Ich habe schon seit längerem Mäuse, die auch in meiner Küche rumkrabbeln und sogar in einem meiner Schränke rumkriechen und da natürlich auch hinmachen. Den Vermieter hab ich jetzt schon abgemahnt und auch die Miete gekürzt. Die Frist hat zur Nachbesserung hat er allerdings nicht eingehalten. Jetzt habe ich selber einen Termin mit einem Kammerjäger gemacht. Nun meine Frage, darf der Vermieter die Kosten dafür auf mich umlegen? Muss ich das selber zahlen oder kann ich die Kosten sonst einfach von der Miete abziehen?
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Danke im Voraus
Hallo SiJu,
das ist so ähnlich wie die Frage danach, wer war früher - die Henne oder das Ei?
Oder wer ist der Verursacher der Plage.
Stellt sich der Vermieter auf den Standpunkt, der Mieter würde die Tiere nebst Vögeln und Eichhörnchen füttern - in und außerhalb der Wohnung - und die Nager anziehen, weil evt. eigene Meerschweinchen, Mäuse und Nager zum Haushalt gehören, wird er (evt. zu recht) die Kosten der Beseitigung auf die Miete umlegen wollen.
Fühlt sich der Mieter unschuldig am Geschehen und bleibt der Vermieter trotz Anmahnung und Mietkürzung untätig, bin ich der Meinung, daß die Eigenbeauftragung zulässig und rechtens ist und der Einbehalt der Kosten von der Miete möglich ist.
Ich würde das Kostenangebot an den Vermieter einreichen mit der Bitte, selbst den Kammerjäger zu beauftragen.
Kommt dieser innerhalb der gesetzten Frist nicht nach - selbst beauftragen und mit der Miete verrechnen.
Dies ist und bleibt eine Ferndiagnose, die den tatsächlichen Umständen u. U. nicht gerecht wird.
Eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter - Einladung zur Besichtigung der Misere könnte vielleicht hilfreich sein.
Ich wünsche gutes Gelingen.
Hallo SiJu,
das ist so ähnlich wie die Frage danach, wer war früher - die Henne oder das Ei?
Oder wer ist der Verursacher der Plage.
Stellt sich der Vermieter auf den Standpunkt, der Mieter würde die Tiere nebst Vögeln und Eichhörnchen füttern - in und außerhalb der Wohnung - und die Nager anziehen, weil evt. eigene Meerschweinchen, Mäuse und Nager zum Haushalt gehören, wird er (evt. zu recht) die Kosten der Beseitigung auf die Miete umlegen wollen.
Fühlt sich der Mieter unschuldig am Geschehen und bleibt der Vermieter trotz Anmahnung und Mietkürzung untätig, bin ich der Meinung, daß die Eigenbeauftragung zulässig und rechtens ist und der Einbehalt der Kosten von der Miete möglich ist.
Ich würde das Kostenangebot an den Vermieter einreichen mit der Bitte, selbst den Kammerjäger zu beauftragen.
Kommt dieser innerhalb der gesetzten Frist nicht nach - selbst beauftragen und mit der Miete verrechnen.
Dies ist und bleibt eine Ferndiagnose, die den tatsächlichen Umständen u. U. nicht gerecht wird.
Eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter - Einladung zur Besichtigung der Misere könnte vielleicht hilfreich sein.
Ich wünsche gutes Gelingen…
Kann leider nicht helfen, hab keine Ahnung!
lg miaz
Hallo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Zu meinem Problem bzw. zu dem Problem was war eher da, das Ei oder das Huhn, kann ich folgendes sagen:
Ich wohne seit vorigen Jahres Oktober da. Also noch nicht so lange. Da hatte man allerdings immer schon mal so kleine Kratz- und Tabbelgeräusche gehört. Allerdings hab ich mir da im ersten Moment nicht so viel bei gedacht, hätte ja auch auf dem Dach sein können. Doch irgendwann ging ich in meine Küche und sah eine Maus langflitzen und zwischen der Schrankverkleidung unten und der Wand verschwinden. Ich habe dann die Verkleidung weggenommen und mir ist schlecht geworden, soviel Mäusekot (an einigen Stellen fast einen Zentimeter hoch und nein ich lüge nicht!) und Urinflecken hab ich noch nicht gesehen. Daraufhin habe ich Mäusefallen aufgestellt und zusammengerechnet schon 10 Mäuse gefangen. Also gehe ich davon aus, dass die schon länger dort leben und sich munter vermehrt haben. Dem Vermieter habe ich (gleich nach der Entdeckung des Übels) das dann zuerst per E-Mail mitgeteilt, woraufhin null Reaktion kam. Dann habe ich ein Einschreiben fertiggemacht (ca. 1 1/2 - 2 Monate nach der E-Mail) mit Fristsetzung und Mietminderung. Aber daraufhin kam auch nicht viel Reaktion, er war einmal da, hat mir bisschen Gift gegeben. Den Kot hatte ich in der Zwischenzeit schon mal weggemacht aber die Urinflecken waren noch da, weil ich ihm zeigen wollte, wie das unter den Schränken aussieht. Da spricht er einfach zu mir, das wäre normal, das wäre alles Dreck. Und ich sollte doch einfach wieder die Verkleidung dran machen, dann würde ich das auch nicht mehr sehen. Daraufhin hab ich gesagt, das stinkt doch aber. Naja dann solle ich halt bisschen Sakrotan hinsprühen und fertig. Dass der Kot ca. 1 cm hoch da lag, wollte er mir seinem Gesichtsausdruck nach zu urteilen auch nicht glauben.
So sein Super-Gift hat nicht viel geholfen und ich hab selber noch Gift, welches ich nun schon viermal nachgefüllt habe und man hört immer noch emsiges Umhertabbern. Heute war ich auf dem Balkon, da spazierte eine Maus fleißig herum, na zumindest hab ich jetzt wohl den „Eingang“ gefunden, da sie da freudestrahlend in die Sonnenstrahlen schnuppernd herausguckte.
Jedenfalls nach meinen Schätzungen und den Mäusen die ich gefangen habe, wo ausgewachsene und auch noch sehr kleine dabei waren, haben die sich da ordentlich vermehrt, ich meine Mäuse sind ca. 8-10 Wochen trächtig. Wenn die Menge an Gift schon einige wieder um die Ecke gebracht hat und man das mal grob überschlägt, waren die Mäuse vorher schon da. Davon mal ab könnte ich mir auch vorstellen warum. Ich hatte so nette Nachbarn die der Meinung waren im Treppenhaus kochen und da auch ihren ganzen Müll hinstellen zu müssen, das könnte ein Grund sein (darüber weiß der Vermieter auch bescheid). Und mein Vormieter hatte eine Katze, der ist auch nicht gerade sehr säuberlich mit dem Futter umgegangen, da ich da auch breitgetretenes Futter auf dem Fußboden sowie in einem Schrank in der Küche gefunden habe, wo die Mäuse sich nach den Spuren zu urteilen auch gern noch hinbegeben, obwohl da nichts mehr ist. Ich selber hab ein Kaninchen. Allerdings ist das ganze Futter in Tüten verpackt und in einer Holztruhe verstaut. Die sich auch nicht in der befallenen Küche befindet. Aber nun noch ein Fakt: mein Vermieter hat diese Wohnung früher selbst einmal bewohnt und mir persönlich gesagt, er hätte auch schon mal Mäuse gehabt, die durch sein Super-Gift wohl dann weggewesen wären. Also kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Mäuse durch mein Kaninchen gekommen sein sollen und sich in solchen Massen in den paar Monaten vermehrt haben.
So jetzt habe ich mir mal den ganzen Frust von der Seele geredet. Danke fürs „Zuhören“.
Hallo Siju,
das hört sich schon nach einem grundlegenden Übel an und wenn der Vermieter hier nicht tätig wird sollte nachhaltig versucht werden, Abhilfe zu schaffen.
Ich wünsche gutes Gelingen.
Ein freundliches Hallo
Das ist Vermietersache die aber auch nur auf die Betriebskosten umgelegt werden dürfen, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt übrigens für alle Betribskosten. Nur was vereinbart wurde,ist umlegbar.
Mit Freundlichem Gruß
Lutz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nochmal …
…hab noch vergessen zu erwähnen das wenn der Vermieter nach einer angemessenen Frist nicht tätig wird, der Mieter das Recht hat tätig zu werden und ggf. auch die Kosten mit der Kaltmiete verrechnen kann.
Lutz
Hallo SiJu,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich bin nur leider absolut kein Jurist. Keine Ahnung, woher dieser Eintrag kommt. Darum kann ich leider auch in diesem sehr ärgerlichen Fall nicht weiterhelfen…
Ich wäre jedoch absolut auf Ihrer Seite und denke, wenn Sie nicht selbst die Tierchen gezüchtet haben, muss der Vermieter hier für wohnbare Verhältnisse sorgen. Und tut er das nicht, muss er Ihre Bemühungen in diese Richtung unterstützen. Doch Laienmeinungen haben Sie sicher schon verschiedene bekommen.
Viel Glück wünscht
Marcus Amberger
Hast Du denn mal eine Mausefalle aufgestellt?
Das hätte ich als erstes gemacht - denn meistens scheinen ja die Vermeiter nicht gerade drauf zu warten, ihre Wohnungen zu betreuen …
Ansonsten habe ich den Artikel gefunden:
http://www.stern.de/wirtschaft/familie/maeuse-kaefer…
Bei Mäusen weiß ich nicht genau, wie das mit den Kosten ist. Ich hatte mal Wespen - das musste der Vermieter zahlen. Wenn Du den Kammerjäger bestellst, musst Du ihn wahrscheinlich auch erst mal zahlen. Da würde ich schon mal mit dem Vermieter absprechen, wie ihr das macht.
LG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo SiJu,
ich befasse mich mit dem Vergraulen von Maulwürfen und Wühlmäusen in freier Natur.
In Deinem Falle vermute ich, dass „das halten von Haustieren“ Sache des Mieters ist. Ich kenne Deine Wohnsituation nicht. Ob diese Nager im Herbst der Wärme nachgehend eingewandert sind ? Also Terrassentüren immer geschlossen halten, sonst kommen sie immer weider ins Haus.
Die Kosten ? Auf denen wirst Du wohl sitzen bleiben. Wie gesagt, eine Vermutung…
Mit internetten Grüßen!
e.a.m.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
es gibt dazu keine eindeutige Rechtsprechung aber ich hab das u.a gefunden.
Das Gesetz führt die Kosten der Ungezieferbekämpfung unter Ziffer 9 der Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung auf. Da nach dieser Vorschrift aber nur die laufenden und damit regelmäßig wiederkehrenden Kosten als umlegbare Betriebskosten angesehen werden, haben die Gerichte bei den Schädlingsbekämpfungskosten ihre Bedenken, da diese kaum regelmäßig anfallen dürften. Andere Gerichte lassen die Umlage zu, differenzieren allerdings. Die vorbeugenden Kosten des Vermieters für die Installation von Mäusegittern sind danach keine umlegbaren Betriebskosten. Dagegen sind die Kosten für die vorsorglich regelmäßig ausgelegten Ratten- bzw. Mäuseköder umlegbar. Nicht umlegbar sind danach die Schädlingsbekämpfungskosten, wenn sie alleine auf eine Nachlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind. Kürzlich hat das Amtsgericht Hamburg entschieden, dass ein Mieter die gesamten Kosten einer Bekämpfungsaktion alleine zu tragen habe, wenn der Schädlingsbefall auch alleine aufgrund seines Verhaltens aufgetreten sei.
Hoffe ich konnte helfen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Einfach von der Miete abziehen hört sich immer nach einer einfachen Lösung an, aber rechtlich gesehen ist das nicht die korrekte Vorgehensweise. Die Mietkürzung war auf alle Fälle richtig, wenn der Vermieter dann nicht handelt - ist ärgerlich. Ich würde mich in deinem speziellen Fall beim Mieterverbund informieren, damit du auf der sicheren Seite bist. Aber Vorsicht bei Eintritt, der Vorteil der Rechtsschutzversicherung über dem Mieterbund gilt erst bei einem Rechtsstreit nach 6 Monaten Beitritt. Gruß Petra
Tut mir leid, aber da bin ich überfragt. Ist das denn nur bei Dir, oder im ganzen Haus? Frag doch sicherheitshalber mal beim Mieterschutzbund nach.
Viel Erfolg beim Kampf gegen Feivel!
Hallo ,
leider bin ich mir hier nicht ganz sicher , aber man darf die Miete nur um einen gewissen Prozentsatz kürzen wenn es um Mäusebefall geht.
Sicher ist es besser die Ursache für den Mäusebefall zu finden und den Verursacher ( falls es einen gibt ) zur Abhilfe aufzufordern.
Um der Lage Herr zu werden würde ich als erstes bei der nächsten Raiffeisen Mäusegift kaufen , das ist von der Mietkürzung recht easy zu bezahlen.
Wenn tatsächlich ein Kammerjäger kommt kann der Vermieter die Unkosten vermutlich auf die gesamten Mieter umlegen.
Sicher bin ich hierbei allerdings nicht.
Schliesslich ist das Auftauchen von Mäusen ein Mietmangel.
MfG
Elmar Biermann