Hallo,
ich hätte gleich 2 Fragen.
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Es geht als Beispiel um ein Unternehmen das ein online Computerspiel betreibt. In diesem Spiel können die User Echtgeld, abzüglich 5% Bearbeitsgebühr, in virtuelle Spielwährung tauschen, es besteht auch die Möglichkeit die virtuelle Spielwährung wieder in Echtgeld umzutauschen. Jetzt zur eigentlichen Frage. Das eingezahlte Geld liegt ja für eine unbestimmte Zeit ungenutzt auf dem Unternehmenskonto, dürfte das Unternehmen einen Teil des geldes einer Tochtergesellschaft kurzfristig leihen?
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Wenn ich schon mal dabei bin. Bei der BaFin habe wird gesagt das es folgende Ausnahme bei der Prospektpflicht gibt.
Es besteht keine Prospektpflicht für Anleihen wenn, der Verkaufspreis aller über einen Zeitraum von 12 Monaten angebotenen Wertpapiere im Europäischen Wirtschaftsraum weniger als 100.000 € beträgt. Die Obergrenze von 100.000 € gilt für das jeweilige Angebot, nicht etwa für die Gesamtsumme aller Angebote eines Emittenten.
Wenn z.B. ein Unternehmen eine Anleihe mit einem Wert von 99.000€ und einer beliebigen Stückelung anbietet. Dürfte das Unternehmen dann innerhalb von 12 Monaten keine weitere Anleihen herausgeben? Oder könnte eine neue Anleihe, mit einer anderen Bezeichnung, aufgesetzt werden die dann ebenfalls den Wert von 99.000€ und einer beliebigen Stückelung hat. Weil es wird ja gesagt das die Obergrenze von 100.000€ sich auf das jeweilige Angebot bezieht und nicht etwa auf die Gesamtsumme aller Angebote?
Gruß