Darf Mieter Lichtschalter lackieren? - Mietrecht

Hallo zusammen,
seit 14 1/2 Jahren haben meine Familie und ich ein 1-Familien-Haus zur Miete bewohnt. Nun sind wir umgezogen und wollten letzten Samstag die Schlüssel übergeben. Da die Vermieter beide über 80 Jahre alt sind, ist die Tochter mit zur Übergabe gekommen. Die hatte so unendlich viel zu bemängeln, da hätte selbst ein Neubau schlechte Karten gehabt. Bei zwei Punkten bin ich mir jedoch recht unsicher:

  1. Ich habe im Wohn- und Esszimmer, im Bad und im Flur die (49 Jahre alten) Lichtschalter und Steckdosen passend zur jeweiligen Wandfarbe lackiert. Nun will die Tochter des Vermieters auf meine Kosten die Schalter und Steckdosen austauschen, weil „man das so ja nicht mehr vermieten kann“.
  2. Sämtliche Kellerfenster lassen sich nicht mehr verschließen. Das ist mir nie aufgefallen, weil ich eine gute Belüftung durchaus für sinnvoll halte. (Es sei érwähnt, dass die Kellerschächte ziemlich schmal und mit Glasscheiben vor Regen geschützt sind. Einbrecher hätten nur bis zu einer Körpergröße von max. 1 m und 25 kg Körpergewicht eine Chance…) Ich habe diese Verriegelungen definitiv nicht entfernt, was sollte das für einen Sinn geben?
    Nun meine Fragen: Darf ich als Mieter die Schalter und Stckdosen lackieren, oder darf der Vermieter diese auf meine Kosten ersetzen? Darf der Vermieter an den Kellerfenstern sämtliche Verriegelungen auf meine Kosten erneuern, oder muss er mir beweisen, dass ich diese entfernt habe. Eine Wohnungsübergabe mit Protokoll oder ähnlichem hat es bei unserem Einzug nicht gegeben. Wir haben lediglich den Schlüssel bekommen und durften dann selber los legen.
    Außerdem sei noch erwähnt, dass wir keine „Mietnomaden“ oder ähnliches sind. Ich habe an diesem Haus vieles selbst gemacht oder auf meine Kosten machen lassen wie z. B. Terrasse pflastern, Einfahrt pflastern, Strom ins Gartenhaus verlegt, Küche gefliest… All diese Dinge nehme ich natürlich nicht mit. Deshalb bin ich um so ärgerlicher, dass man mir diese Mängel anhängen will.
    Über fachmännische Antworten, gerne auch mit Nummern von Gerichtsurteilen, bedanke ich mich bereits vorab!

Alle von Ihnen fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten dürfen Sie ohnehin nicht mitnehmen! Der Vermieter hingegen kann darauf bestehen, dass Sie den urprünglich vorhandenen Zustand bei Böden, Terrassen und Leitungen wiederherstellen! Fehlen Beschläge an Kellerfenstern, von denen sie nciht nachweisen können, dass diese bei einzug nicht vorhanden wearen, dann haben Sie schlechte Karten. Selbstverständlich ist es Ihnen verewjhrt, das Oberflächenprogramm von Scvhaltern und Steckdosen zu überpinseln; hier besteht die Vertreterin des Vermieters zurecht auf Ersatz!

Danke für die rasche Antwort! Es sei aber erwähnt, dass die Schalter nicht „überpinselt“ sondern lackiert sind!
Ist das eine persönliche Meinung, oder können Sie auf eine Rechtssprechung verweisen?
Viele Grüße!

Lichtschalter dürfen nicht gestrichen werden. Ein Austausch auf Ihre Kosten ist daher statthaft. Bzüglich der Kellerfenster kommt es darauf an, wer was beweisen kann.

Hallo.

Die Lichtschalter dürfen nicht lackiert werden. Hier schulden Sie wohl Schadensersatz.

Bezüglich der fehlenden Verriegelungsvorrichtung im Keller ist der Vermieter beweispflichtig. Er könnte hier Zeugen anbieten, Sie könnten Gegenbeweis ebenfalls mit Zeugen anbieten, falls Aussage gegen Aussage steht. Dem Richter obliegt dann die Beweiswürdigung.

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Obliegt die Behauptung, dass Lichtschalter nicht „gestrichen“ werden dürfen (sie sind lackiert!!!) Ihrer Vermutung, oder gibt es rechtliche Grundlagen zu Ihrer Aussage?
Danke für eine nochmalige Rückmeldung und Grüße!

Hallo,

Ich gestehe: ich finde das Verhalten der Vermieter bezgl. der Steckdosen kleinlich, denn anscheinend will ja der Vermieter die erheblichen Arbeiten an Terasse und Garten nicht rückbauen lassen, aber anscheinend auch keine Entschädigung zahlen. Ich gehe davon aus, dass es eine Zustimmung des Vermieters zu diesen von Ihnen genannten größeren Veränderungen gegeben hat.

Aber ich kann keine sichere Auskunft geben, ob die lackierten Steckdosen unter die Rückbaupflicht fallen.
Ich verweise deshalb auf eine Webseite, auf der bauliche Maßnahmen durch den Mieter aus dem Blickpunkt des Vermieters beschrieben werden: http://www.bussmann-feckler.de/presse-miet-und-wohnu….
Eine weitere Webseite mit dem blickpunkt des Mieters unter http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckb….
Spannend wäre zumindest die Überlegung, wie der Vermieter bei so alten Steckdosen die Kosten zwischen Rückbau und Modernisierung abgrenzen würde. Modernisierung würde nicht unter Rückbaupflicht fallen.

Das mit den kellerfenstern: Da geht es um die Beweislast. ich verweise wieder auf eine Webseite: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/repara…
Ein Urteil, allerdings ohne Az. - habe ich gefunden, in dem selbst ein Protokoll nicht als Beweis gerechnet wird sondern nur als „Beweisanzeichen“ (siehe http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/bewei…). Der Vermieter kann nicht beweisen - denn es fehlt ja ein Protokoll - dass der Schaden an den Fenstern während der Mietzeit entstanden ist. So könnte man argumentieren.
An anderer Stelle habe ich für den Streit für Wohnungsmängel gefunden: „Hier gilt immer: MieterInnen müssen im Bestreitensfall die Existenz des Mangels beweisen, VermieterInnen sind für ihre Behauptung, die MieterInnen hätten den Mangel selbst verursacht, beweispflichtig. Können sie dies nicht, müssen sie für den Schaden aufkommen.“ (http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…). Meine Schlußfolgerung: müsste eigentlich auch für den Streit über Schäden, die bei Auszug entdeckt werden,

Es tut mir leid: ich weiß keinen konkreten Rat.

Gruß Elfriede

Hallo verehrter User,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme* (dies ist keine Rechtsberatung) :
Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes lesen !) Ihres Mietvertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreten Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo,
grundsätzlich gilt, die Lichtschalter und Steckdosen müssen so aussehen, wie eingebaut. Sind also vorher Weiße drin gewesen, dann sollten sie auch bei Auszug so aussehen. Wenn ihr die gestrichen habt, sieht dies bestimmt nicht so aus, als wären sie so im Laden erhältlich.
Also könnte der Vermieter darauf bestehen, sie wieder „normal“ bei Auszug zu erhalten. Allerdings müsste er auch nachweisen, dass sie bei Einzug normal waren.
Das mit den Kellerfenstern ist ähnlich. Er müsste nachweisen, dass ihr die Verursacher gewesen seid und der Mangel nicht schon bei euer Einzug vorhanden war. Ohne Protokoll hat er da eher keine Chance.

Hallo,

ich empfehle auf jeden Fall einenFachanwalt um die Situation mit den Kellerfenstern und über die Jahre hinweg gemachten Eigenleistungen zu klären.

Man könnte j argumentieren, dass die Vermieter einen Mehrwert erhalten aufgrund der Eigenleistungen, die erbracht wurden, im Gegenzug dazu sind alle Gegenseitigen Ansprüche hinfällig, sonst erwarte man eine Ablöse für die Leistungen. Das wird ihr bestimmt zu denken geben, da sie ja dann draufzahlt.

Bzgl. der Schalter, ist lackieren immer eine schlechte Idee. Umlackieren geht zwar ist aber immer ein Streitpunkt. Sie kann sehr wohl den Oednungsgemäßen Zustand der Sache verlangen.

Gruß

Hallo Guido
wenn Mängel bei der Übergabe festgestellt worden sind, muß der Vermieter dir eine Frist lassen um diese Mängel zu beheben.
Lackierte Lichtschalter muß ein Vermieter nicht hinnehmen. Aber du mußt die Möglichkeit bekommen, diese auszutauschen,schon aus Kostengründen.
Die Verriegelungen an den Kellerfenster ist nicht Sache des Mieters sondern des Vermieters.
Liebe Grüße
Heike

Das mit den Schaltern ist eindeutig ein Mangel, den sie verursacht haben und beseitigen müssen. Allerdings können sie sicherlich Lichtschalter selbst wechseln, wenn sie vorher die Sicherung raus drehen.

Mit den Kellerfenstern des folgendes. Kellerfenster dürfen auf keinen Fall ständig offen stehen. Dadurch erzeugt man Schimmel im Keller und im ganzen Haus. Wenn sie also nicht zu verschließen sind, warum auch immer, müssen sie sich an den Vermieter wenden und dies als Mangel melden.

Das haben sie offensichtlich nicht getan, da sie das nicht so gesehen haben. Dennoch ist dieser Mangel vorhanden und sie hätten Ihnen melden müssen. Ein nicht von Ihnen gemeldeter Mangel kann dann vom Vermieter Ihnen zur Last gelegt werden. Sie müssen also dann nicht nur auf eigene Kosten die Verschließbarkeit herstellen lassen, sondern auch alle Folgekosten wie etwa die Beseitigung des Schimmels tragen.

Das Lackieren von Lichtschaltern fällt unter unsachgemäße Renovierung, siehe zum Beispiel hier:

http://www.focus.de/immobilien/wohnen/wohnen-fehler-…

Der Mieter schuldet Schadensersatz, wenn die Farbe nicht ohne Beschädigung des Lichtschalters entfernt werden kann.

Hallo Guido Kathwincken

durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi

Hallo zusammen,

seit 14 1/2 Jahren haben meine Familie und ich ein
1-Familien-Haus zur Miete bewohnt. Nun sind wir umgezogen und
wollten letzten Samstag die Schlüssel übergeben. Da die
Vermieter beide über 80 Jahre alt sind, ist die Tochter mit
zur Übergabe gekommen. Die hatte so unendlich viel zu
bemängeln, da hätte selbst ein Neubau schlechte Karten gehabt.
Bei zwei Punkten bin ich mir jedoch recht unsicher:

  1. Ich habe im Wohn- und Esszimmer, im Bad und im Flur die (49
    Jahre alten) Lichtschalter und Steckdosen passend zur
    jeweiligen Wandfarbe lackiert. Nun will die Tochter des
    Vermieters auf meine Kosten die Schalter und Steckdosen
    austauschen, weil „man das so ja nicht mehr vermieten kann“.
  2. Sämtliche Kellerfenster lassen sich nicht mehr
    verschließen. Das ist mir nie aufgefallen, weil ich eine gute
    Belüftung durchaus für sinnvoll halte. (Es sei érwähnt, dass
    die Kellerschächte ziemlich schmal und mit Glasscheiben vor
    Regen geschützt sind. Einbrecher hätten nur bis zu einer
    Körpergröße von max. 1 m und 25 kg Körpergewicht eine
    Chance…) Ich habe diese Verriegelungen definitiv nicht
    entfernt, was sollte das für einen Sinn geben?
    Nun meine Fragen: Darf ich als Mieter die Schalter und
    Stckdosen lackieren, oder darf der Vermieter diese auf meine
    Kosten ersetzen? Darf der Vermieter an den Kellerfenstern
    sämtliche Verriegelungen auf meine Kosten erneuern, oder muss
    er mir beweisen, dass ich diese entfernt habe. Eine
    Wohnungsübergabe mit Protokoll oder ähnlichem hat es bei
    unserem Einzug nicht gegeben. Wir haben lediglich den
    Schlüssel bekommen und durften dann selber los legen.
    Außerdem sei noch erwähnt, dass wir keine „Mietnomaden“ oder
    ähnliches sind. Ich habe an diesem Haus vieles selbst gemacht
    oder auf meine Kosten machen lassen wie z. B. Terrasse
    pflastern, Einfahrt pflastern, Strom ins Gartenhaus verlegt,
    Küche gefliest… All diese Dinge nehme ich natürlich nicht
    mit. Deshalb bin ich um so ärgerlicher, dass man mir diese
    Mängel anhängen will.
    Über fachmännische Antworten, gerne auch mit Nummern von
    Gerichtsurteilen, bedanke ich mich bereits vorab!

Hallo,

natürlich dürfen Sie die Lichtschalter nicht lackieren. Aber wenn diese Teile wirklich so alt sind, dann müsste es einen Abzug neu für alt geben und so dürften Sie kaum noch in Anspruch genommen werden können.

Was die Kellerfenster angeht, trägt meines Erachtens der Vermieter die Beweislast, dass die Verriegelung bei Einzug vorhanden war. Aber eine Gewähr dafür kann ich Ihnen nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Grundsätzlich entscheidet jeder eigentümer, was mit seinem eigentum passiert und wer dieses nutzen kann! Das machen Sie mit Ihrem Eigentum genau so.
NEIN der Vermieter = Eigentümer muss den zeitweiligen Nutzern fremden Eigentumes (Mieter) gar nichts beweisen

Hallo

Ich muss voraussetzen, dass ich nur das Mietrecht in der Schweiz kenne. Grundsätzlich ist alles, was du veränderst wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Da aber kein Einzugsprotokoll besteht, ist es natürlich schwierig, zu beweisen, wer was gemacht hat oder nicht. Hast du das Protokoll schon unterschrieben? Du hast nur ein paar Tage zeit, dieses wieder anzufechten, ansonsten gilt es als anerkannt.

Wenn du dich auf den Standpunkt stellst, dass diese Schalter beim Einzug schon so waren, wird es schwierig für den Vermieter, das Gegenteil zu beweisen. Auch wenn der Ex-Mieter das nicht auf dem Protokoll hat.

Gruss
Susanne