Also ich meine ob die Bundeskanzlerin, neben ihrer Tätigkeit als Bundeskanzlerin noch eine(oder mehrere) Firmen haben darf?? Siehe Berlusconi
Ps: Das Sie, sie nicht führen darf und einen Geschäftsführer einsetzen muss ist klar.
Also ich meine ob die Bundeskanzlerin, neben ihrer Tätigkeit als Bundeskanzlerin noch eine(oder mehrere) Firmen haben darf?? Siehe Berlusconi
Ps: Das Sie, sie nicht führen darf und einen Geschäftsführer einsetzen muss ist klar.
Also ich meine ob die Bundeskanzlerin, neben ihrer Tätigkeit
als Bundeskanzlerin noch eine(oder mehrere) Firmen haben
darf??
Art 66 GG: „Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“
Von einer Enteignung als Voraussetzung des Amtsantritts ist keine Rede.
Gruß!
H.
Hallo,
nach http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biog… ist die Kanzlerin auch Abgeordnete des Bundestags und bekommt dort sicher auch ihre Abgeordnetenbezüge (oder etwa nicht?) und ihre Bezüge als Kanzlerin sind da als " Neben einkünfte" geführt.
Was außer z.B. MdB, fällt also noch so alles nicht unter „besoldetes Amt, … Gewerbe und … Beruf ausüben“?
Cu Rene