Darlehen zurückgezahlt - Bearbeitung 3 Monate?

Hallo zusammen,

ich habe am 29.01.13 meine ETW verkauft.
Mit dem Betrag habe ich am 04.02.13 dann meine Darlehen vorzeitig zurückgezahlt.
Mir ist bewusst das hier durch eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Den Betrag habe ich schon großzügig mit einkalkuliert.

Die Abwicklung dieses Vorgangs dauert immer noch an und ich zahlen weiterhin Zinsen obwohl die Bank das Geld (ohne die Vorfälligkeitsentschädigung) schon längst erhalten hat.
Mitlerweile habe ich schon den 5 Sachbearbeiter und werde am Telefon immer vertröstet.

Ist dies überhaupt noch rechtens oder welche Möglichkeiten habe ich hier?

Danke für Eure Antworten.

Gruß Lupo77

Sehr geehrter Lupo,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch die Zeitverzögerung könnte Ihnen ein Schaden entstehen. Daher empfehle ich Ihnen, der Darlehensgeberin gegenüber die Abrechnung Ihres Darlehens mit Fristsetzung anzumahnen. Erklären Sie eine 14-Tage-Frist und behalten sich ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor.

Für die Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung kommt es auf den Termin der Rückzahlung an. Dieser Termin steht bereits fest. Insofern wird sich die Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr verändern. Weil Sie das Darlehen bereits zurückzahlten, schulden Sie auch keine Darlehenszinsen mehr.

Ich hoffe, Ihnen helfen diese Informationen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. rer. pl. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt

Hallo Lupo77,

in diesem Falle würde ich einen Beschwerde-Brief an den Vorstand der Bank senden.
Darin sollte die bisherige Abwicklung beschrieben werden und die Abwicklung rückwirkend zum Zahlungszeitpunkt gefordert werden.
Zusätzlich eine Frist setzen (ca 7 Werktage) und die Einschaltung eines Anwaltes androhen.
Den ganzen Brief bitte sachlich formulieren und auf keinen Fall persönlich werden oder gar beleidigend.
Einwandfreie Rechtschreibung und Grammatik sind selbstverständlich, ansonsten merkt der geübte Leser gleich, ob der Brief ernst gemeint ist oder ein „Luftballon abgeschossen“ wird.
Gruß
Jürgen

Was rechtens ist, kann und darf Ihnen nur ein Jurist erzählen.

Wenn ich ein Darlehen zurückgezahlt habe, würde ich ab diesem Tag keine Darlehenszinsen mehr zahlen. Es gibt ja auch keine Grundlage mehr dazu. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung muss die Bank berechnen und Ihnen fällig stellen. Diese würde ich dann von einem Sachverständigen überprüfen lassen.

Wann soll der Kaufpreis fließen?

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
Schillerstr.52
71732 Tamm
Tel.: 07141 / 602437
Mobil: 0152 / 53728220
PC-Fax: 03212 / 1062533
Bankkaufmann seit 1991
Persönlich - Schnell - Kompetent
Kooperationspartner der Schufa
Baufinanzierung-Internet bietet als Finanzdienstleister: Baufinanzierung, Sicherheitenkredit, Vollfinanzierung, Gewerbefinanzierung, Baufinanzierung mit negativer Schufa, Auslandsfinanzierung, Ratenkredit, und vieles mehr.
Email: [email protected]
Homepage: www.baufinanzierung-internet.de