Darlehen kündigen wenn die Bank nicht antwortet

Ich habe in 2009 über einen Kreditvermittler ein Forwartdarlehen abgeschlossen. Meine Angaben dazu waren, dass eine Hälfte des Kredits am 31.10.2012 fällig ist, die zweite Hälfte erst am 31.12.2012. Der Kreditvertrag kam dann auch zustande. Leider habe ich mir die Unterlagen nicht mehr so genau durchgelesen. Im August diesen Jahres stelle ich also fest, dass der Auszahlungstermin lt Vertrag wohl erst der 31.12.2012 ist. Nun ja, kein Problem, denke ich und schreibe mal eine Email über das Kontaktformular der Bank. Nach einer Woche keine Reaktionen. Als nächstes habe ich versucht den Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen. Immer wieder landete ich in der Zentrale mit dem Hinweis, dass wohl gerade besetzt ist. Innerhalb von 3 Tagen habe ich ca 10 mal versucht dort anzurufen. Zuletzt bat ich um Rückruf. Dieses wurde mir versprochen. Nichts passierte. Im September habe ich dann noch mal einen gewöhnlichen Brief geschrieben. Bis heute keine Antwort. Mein erster Kredit läuft nun also aus und eine Anschlussfinanzierung (Haus) ist nicht gewährleistet, denn auch mit meiner Bank hat sich besagtes Kreditinstitut bisher nicht in Verbindung gesetzt.
Heute habe ich das Darlehen mit all diesen Hinweisen zu sofort gekündigt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung habe ich ausgeschlossen, da ja niemand für mich erreichbar war.

Komme ich damit wohl durch? Hat schon mal jemand ähnliches durchgemacht.

Liebe Grüße Chriscat

Im August diesen Jahres stelle ich also fest, dass der Auszahlungstermin lt Vertrag wohl erst der 31.12.2012 ist.

Blöd ist für Dich, daß Du vorher nie gelesen hast, was Du unterschreibst ;-(.

Heute habe ich das Darlehen mit all diesen Hinweisen zu sofort gekündigt.

Noch blöder ist für Dich, daß zweiseitig geschlossene Verträge nicht durch einseitige Willenserklärung gekündigt werden können.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung habe ich ausgeschlossen, da ja niemand für mich erreichbar war.

Es muß auch niemand erreichbar sein (wobei das nicht für den Service der Bank spricht). Erfülle einfach den Vertrag.

Komme ich damit wohl durch?

Natürlich nicht. Es wäre auch zu einfach, geschlossene Verträge mit „hatte ich mur nicht durchgelesen“ etc. einseitig zu kündigen.

Ich in Deiner lage würde mir einfach telefonisch einen Termin in der Bank geben lassen, und das ganze dort mit dem Betreuer oder dessen Vertreter (falls Ferien/ Urlaub) besprechen.

Liebe Grüße Chriscat

Kopfschüttelnde Grüße

Erdbeerzunge

Heute habe ich das Darlehen mit all diesen Hinweisen zu sofort gekündigt.

Noch blöder ist für Dich, daß zweiseitig geschlossene Verträge
nicht durch einseitige Willenserklärung gekündigt werden
können.

Aber hallo: Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag nach 489 BGB usw. usw. Genauer gesagt, ist jede Vertragskündigung eine einseitige Willenserklärung. Nur muß die natürlich auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen. Das scheint hier in der Tat nicht der Fall zu sein.

Komme ich damit wohl durch?

Natürlich nicht.

Sehe ich genauso.

Gruß
C.

Noch blöder ist für Dich, daß zweiseitig geschlossene Verträge
nicht durch einseitige Willenserklärung gekündigt werden
können.

Aber hallo: Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag nach
489 BGB usw. usw. Genauer gesagt, ist jede Vertragskündigung
eine einseitige Willenserklärung. Nur muß die natürlich auf
einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen.

Du hast natürlich 100% Recht. Ich hatte mich hier falsch ausgedrückt.

Viele Grüße

Erdbeerzunge

Gruß
C.