Hallo,
folgender Sachverhalt: Im Januar ist eine große deutsche Tageszeitung mit vier Buchstaben auf mich zugekommen, um ein Interview mit mir zu machen. Hierbei bin ich namentlich erwähnt, zitiert und fotografiert worden, was auch OK war. Nun musste ich mit Entsetzen feststellen, dass eine Frauenzeitschrift aus dem gleichen Verlag ebenfalls zu diesem Thema berichtet hat und mich und meine Frau namentlich erwähnt und zitiert hat. Ich habe niemals mit dieser Zeitschrift gesprochen und kein Einverständnis zu diesem Artikel gegeben. Darf die Zeitung einfach ohne mein Einverständnis mich namentlich nennen, zitieren und Fotos abdrucken? Wie kann ich mich dagegen wehren? Habe ich evtl. sogar Schadensersatzansprüche? Oder ist das „legal“, weil beide Zeitungen vom selben Verlag sind? Danke für Eure Antworten!
Hallo,
tut mir leid, da bin ich kein Rechtsexperte - aber grundsätzlich würde ich erst einmal sagen, dass die einmal veröffentlichten Zitate ja öffentlich sind.
Ob dann allerdings jede weitere Zeitung dies wieder bringen darf, hängt davon ab, inwiefern dies deine Persönlichkeitsrechte verletzt. Da müsste geprüft werden, ob du nicht durch das Interview (und eventuell andere Dinge) öffentlich in Erscheinung trittst.
Ich rate aber dazu, einen Anwalt mal mit allen Details zu fragen
rugger
Hallo,
erwähnt, zitiert und fotografiert worden, was auch OK war. Nun
musste ich mit Entsetzen feststellen, dass eine
Frauenzeitschrift aus dem gleichen Verlag ebenfalls zu diesem
Thema berichtet hat und mich und meine Frau namentlich erwähnt
und zitiert hat. Ich habe niemals mit dieser Zeitschrift
gesprochen und kein Einverständnis zu diesem Artikel gegeben.
Darf die Zeitung einfach ohne mein Einverständnis mich
namentlich nennen, zitieren und Fotos abdrucken? Wie kann ich
mich dagegen wehren? Habe ich evtl. sogar
Schadensersatzansprüche? Oder ist das „legal“, weil beide
Zeitungen vom selben Verlag sind? Danke für Eure Antworten!
Hallo, dass beide Printmedien vom selben Verlag sind, hat nichts damit zu tun, was sie über Sie veröffenltichen dürfen, hier geht es nur um die Rechte des Journalisten, Fotografens und der Zeitung, die die Erstveröffentlichung hatte. Denn Sie hatten ja sicherlich keinen mündlichen oder schriftlichen Vertrag, laut dem Sie alle Rechte für die Story haben?
Als Journalist habe ich grundsätzlich das Recht, andere Medien zu zitieren oder Artikel aufzukaufen. Ich darf nicht einfach irgendwelche Leute fotografieren und die Fotos dann publizieren, aber wenn Fotos zur Publikation freigegeben worden sind, darf ich sie auch in anderen Medien publizieren - vorausgesetzt, ich habe die Erlaubnis des Fotografen. Waren es also ihre Privatfotos, dann können Sie Schadensersatz verlangen, waren es Bilder eines Fotografen, dann nicht.
MfG, Martina
Sie erwähnen bereits das Problem: Derselbe Verlag.
Fragen Sie, wenn Sie rechtliche Schritte planen, vorher einen Rechtsanwalt.
Moin,
sofern die Frauenzeitschrift sich auf den BILD-Artikel bezogen hat (also zitiert hat), ist es meines Wissens auf jeden Fall erlaubt - falls die Redaktion indes Eure Zitate und Namen als „Eigenrecherche“ verkauft hat, ließe sich da eventuell gegen angehen (aber die Frage könnte im Detail nur ein Medienfachanwalt beantworten - ansonsten vielleicht auch mal beim Deutschen Journalistenverband bzw. der IG Medien nachfragen); allein: Der Artikel ist ja inzwischen erschienen, von daher würde ein möglicherweise zu erwirkender Widerspruch/Gegendarstellung Euch ja lediglich erneut in das Blatt bringen - da ist dann immer die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, die (Leser-)Aufmerksamkeit durch so etwas erneut auf das Thema/Eure Person zu lenken.
Sehr geehrter Herr Kattwinkel,
wären die Fotos aus Ihrem Privatbesitz gewesen und nicht von dem Verlag aufgenommen worden, hätten Sie ein Anrecht auf Entschädigung gehabt, wenn sie, ohne Ihr Einverständnis verwendet worden wären. Durch das Interview in der Zeitung haben Sie eine mehr als ausreichende Öffentlichkeit erfahren, so dass Zitate daraus von jeder anderen Zeitung auch gebracht werden können, wenn diese nicht Sinn verändernd sind. Nur wenn Sie falsch zitiert werden, können Sie sich erfolgreich dagegen wehren.
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Pahlich
Leider weiß ich darauf keine Antwort.
Gruß hassii37
Wenn exakt nur das drinsteht, was auch im Interview steht, ist es zumindest nicht illegal.
Allerdings sollte ein guter Journalist immer seine Quelle angeben, zum Beispiel muß im Artikel der anderen Zeitschrift stehen, daß Du das in einem Artikel in der Zeitung sowieso gesagt hast.
Wenn Dich die Übernahme stört, schreibe der Zeitschriftenredaktion und beschwer Dich, aber nützen wird es nichts, zumindest ist es ja schon geschehen. Aber eine Entschuldigung sollte drin sein.
Haben sie jedoch das Interview erwähnt oder steht sonstwie drin „sagte xyz bei der und der Gelegenheit“ ist es absolut rechtens.
Du hättest, wenn Du sichergehen wolltest, daß NUR dieses Interview erscheint, dem Verlag VOR dem Interview klarmachen müssen, daß Du keine weiteren Veröffentlichungen wünschst.
Somit kann man sich lästige Dinge vom Hals schaffen. Aber wer in die Zeitung will, muß halt auch mit Öffentlichkeit leben.
Alles Gute!
Ich würde einen Anwalt bemühen. Schadenersatzansprüche bestehen aber wohl nur, wenn auch belegbarer Schaden entstanden ist.