Darf Vermieter das Entfernen von Styropor

… Deckenplatten verbieten?

Hallo,
in unserer neuen Wohnung befinden sich im Schlafzimmer Styropor-Deckenplatten, die wir gern entfernen würden, da sie uns nicht gefallen. Im Übrigen hängen die wohl schon seit über 20 Jahren da drin …

Als wir das unserer Vermieterin gestern sagten bekam sie große Panik und meinte, sie müsse erstmal mit ihrem Mann darüber sprechen, das könnten wir nicht einfach so tun… und selbst WENN, dann auf eigene Kosten, bla bla …

Wir haben nie erwähnt, dass sie das übernehmen sollen … wir wissen dass darunter blanker Beton ist und mindestens 1 Tag, wenn nicht mehr, Arbeit auf uns zukommt…

Naja … darf der Vermieter uns verbieten, die Platten zu entfernen??? Müssen wir das ertragen?? Das soll zumutbar sein? Ich weiß ja nicht…

Und selbst wenn er es uns verbieten kann … wir dürften sie zumindest überstreichen, oder??? Das kann uns doch niemand untersagen.

Liebe Grüße und Danke im Voraus

Das Streichen von Decken und Wänden gehört zu den vertraglich vereinbarten Schöheitsreparaturen. Die Entfernung von fest mit dem Gebäude verbundenen Deckenplatten stellt einen Eingriff in einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes dar und bedarf von daher der Zustimmung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers.

Ja, dem Entfernen kann er widersprechen.
Aus Erfahrung weiß ich, daß diese Platten gerne mit einem sehr zähen Kleber angebracht wurden und beim Entfernen oft die urspr. Deckenoberfläche (Putz/Gipskarton/…) sehr stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Ich vermute, daß der Vermieterin gleiches durch den Kopf schoss.
Nun schreiben Sie aber, daß sich über den Platten eher unempfindlicher Beton befindet.
Ist diese Erkenntnis gesichert?
Haben Sie ein Konzept, was Sie mit der Betondecke anstellen möchten?

Aus dem ‚muß ich meinen Mann ansprechen‘ leite ich die Möglichkeit ab, das Vermieterehepaar erneut anzusprechen und konkret zu vermitteln, was Sie nach der Entfernung vorhaben. Womöglich bekommen Sie eine Zustimmung, wenn Sie mit fachgerechter Ausführung und
Verbleib dieses ‚verbesserten und zeitgemäßen‘ Zustands argumentieren.

MfG
virages

Hallo,
also vorweg, ich bin kein Anwalt und somit ist meine Aussage nicht rechtverbindlich.
Zu Eurem Problem:
Grundsätzlich kann der Vermieter die Entfernung der Platten nicht verbieten, meines Wissens nach, aber er kann bei Auszug verlangen, das der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
Das Streichen ist meiner Meinung nach kein Problem, da Ihr ja nach Eurem Mietvertrag sowieso nach einer bestimmten Zeit Schönheitsarbeiten zu leisten habt.
Von daher sollte es kein Problem sein.

Hoffe damit geholfen zu haben.

LG Daylighter

Hallo,
es kommt immer darauf an, was im Mietvertrag steht. Es sollte darin stehen, was an der Mietsache verändert werden darf und wie die Renovierungsbedingungen sind. Meistens muss bei einer Veränderung beim Auszug wieder alles in den Urzustand zurückgebaut werden, was nicht immer so leicht ist. Deshalb alles genau mit dem Vermieter abklären und schriftlich (!) bestätigen lassen.
Viel Erfolg und Gruß
Udo

Servus und Hallo,
erstmal ruhig bleiben. Generell gilt, wenn der Mieter Schönheitsreparaturen oder andere Veränderungen vornehmen möchte, ist es immer sinnvoll vorher mit dem Vermieter zu sprechen. Meistens finden sich Lösungen. Es könnte ja sein, dass die Styropor-Platten eine Wärme-Dämmungs- und Isolierfunktion haben.
Verbieten kann er es denke ich nicht, er kann aber darauf pochen, dass beim Auszug der alte Zustand wieder hergestellt wird. Meistens ist es aber so, dass wenn man eine Verbesserung des alten Status bewirkt, also die Platten nicht einfach nur wegmacht, sondern anstatt dessen etwas anderes vornimmt, der Vermieter dann keine Einwände hat. Grüße - C.R.G.
(ist nur ne Einschätzung von mir)

hallo gestressst,
lt. meinen recherchen dürftet ihr die platten entfernen, ich würde mir aber die genehmigung der vermieter einholen. ansonsten hätte der vormieter die platten entfernen müssen. drauf bestehen könnt ihr aber angeblich nicht. entfernung ggf. auf eigene kosten, wenn sich vermieter nicht dran beteiligt.gegen streichen dürfte nichts einzuwenden sein. ist aber nur meine persönliche meinung.

Hallo,

streichen, sofern möglich ist sicher erlaubt.
Vermieter kann halt am Mietende verlange dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird, d.h. die Platten wieder montiert werden.

Die Frage ist wozu diese dienen.
Als Wärmedämmung?
Bauphysikalisch notwendig?
Um den doch recht hohen Aufwand das festzustellen zu vermeiden, würde ich einfach mal mit dem Vermieter sachlich darüber sprechen.
War doch beim Einzug auch schon vorhanden oder?
Warum wurde es da nicht angeprochen?

Gruß

Hallo.
Wir sind ja noch gar nicht eingezogen, haben gestern gerade die Übergabe gemacht. :wink:

Das „Problem“ hat sich aber mittlerweile erledigt, werden einfach die losen Platten festkleben und drüberstreichen - basta

„Ich vermute, daß der Vermieterin gleiches durch den Kopf schoss.“

genau. Sie hatte Angst, dass sie danach erstmal einen Verputzer bestellen müssten, der die Decke ausgleicht.

Aber die Sache hat sich erledigt, werden einfach festkleben was lose ist und dann streichen… auch weniger Arbeit für uns.

Vielen Dank für die Antwort

Hallo,

sorry, dass ich nicht weiter helfen kann. Ich bin selbst Laie und Mieterin, kann daher keine rechtlich fundierten Auskünfte geben. Nur so viel. Ich habe in Absprache mit meinem Vermieter meine Styropor-Panelen von der Decke entfernt. Ein hartes Stück Arbeit. Kosten habe ich alle allein getragen. Mein Vermieter war froh, dass das Zeug endlich runter kam. Also, versucht es eurem Vermieter schmackhaft zu machen.
Viel Erfolg

Hallo,

bindend ist hier, was im Mietvertrag vereinbart ist. Steht dort, das Räume mit Deckenplatten vorhanden sind, dann muss bei Auszug auch der Zustand vorhanden sein. Also, wenn Sie die Platten jetzt los werden wollen, dann müssen Sie, wenn Sie ausziehen neue Platten an die Decke kleben.

Ist im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll kein Hinweis auf die Ausstattung der Räume mit Deckenplatten, dann können Sie diese entfernen. Beachten Sie aber, dass Deckenplatten eine gewisse Wärmedämmung haben. Sie wissen auch nicht, wie die Platten verklebt sind (wenn vollflächig, dann kann es notwendig sein die Decke komplett neu zu verspachteln). In alten Häusern kann es passieren, dass der Putz der gesamten Decke mit runter kommt.

MfG P. Kunze

Hallo,

was steht denn im Mietvertrag zu baulichen Veränderungen? In den mir bekannten MV heißt es dort meistens, dass hierfür die Genehmigung des Vermieters notwendig ist.

Wenn es erlaubt wäre, müßte aber spätestens bei Auszug der alte Zustand wieder hergestellt werden.

Im Übrigen bitte ich zu bedenken, dass die Wohnung in diesem Zustand von Ihnen angemietet wurde.

Gegen ein Überstreichen dürften allerdings keine Bedenken bestehen.

Gruß
Sebastian

JA es ist sein Eigentum und Mieter sind nur zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes! Jede bauliche Veränderung muss der Eigentümer genehmigen und er darf darauf bestehen, dass bei Auszug der Urzustand also der bei Einzug, wieder hergestellt wird.

An den Fragesteller!
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter gegen eine solche Änderung der Deckenverblendung nichts machen kann. Er kann aber darauf bestehen, dass bei Wohnungswechsel der ursprüngliche Zustand von Ihnen wieder hergestellt wird. (§ 554a,2 BGB Mietrecht)
Wir haben vor Jahren die Küche mit neuen Fliesen aufgemoppt, dazu die Zusage und eine Zuzahlung vom Vermieter bekommen, mit der Klausel, dass bei Auszug der ursprüngliche Zusatnd wieder herzustellen sei.
Ein Richter hat dazu gesagt: " Wenn der allgemeine Geschmack nicht verletzt wird, sei das der ursprüngliche Zustand." (nicht wörtlich, nur sinngemeint).
Reden Sie mit Ihrer Vermieterin, schildern Sie ihre Veränderung der Decke.
Viel Glück, Großer Sucher

Hallo
Meiner Meinung muss es Dir der Vermieter erlauben.
Ich selbst habe die Erfahrung gemacht den Vermieter mal zu einem Kaffee einzuladen, um sich besser kennen zu lernen.
Ab diesem Tag hatten wir ein super Verhältnis miteinander.
Sollte er es nicht erlauben, könnte es sein das Ihr die Wohnung wieder so verlassen müsst wir Ihr sie übernommen habt, das heisst mit Styroporplatten.
Ein Gespräch kann nur helfen und erklärt dem Vermieter das Ihr die Kosten übernehmt und die Wohnung hierdurch nur noch wertvoller wird.

Gruss
Wolles

Hallo,

ich hätte ähnlich argumentiert wie z. B. firstguardian, Daylighter oder Horst-Udo Georg …

Aber wie ich gelesen habe, ist die „Sache“ schon wieder erledigt, oder?

Hat sich damit eine Beantwortung durch mich erledigt?

MfG schoerschi

Hallo,

natürlich könnt ihr die entfernen, aber bei Auszug kann man dann auch von Euch verlangen, daß ihr die gleichen wieder dran macht.
Denn was ihr in eurer Mietzeit macht, ist euch überlassen.
Ist das gleiche, wie wenn ihr die Wohnung in grellem Pink streichen würdet.

Also würde ich es mir lieber vom Vermieter schriftlich geben lassen, daß ihr die abmachen dürft und bei Auszug auch nicht wieder neue an die Decke kommen müssen.
Immer schriftlich!!!

Stand vielleicht in eurem Mietvertrag, daß die Renovierung bei Einzug erfolgt?

Gruß Ina

Hallo schoerschi,

ja, die Sache hat sich erledigt. Vielen Dank.

Sieht jetzt zwar nicht soooo viel hübscher aus, da die Platten meiner Meinung nach ziemlich „wüst“ drangeklatscht wurden damals (also schief, ungleichmäßig…), aber alle sind erstmal beruhigt :smile:

Grüße