Darlehen, Erbe

Hallo. Bin zur Zeit im Wohngeld. Habe ein kleines Erbe gemacht und laut Grundsicherungsamt darf man 5000 Erbe behalten. Hiervon ist eh nicht mehr viel über. Wenn ich jetzt wieder in die Grusi rutsche und habe aber jemanden vorher ein kleines Darlehen vom Erbe gestattet das in Raten zurück gezahlt wird, darf mir das Grusiamt dann trotzdem als Einkommen anrechnen.
Es ist ja von dem Erbe was ich eh behalten durfte. Danke im voraus

Dann sortieren wir mal, was Sache ist.
Du hast Grundsicherung bezogen. Du hast eine „kleine“ Summe geerbt. Die hast Du dem Grundsicherungsamt nicht angegeben. Aus der Grundsicherung bist Du raus und warum? Hast Du nun eigene Einkünfte? Sind die so niedrig, dass Du Wohngeld bekommst?
Das Erbe ist nun quasi futsch. Du hattest. aber einen Teil davon verliehen, der in Raten zurückgezahlt wird.
Nun rutscht Du wieder in die Grundsicherung? Und willst wissen, ob die Rückzahlung aus dem verliehenen Darlehen aus dem Erbe bei Grundsicherung als Einkommen angerechnet werden?
Wenn Du ein paar konkretere Infos gibst, wird Dir hier vermutlich jemand weiterhelfen können.
LG
Amokoma1

Natürlich Weiss das Amt vom Erbe. Aber als ich es erhielt war ich schon ins Wohngeld gerutscht. Waren nur 5.600 Euro Erbe. 5000 darf ich ja behalten. Sollte jedoch meine Miete demnächst steigen werde ich wohl wieder in der grusi landen. Ich hatte aber über 5000 geerbt und hiervon 500 verliehen. Die Rückzahlung dauert aber Monate. Und ich weiß nicht ob mir die Rückzahlung angerechnet werden darf als Einkommen wenn ich wieder grusi Empfänger bin.
Ich beziehe zusätzlich eine kleine Rente

Hallo,

also nochmal zum Verständnis:
du erhältst derzeit eine Rente sowie Wohngeld, aber keine Grundsicherung?
Dann gelten im Moment die deutlich höheren Freibeträge für WoGG-Leistungen.

Wenn Du aber wieder Grundsicherung beantragst, gilt eine Forderung (Darlehen) an Dritte grundsätzlich als Vermögen, allerdings zum Stand der Beantragung von Grundsicherung.

&tschüß
Wolfgang

Wer sagt denn das ich das Geld nicht schon längst zurück erhalten habe und ausgegeben?!

Du bist der einzige, der was sagen kann. Passiert das auch irgendwann oder wird das hier das lustige „Rate mal mit Rosenthal“? Bist du an Hilfe und Antworten interessiert oder nicht?

Warum fragste dann? Ist doch so: wo kein Kläger, da kein Richter. ramse90

Warum so unfreundlich. Wenn dir meine Frage nicht passt, dann blätter doch weiter!
Mich interessiert das rechtlich, klar.