Hallo! Meine Mum hat mir in mehreren Überweisungen (Konto an Konto) insgesamt ca. 15.000 Euro geborgt. Nachdem ich nun - ca. 1 Jahr später - das Geld noch immer nicht verwendet habe (und es auch nicht verwenden möchte), werde ich ihr das Geld nun zurückgeben. Das Darlehen war mündlich vereinbart, zinsenlos, ohne Rückzahlungsfrist. Nun meint meine Mutter (die schon über 80 ist), dass ich ihr das Geld in BAR zurückgeben soll, weil sie nicht zur Bank gehen möchte, um diesen Betrag abzuheben und dann damit nach Hause zu gehen. Vermutlich will sie das Geld deshalb zu Hause haben, um es weiterschenken zu können. Meine Frage: reicht es rechtlich (nicht wegen meiner Mum, denn meiner Mum vertraue ich, aber eventuell für später mal, wenn es mal um Nachlass geht), wenn ich formlos ein Schreiben aufsetze und darauf vermerke, dass ich am … Mai 2010 … Euro zurückzahle und meine Mum unterschreibt das? Denn wie sie das Geld haben möchte und was sie damit macht, ist ja an sich nicht meine Sache… Kann mir jemand verbindliche Tipps geben? Vielen Dank, Tom
zu Rechtsfragen darf nur ein Rechtsanwalt Auskunft geben.
Generell ist es immer richtig sich eine Quittung geben zu lassen. Dies aus eigener Erfahrung in Erbangelegenheiten.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Etzel
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ja, das geht auch; das schreiben würde ich dann zusammen mit den Kontounterlagen aufbewahren
Gruß
Martin Mendorf
Hallo Tom !
Ich habe ähnliches auch schon mal gehabt, da mein Opa an leichter Demenz leidet und sich nicht mehr an eine Rückgabe erinnern konnte, war es schon gut einen unterschriebenen Zettel zu haben. Im Notfall geht das immer, ich würde aber folgendes vorschlagen, überweise das Geld zurück, dann gibt es einen klaren Kontoauszug und gehe dann zusammen mit deiner Mutter zu Ihrer Bank und lass Sie es wieder abheben.
Gruß Karl Schrader
www.bauanleitung24.de
Hallo!
Alles klar… Danke… Also sie kann sich schon erinnern und sie WILL ja das Geld nicht zurückhaben. Ich dränge es ihr also förmlich auf… - weil ich es nicht behalten will… Demnach wird sie nicht sagen, dass sie es nicht bekommen hat…
Aber ich werde es wirklich so machen, dass ich es überweise, zusätzlich schriftlich vereinbare (mit Unterschrift), hinten den Kontoauszug dran hänge und dann mit ihr gemeinsam das Geld abhebe…
Danke jedenfalls
Liebe Grüße, Tom
Hallo Tom,
bei einem Darlehen ist es egal, wie es zurückgezahlt wird, wenn nichts vereinbart war. Also reicht eine einfache Quittung mit Betrag, Datum und einem kurzem Text (ich habe heute das Darlehen in Höhe von … Euro zurückgezahlt bekommen) völlig aus.
Gruß
Jürgen
Sie können ein formloses Schreiben aufsetzen und dort vermerken"Rückzahlung des Darlehens oder Geldes erfolgt" natürlich mit der Summe.
Unterschrift und Datum nicht vergessen.
Das ist ausreichend.
mfg
Hi Tom, wenn deine Mutter über 80 ist, dann bist du sicher alt/erfahren genug diese Frage selbst zu beantworten. Ich fühl mich ein bischen veräppelt.Mayby
Hallo
Deine Vorgehensweise wäre so richtig …
Gruß