Darlehen mit zinsbindung vorzeitig kündigen?

hallo an alle,

sagen wir mal, es besteht ein darlehnsvertrag für ein Eigenheim mit fester zinsbindung über 10 jahre. unter welchen voraussetzungen, wenn überhaupt, kommt man vorzeitig aus so einem vertrag raus ohne evtl. vorfälligkeitszinsen etc. zahlen zu müssen?

danke im voraus
lala

Nur bei Vereinbarung einer Sondertilgungsmöglichkeit im Vertrag
ist eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der bestehenden Zins-
bindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Sollte die Zins-
bindung in 2 bis 3 Jahren auslaufen ist es ratsam sich nach einer
sogenannten „Forward-Kondition“ zu informieren, indem man bereits
vor Ablauf einen Terminzins ( aktueller Zins mit Terminaufschlag)

  • in Erwartung eines steigenden Zinsniveaus - vereinbart.

Nur bei Vereinbarung einer Sondertilgungsmöglichkeit im
Vertrag
ist eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der bestehenden
Zins-
bindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

in „WISO“ o.ä. sendung soll mal gekommen sein, es gäbe da möglichkeiten?

wie sieht es denn eigentlich z.b. beim verkauf des hauses aus? endet eigentlich damit automatische der darlehnsvertrag - wahrscheinlich auch nicht?

Hallo Forum,

sagen wir mal, es besteht ein darlehnsvertrag für ein
Eigenheim mit fester zinsbindung über 10 jahre. unter welchen
voraussetzungen, wenn überhaupt, kommt man vorzeitig aus so
einem vertrag raus ohne evtl. vorfälligkeitszinsen etc. zahlen
zu müssen?

Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf einen vorzeitigen Vertragsausstieg. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, müssen Kreditinstitute dem Wunsch auf vorzeitige Darlehensablösung nachkommen. Beispiele dafür sind ein Verkauf der der Immobilie oder persönliche Gründen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Können die Kreditinstitute einen Zinsschaden durch die vorzeitige Ablösung nachweisen, das ist besonders in der derzeitigen Niedrigzinsphase fast immer der Fall, können sie den Kreditnehmer hierfür in Regreß nehmen. Das ist dann die sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses Verfahren ist nach den höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes mittlerweile unstrittig (AZ: XI ZR 197/96 sowie XI ZR 267/96 vom 1.7.97).

Das die „Vorfälligkeitsentschädigung“ in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Medien-Berichterstattung geworden ist, liegt auch weniger an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Schadensberechnung selbst als vielmehr an der mathematischen Methode der Berechnung.

Einen rechtlichen Anspruch auf vorzeitiger Vertragsausstieg ohne Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es nicht. Allenfalls im gegenseitigen Einvernehmen und auf Verhandlungsbasis ist eine solche Lösung vorstellbar. Vielleicht kann dem Kreditinstitut ein Kompensationsgeschäft vorgeschlagen werden?!

Mehr zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung:
http://www.hadasch.de/index.php?story_ID=49&search=V…
(32 Artikel)

Mit freundlichen Grüßen

Robert Hadasch
Honorarberatung für Immobilienfinanzierungen

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