Darf mir mein Vermieter einfach die Wohnung kündigen, weil er das gesamte Haus sanieren möchte?

Hallo zusammen,

ich bin in folgender Situation:
Ich wohne seit über 4 Jahren in meiner Wohnung. Vor ein paar Monaten gab es einen Inhaberwechsel. Mein neuer Vermieter wollte eigentlich die zwei leer stehenden Wohnungen für sich renovieren. Jetzt hat er festgestellt, dass man wegen der Elektrik usw. das gesamte Haus auf einmal sanieren muss. Die Elektrik muss wohl komplett im Keller installiert werden, was im Moment nicht der Fall ist (sehr alt und der Stromkasten ist in meiner Wohnung).
Das heißt, ich und die Partei unter mir müssen ausziehen. Er schickt mir bis Ende des Monats die schriftliche Kündigung zu, sodass ich bis spätestens Ende September ausgezogen sein muss (3 Monate Kündigungsfrist).

Hier meine Fragen dazu:

  • Ist diese Kündigung überhaupt rechtens? Darf er mir wegen einer Sanierung überhaupt einfach kündigen? Braucht er nicht noch einen anderen Grund dafür?
  • Gibt es eine Möglichkeit diese Frist zu verlängern? Bzw. habe ich das Recht sie zu verlängern?
  • Muss er mir Wohnungen vorschlagen?
  • Was kann ich tun, wenn er mit der Sanierung im Haus anfängt, wenn ich noch nicht ausgezogen bin und mich der Lärm extrem belastet?

Ich habe auch schon überlegt zu einer Mieterberatung zu gehen, das kostet eben und vor allem ist man bei den meisten für 2 Jahre gebunden, zumindest habe ich noch nichts anderes gefunden. Deswegen versuche ich es hier erstmal.

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe und hoffe, dass es mich weiterbringt!

Liebe Grüße

Hallo!

Einfach so geht gar nicht.
und das was Du beschreibst, Modernisierung der Elektrik oder hier wohl eher der Hauptverteilung/Zähleranlage im Keller, wäre m.E. kein ausreichender Grund.
Das kann auch im bewohnten Zustand gemacht werden. Zumal hier ja 2 Wohnungen sowieso frei sind.

Du musst Dich unbedingt sofort mietrechtlich beraten lassen. Außer Mietervereinen (man muss oft Mitglied werden) beraten aber auch andere Organisationen, etwa die Verbraucherberatung. Anwalt sowieso, aber der kostet sicher noch mehr als eine Mitgliedschaft.

Da die Kündigung noch nicht vorliegt, können ja auch wohl noch gar keine Angaben zum Umfang der Sanierung gemacht worden sein. Wie soll man denn dann überhaupt bewerten, ob die Maßnahme zulässig ist und eine Kündigung rechtfertigt ?

MfG
duck313

Hallo,

Nein.
Wende dich unverzüglich an den Mieterschutzverein und/oder ein entsprechenden Anwalt.

Gruß,
Steve

Dieser Rat von steve_m ist um so wichtiger, weil nur ein persönlicher Dialog (und vielleicht eine Inaugenscheinnahme der Immobilie) die Rechtsposititon besser klären und Handlungsalternativen aufzeigen kann.

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Er hat mir die Kündigung eben mündlich schon mitgeteilt. Und ein Handwerker, Elektriker und Architekt waren auch schon da und haben sich die Wohnungen und das Haus kurz angeschaut. Aber ob das auch alles stimmt, kann ich ja erstmal nicht wissen.
Dann werde ich mich wohl doch mal persönlich beraten lassen.
Vielen vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort!

Okay, jetzt bin ich mir immerhin sicher, dass ich mich auf jeden Fall beim Mieterschutzverein o.ä. beraten lassen werde.
Vielen lieben Dank!

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Zudem muss die Kündigung schriftlich erfolgen http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html. Die erteilte mündliche ist damit also gegenstandslos! Reagier erstmal nicht darauf und „sitz“ es einfach aus umsomehr Zeit gewinnste dadurch. Wenn die schriftliche eitrifft kann man sich immer noch an Mieterverein oder Anwalt wenden. ramses90

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Zu den vielen Antworten und Kommentaren will ich Dir auch noch Mut zum Aufsuchen des Mietervereins oder Mietrechtsjuristen machen:

Eine mündliche Kündigung ist unwirksam, gegenstandslos und setzt auch keinerlei Fristen in Gang. Es zählt allein die schriftliche Kündigung, die eine Begründung enthalten muss. Alleine dabei kann der Vermieter schon vielerlei Fehler machen und seine eigene Kündigung torpedieren.

Wenn Du Dir die folgenden Dokumente durchliest, dann fehlt Deinem Vermieter momentan die nötige Begründung für sein Vorhaben:


Schon das bisherige Vorgehen des Vermieters ist ziemlich unprofessionell und führt zum Scheitern.

Ich will dir nicht die Laune verderben, und natürlich muss die Kündigung schriftlich mit korrekter Kündigungsfrist erfolgen, und wird ein isolierter Austausch der Hauptverteilung und Steigleitungen nicht für eine Kündigung reichen.

Aber wenn der Vermieter bereits mit Architekt aufgetaucht ist, dann kann die Sache auch deutlich umfangreicher werden, und dann kann so eine Geschichte durchaus für eine - natürlich form- und fristgerecht auszusprechende - Kündigung in letzter Konsequenz reichen, wenn der Vermieter z.B. nachweisen kann, dass die Sanierung am „lebenden Objekt“ nicht machbar ist, ihm die wirtschaftliche Nutzung des Objektes anders nicht möglich ist, …

Das wird dann im Zweifelsfall ein Gericht bewerten müssen.

Dann kann man ggf. noch etwas Zeit und vielleicht auch bei vorzeitigem Auszug alternativ etwas Geld heraus holen. Mehr aber auch nicht.

Kündigen ja, einfach nein, denn die Kündigungen von Viermieterseiten sind stark reglementiert.

siehe BGB 573 bei hohen Sanierungsrückstand kommt es dann zur Wirtschaftlichen verwertung, dies muss im Kündigungsschreiben sehr detaliert beschildert werden um Gültig zu sein.

Wird nur die Elektrick erneuert, was vermutlich nur ein Schlitzen der Wände und neuverlegung der Kabel bedeutet wird die Kündigung sicherlich ins leere laufen, vor allen da es ja wie hier schon beschrieben wird möglich ist, dass die zwei leeren Wohnungen als Ersatz angeboten werden.

Miete Mindern

Erst mal abwarten was kommt, ggf passiert fast nichts das der Vermieter merkt wie schwach seine Position ist. Wenn doch etwas kommt kann man immer sich immer noch rechtliche Hilfe hohlen.

Neben dem Genannten würde ich aber auch ins Kalkül ziehen wie der Wohnungsmarkt vor Ort ist und sich das Verhältnis zum Vermieter ansonsten gestaltet. Wenn es nicht allzu schwierig ist eine neue Wohnung zu finden und man sich ansonsten bisher gut verstanden hat ist es vielleicht praktischer sich - mit etwas finanziellem Zuschuß der Gegenseite - tatsächlich etwas anderes zu suchen und dann seine Ruhe zu haben. Das machte ich letztes Jahr in einem ähnlichen Fall genauso, auch wenn ich in der Wohnung gut noch ein halbes bis Dreivierteljahr Zeit gehabt hätte, aber da sich binnen vierzehn Tagen nach der ersten Information eine schöne Alternative fand sah ich keinen Anlaß dem sehr netten Vermieter Scherereien zu bereiten.

Ich habe ähnliches hinter mir und spreche aus Erfahrung, dass es der Stress absolut nicht wert ist. Klingt so leicht… und ist es nicht. Vor allem nicht bei dem Wohnungsmarkt. Uns hat der Vermieter am Ende herausgemoppt… Schornstein im Winter ohne Vorankündigung abgerissen, um seine neue Dachwohnung auszubauen… in meiner Wohnung konnte ich Kohlenmonoxidkonzentration feststellen, da ich mir wegen der Gastherme eine Monoxidmelder installiert habe…

Der Vermieter hatte keine Konsequenzen… außer die Feuerwehr, die er bezahlen musste,… dafür hatte ich eine Kündigung, wegen zerrüttetem Verhältnis…

Das Leben ist nicht angenehm mit jemandem, der andere Pläne verfolgt. Wenn Du nicht im Mieterschutzbund bist (und der Beitritt sollte auf jeden Fall 1 Jahr vor dem Streitfall sein), dann würde ich es nicht einmal in Betracht ziehen. Ich bin kein Mensch, der aufgibt… und grundsätzlich bin ich dafür, für sein Recht zu kämpfen um das Recht zu bewahren. Allerdings kann das auch zermürben.

Letzten Endes ging es auf einen Vergleich aus… und ich mußte die Hälfte der Rechtsanwaltskosten zahlen. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren bzgl. des Kohlenmonoxids eingestellt: nicht vorhandenes öffentliches Interesse, keine bleibenden Schäden und keine Toten…

Viele Grüße und viel Glück mit Deinem neuen Vermieter…
(ich bin übrigens heilfroh… habe eine total nette Vermieterin und eine gute Wohnung nach 3 Jahren Suche gefunden).

Viele Grüße
Steffi

Du solltest erstmal warten, bis eine Kündigung in schriftlicher Form vorliegt.
Auf eine mündliche Ankündigung würde ich nicht reagieren - bis auf das Ausloten der Rechtslage (hast du ja hier gemacht).

Eine Rechtsanwalt oder Mieterschutz wird dir Ähnliches sagen.
Erst mit der Kündigung in der Hand kann geprüft werden, ob sie Wirkung haben kann oder nicht.

Eine Komplettsanierung der Elektroinstallation ist in einer bewohnten Wohnung kaum möglich.
Stehen Tauschwohnungen zur Verfügung, so kann der Vermieter diese Nutzen und dich dort unterbringen.

Eine Komplettsanierung ist in der Regel nicht zwingend notwendig.
Wenn zwei Wohnungen saniert werden sollen, dann geht das eigentlich immer auch ohne große Beeinträchtigungen der anderen Wohnungen. Natürlich muss man damit rechnen, dass es einmal einen halben Tag im Haus keinen Strom geben wird.
Sowas kündige ich dann lange vorher an und gut ist.

Manchmal wird behauptet, man müsse die Leitungen durch alle Wohnungen durch legen.
Das stimmt nicht.
Die Verlegung neuer Wohnungszuleitungen darf auch im Treppenhaus erfolgen, wenn man z.B. Brandschutzkanal benutzt.