Darlehen von ein Privatmann an Einzelunternehmer

Darlehen von ein Privatmann an Einzelunternehmer.

  1. Wäre ein Darlehensvertrag oder Privatdarlehensvertrag richtig?
  2. Wann wäre die Verjährung? 3 Jahre oder länger?

da ist wohl diese Seite richtig:
http://www.frag-einen-anwalt.de
VG
Heinz

Verjährung? Was heißt hier Verjährung?

Hallo Canan,

zu 1:
Ist egal, ist nämlich das gleiche. Schuldverhältnisse regeln sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und dort gibt es keine derartige Differenzierung.
Die Unterscheidung ergibt sich erst im Steuerrecht, da der Unternehmer das Darlehen in seiner Buchführung aufnehmen muß. Damit hat das Finanzamt Zugriff auf die Daten und den Vertrag und kann eine Gegenprüfung machen, ob der private Darlehensgeber auch die Zinseinnahme in der ESt-Erklärung angegeben hat. Das funktioniert auch dann, wenn Darlehensgeber und Darlehensnehmer unterschiedliche Finanzämter haben.
zu 2:
3 Jahre gemäß §195 BGB.
Wichtiger ist hier der Beginn der Verjährungsfrist. Im Darlehensvertrag muß geregelt sein, wann der Rückzahlungsanspruch entsteht, weil dies der früheste Beginn der Verjährung ist (§199 BGB). Zusätzlich müssen u.a. auch Darlehenshöhe, Zinssatz (fest oder variabel - wenn variabel woran orientiert sich die Änderung), Auszahlungsdatum, ggf Verwendungszweck, Laufzeit, Höhe und Fälligkeit der Rückzahlung, ggf Sicherstelung geregelt werden.

Gruß
Jürgen

Gilt der BGB (Verjährung 3 Jahre) auch wenn der Darlehensnehmer Unternehmer ist? Sind Sie sicher? Normalerweise herrschen doch immer andere Regeln bei Unternehmern.

Hallo Canan,
die Regelungen des BGB gelten für alle Rechtspersonen in Deutschland, unabhängig von der Erwerbssituation und sind in §§194 BGB ff nachzulesen.
Es gibt diverse Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle, in denen die Verjährungsfrist auf 2 bis 30 Jahre verändert wird (z.B Werkverträge, Grundstückskäufe, Reiseverträge,…). Darlehen gehören nicht dazu.
Gruß
Jürgen

Hallo Canan,

für die Beantwortung benötige ich mehr Details:

  1. Werden Zinsen verlangt?
  2. Mittelverwendung? Zweck des Darlehens.
  3. Laufzeit

Was meinen Sie mit Verjährung? Verjährung von Ansprüchen?

Für eine rechtssichere Gestaltung wäre es unter Umständen auch ratsam, einfach auf eine Plattform zurückzugreifen. Da werden Sie zwei, drei gute im Netz finden. Im Kern geht es dort darum, dass Privatleute Geld zu einem bestimmten Zinssatz vergeben, der attraktiv genug ist und das Risiko kalkulierbar bleibt. Für den Unternehmer, der sein Projekt dort vorstellt ist es ein relativ unkomplizierter Weg der Mittelbeschaffung.

Herzliche Grüße,
Michael Schreiber