Ich würde eher sagen nicht. Aber das ist eine heikle Sache. Am besten schaut man in die Promotionsordnung. Das Problem ist, dass häufig nicht mal das Promotionssekretariat, das ja für die Promotionsangelegenheiten zuständig ist, Bescheid weiß, wenn es nicht gerade Standardfragen sind.
Ich würde mich aber auch nicht auf das Wort von jemandem verlassen. Wenn es nicht in der Promotionsordnung verankert ist, Finger weg! Dem Prof. ist es nachher letzendlich ziemlich egal. Aber dem Promovierenden nicht!
Übrigens würde ich sowieso nicht bei einem promovieren wollen, der schon pensioniert ist. Wer weiß, wie lange er noch lebt? Oder ist er während der Promotion pensioniert worden? Dann wäre es vermutlich was anderes. Ich kenne einem Fall, wo der Doktorvater vor der Promotionsprüfung gestorben ist. Dann muss man sich einen anderen suchen, der dann für ihn bereit ist, einzuspringen.
Ich hoffe, ich konnte die Frage einigermaßen beantworten. Viel Erfolg!