Hallo Forum,
sagen wir mal, es besteht ein darlehnsvertrag für ein
Eigenheim mit fester zinsbindung über 10 jahre. unter welchen
voraussetzungen, wenn überhaupt, kommt man vorzeitig aus so
einem vertrag raus ohne evtl. vorfälligkeitszinsen etc. zahlen
zu müssen?
Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf einen vorzeitigen Vertragsausstieg. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, müssen Kreditinstitute dem Wunsch auf vorzeitige Darlehensablösung nachkommen. Beispiele dafür sind ein Verkauf der der Immobilie oder persönliche Gründen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Können die Kreditinstitute einen Zinsschaden durch die vorzeitige Ablösung nachweisen, das ist besonders in der derzeitigen Niedrigzinsphase fast immer der Fall, können sie den Kreditnehmer hierfür in Regreß nehmen. Das ist dann die sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses Verfahren ist nach den höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes mittlerweile unstrittig (AZ: XI ZR 197/96 sowie XI ZR 267/96 vom 1.7.97).
Das die „Vorfälligkeitsentschädigung“ in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Medien-Berichterstattung geworden ist, liegt auch weniger an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Schadensberechnung selbst als vielmehr an der mathematischen Methode der Berechnung.
Einen rechtlichen Anspruch auf vorzeitiger Vertragsausstieg ohne Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es nicht. Allenfalls im gegenseitigen Einvernehmen und auf Verhandlungsbasis ist eine solche Lösung vorstellbar. Vielleicht kann dem Kreditinstitut ein Kompensationsgeschäft vorgeschlagen werden?!
Mehr zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung:
http://www.hadasch.de/index.php?story_ID=49&search=V…
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Mit freundlichen Grüßen
Robert Hadasch
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