil Krankschreibung heißt ja nicht strikte Bettruhe.

MFG

Na ja, man müsste den Observierungsbericht des BD kennen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Detektiv Ihre Freundin observiert, wenn der Auftrag Sie betrifft. Das wäre nicht Auftragskonform und das bezahlt auch niemand.
ÜBer die näheren Bestimmungen zu Krankenständen (Ausgang, Bettruhe) etc. gibt es genügend Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichte. Das ist eine sehr komplexe und umfassende Materie und kann nur mit allen Fakten die den Fall betreffen, schlüssig beurteilt werden.

Generell ist eine Observierung eine verdeckte Maßnahme und der BD hat rechtskonform im Sinne des Auftrages vorzugehen.

Tut mir leid, aber da kann ich Dir nicht weiterhelfen. Am besten wendest Du Dich an andere Wer-weiß-was-Leute oder Du suchst eine der Online-Anwaltsseiten auf. Davon gibt es reichlich und dort können sie Dir mit Sicherheit eine professionelle Antwort geben.

Tierdetekteien kümmern sich zuvorderst um vermisste und gestohlene Tiere. Dabei wird viel mit Kontakte und dem Internet gearbeitet, die üblichen Anlaufstellen wie Tierschutzorganisationen oder Tierheime werden kontaktiert.