Ich besitze mit meinem Ehemann eine Eigentumswohnung: im Grundbuch sind 160.000 € eingetragen; inzwischen haben wir knapp 60.000 abbezahlt, also noch 100.000 € Schulden.
Nun kommt es zur Trennung. Ich möchte die Wohnung weiter bewohnen, kann auch das Darlehen gut alleine bedienen. Da wir bisher immer alles aufgeschrieben hatten wer wann und wieviel investiert hat, müsste ich meinen Mann mit ca. 100.000 € auszahlen. Über dieses Geld verfüge ich natürlich nicht.
Frage: Kann ich prinzipiell bei der Bank auf die Grundschuld ein weiteres Darlehen hierfür aufnehmen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Danke für Eure Infos!
Servus,
das entscheidet die Bank.
Schöne Grüße
MM
Verstehe ich nicht, Dein Mann könnte doch höchstens 30.000 von Dir erwarten; nämlich seinen bisher eingezahlten Betrag (1/2 von 60.000).
Die (restlichen) 100.000 gehen doch zukünftig im Laufe der Zeit von Dir an die Bank.
Du brauchst fachlichen Rat, und zwar den der Bank.
Danke für die schnelle Rückmeldung! Sorry, da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt: Es sind nur zufällig in etwa die gleichen Beträge mit je 100.000 €. Das eine sind die Restschulden, die automatisch getilgt werden.
Die erwähnten ca 100.000 € Auszahlung entstehen durch folgende Posten: eingebrachtes Eigenkapital von ihm in diese Wohnung sowie diverse Anschaffungen für die Wohnung, die dann ich behalten würde (Möbel, Elektrogeräte usw.) Wir haben keinen Streit und wollen das vernünftig regeln. Selbstverständlich braucht er für seinen „Neustart“ mit neuer Wohnung usw. auch schnell Bargeld. Das ist die Frage, ob ich dafür ein weiteres Darlehen bekommen kann
Servus,
das hängt davon ab, wie der Darlehensgeber Deine Fähigkeit einschätzt, die 200 Kilo nebst Zinsen zu tilgen, und davon, wie er das Grundstück als Sicherheit bewertet.
Wenn der Darlehensgeber nicht wechselt, ergeben sich keine Diskussionen wegen des Rangs der neuen Grundschuld.
Schöne Grüße
MM