Vor fünf Jahren kaufte meine Tochter eine Immobilie, die inzwischen wieder verkauft wurde. Finanziert wurde der Kauf durch ein zehnjähriges Volltilgerdarlehen, abgesichert auf einem meiner Objekte. Aus dem Verkaufserlös sollte die Restschuld vorzeitig getilgt werden. Die Bank verweigert das Sonderkündigungsrecht, da das Darlehen auf einem anderen Objekt abgesichert wurde. Zu recht?
Danke für Hilfestellung!
Hallo,
durchaus. Ich zitiere aus § 490 BGB, der das außerordentliche Kündigungsrecht bei Verbraucherdarlehen regelt:
Abs. (2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs. 3 Satz 2 vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sechs Monate abgelaufen sind. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat.
Hervorhebung von mir. Das heißt also nichts anderes, als daß das berechtigte Interesse auf außerordentliche Kündigung nur dann besteht, wenn das Objekt, das zur Sicherheit dient, veräußert werden soll.
Gruß
C.