Also folgendes;
Ich kam mit meinem Klassenlehrer nie so richtig klar,es war immer ein hin und her,mal lief es gut,mal lief es weniger gut,mal war es ein kleiner Streit,immer soetwas.Jedenfalls beschloss ich,deshalb wahrscheinlich die Schule zu wechseln,was ich ihm auch mitteilte,ihn aber auch darauf hinwies,das es sein kann,das ich wiederkomme,sollte ich kein Platz finden.Jedenfalls trat dieser Fall ein.Alle Schulen in der Umgebung hatten keinen Platz mehr,also riefen wir 2 Wochen vor Schulbeginn bei der Schule an,und gaben bescheid,das diese Idee mit der Schule leider nicht realisierbar ist,die Sekretärin bejahte das Gespräch und sagte,sie würde bescheid sagen.Nun,2 Wochen später wollte ich wie gewohnt zur Schule mit dem Bus fahren,wo der Rektor auf mich wartete mit dem Satz: "Sie wollten uns nicht,ich will Sie nicht,sie sind eine Woche beurluabt,sie können gerne auf den nächsten bus warten,verlassen sie das Schulgelände.Nun versteh ich den Grund nicht,hätte ich nichts gesagt,wäre ich in die 9te Klasse ganz Normal versetzt worden.Mein Rektor kann mich seit einem Verdacht auf Wasserschaden auch nicht mehr sonderlich leiden,damit habe ich aber nichts zutun und das ist doch auch kein grund,für so einen Schritt.Letztenendes bin ich mit dem nächsten Zug nach Hause gefahren und nun sitze ich hier.Ohne Aussicht auf Schule.Darf er soetwas denn einfach machen? Es besteht auch nichts Schriftliches,das ich die Schule verlasse oder ähnliches.Alles ist von mir und meiner Mutter mündlich getahn worden.
Du bist weiter Schüler deiner Schule, wenn der Rektor dich nach Hause schickt, muss er deiner Mutter einen Grund dafür nennen. Auch wenn es für dich nicht angenehm ist, bist du solange Schüler deiner „alten“ Schule, bis einen neue dich aufgenommen hat. Das ist der Sinn der Schulpflicht!
Viel Erfolg
Wenn Du erst in die 9. Klasse gehst (und bisher nicht sitzengeblieben bist), bist Du noch schulpflichtig - das heißt, es gibt eine Schule, die Dich nehmen MUSS. Du könntest beim Schulamt anrufen, um zu erfahren, welche Schule das ist. Das wäre generell auch mein Vorschlag: Dass Du Dich mit dem Schul- oder Arbeitsamt in Verbindung setzt und erkundest, ob und wie man Dir da helfen kann.
Viel Glück!
Hallo Rolldiiq,
also so ganz genau weiß ich das auch nicht. Nachdem du in der 9. klasse wärst gehe ich davon aus, dass du die Pflichtschulzeit hinter dir hast somit bist du nicht mehr schulpflichtig. Ich an deiner Stelle würde mich an das zuständige Schulamt wenden. Die können dir auch bei der suche nach einer anderen Schule behilflich sein.
Viel Glück und lass dich nicht unterkriegen, Versuche weiterhin die Schule zu besuchen und deinen Abschluß zu machen.
Hallo,
erlauben Sie mir ein deutliches Wort: Ihre Frage hört sich etwas wirr an.
Wenn Sie in Ihrem Zeugnis den Vermerk „versetzt“ (oder ähnlich) haben, sind Sie versetzt. Damit haben Sie das Recht, die nächst höhere Klasse an Ihrer Schule zu besuchen.
Der weitere Besuch der Schule kann Ihnen nur verwehrt werden, wenn Sie entsprechend dem Schulgesetz (in B.-W. §90 Schulgesetz) Ihres Bundeslandes von dem Besuch dieser Schule nach einem dort festgelegten Verfahren ausgeschlossen wurden.
Ist dies geschehen und Sie sind weiterhin schulpflichtig, muss das entsprechende Schulamt oder die der Schule vorgesetzte Behörde Ihnen bei der Suche einer neuen Schule helfen.
Wenn Ihre Schulpflicht erfüllt ist und Sie sich rechtsgültig von Ihrer Schule abgemeldet haben (auch mündlich vorgetragene Erklärungen sind rechtsgültig), wird die Rückkehr an Ihre Schule sehr schwierig.
Setzen Sie sich mit der Ihrer Schule vorgesetzten Behörde in Verbindung und / oder konsultieren Sie einen Rechtsanwalt.
Außerdem empfehle ich Ihnen die Beratung durch einen Beratungslehrer, eine Schulpsychologische Beratungsstelle oder Andere.
Alles Gute!
Hallo, bitte suche doch dringend das Gespräch mit der Schulleitung. Vielleicht gibt es einen Vertrauenslehrer oder irgendeinen Lehrer (im Nebenfach), der mit in das Gespräch gehen kann. An deiner Stelle würde ich die Mutter mitnehmen. Bitte unbedingt vorab telefonisch um einen Termin bei der Schulleitung bitten!!!
Wenn Du noch nicht 10 Jahre zur Schule gegangen bist, besteht weiterhin Schulpflicht, die bisherige Schule kann dich dann nicht abweisen, wenn du keine aufnehmende Schule/Anmeldung dazu vorweisen kannst.
Falls du bereits 10 Schuljahre absolviert hast, müsstest du ggfs. einen Antrag auf Verlängerung der Schulpflicht stellen? Das ist aber Länderabhängig und du hast keine Angaben zu Bundesland und Schulform gemacht. In Rheinland-Pfalz hast du mit dem abgeschlossenen 9. SJ den Bildungsgang „Berufsreife“ - ehemals Hauptschule - beendet. Vielleicht gibt es da auch Folgemöglichkeiten? Ggfs. bei der Berufsberatung beim Jobcenter anfragen. Wenn alle Stricke reißen - das Jugendamt einschalten! Auch die Sachbearbeiter können helfen …
Weiterhin viel Glück/viel Erfolg!
Hallo,
einfach so, ohne ein Dokument als Beweis und ohne einen richtigen Grund kann man dich definitiv nicht der Schule verweisen. Alles muss schriftlich vereinbart werden. Zudem hat man als Schüler die Pflicht neun Jahre lang in die Schule zu gehen und dazu muss einem schließlich auch die Möglichkeit gegeben werden.
Viel Glück!
Du musst schon etwas genauere Angaben machen - so kann ich dir leider nicht helfen.