Darlehensantrag zwecks Baufinanzierung widerrufen?

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft uns schon sehr weiter.
Leider können wir nicht mit Gewissheit sagen ob wir nun den „Darlehensantrag“ oder den „Darlehensvertrag“ unterschrieben haben. Eine Kopie dieser Unterlagen haben wir nicht erhalten.

Da ja von uns nach der Unterschrift unter dieses Dokument noch diverse Unterlagen angefordert wurden (Gehaltsnachweise, Eigenkapitalnachweise, Kontoauszüge der letzen 3 Monate, Bauvertrag mit dem Bauträger etc.) kann es sich aber ja eigentlich nur um den „Antrag“ gehandelt haben, oder?

Oder ist es denkbar das wir schon den „Vertrag“ unterschrieben haben und dieser automatisch mit Zustimmung der Kreditabteilung der Bank gültig wird nachdem diese unsere Unterlagen geprüft hat? Ist so etwas denkbar?

Vielen Dank für die Zeit die Sie sich für uns nehmen. Wir wissen das ungemein zu schätzen…

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft uns schon sehr weiter.
Leider können wir nicht mit Gewissheit sagen ob wir nun den „Darlehensantrag“ oder den „Darlehensvertrag“ unterschrieben haben. Eine Kopie dieser Unterlagen haben wir nicht erhalten.

Da ja von uns nach der Unterschrift unter dieses Dokument noch diverse Unterlagen angefordert wurden (Gehaltsnachweise, Eigenkapitalnachweise, Kontoauszüge der letzen 3 Monate, Bauvertrag mit dem Bauträger etc.) kann es sich aber ja eigentlich nur um den „Antrag“ gehandelt haben, oder?

Oder ist es denkbar das wir schon den „Vertrag“ unterschrieben haben und dieser automatisch mit Zustimmung der Kreditabteilung der Bank gültig wird nachdem diese unsere Unterlagen geprüft hat? Ist so etwas denkbar?

Vielen Dank für die Zeit die Sie sich für uns nehmen. Wir wissen das ungemein zu schätzen…

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft uns schon sehr weiter.
Leider können wir nicht mit Gewissheit sagen ob wir nun den „Darlehensantrag“ oder den „Darlehensvertrag“ unterschrieben haben. Eine Kopie dieser Unterlagen haben wir nicht erhalten.

Da ja von uns nach der Unterschrift unter dieses Dokument noch diverse Unterlagen angefordert wurden (Gehaltsnachweise, Eigenkapitalnachweise, Kontoauszüge der letzen 3 Monate, Bauvertrag mit dem Bauträger etc.) kann es sich aber ja eigentlich nur um den „Antrag“ gehandelt haben, oder?

Oder ist es denkbar das wir schon den „Vertrag“ unterschrieben haben und dieser automatisch mit Zustimmung der Kreditabteilung der Bank gültig wird nachdem diese unsere Unterlagen geprüft hat? Ist so etwas denkbar?

Vielen Dank für die Zeit die Sie sich für uns nehmen. Wir wissen das ungemein zu schätzen…

Naja, das klingt allenfalls nach nem Antrag. Im Zweifel Mail an die Bank, sie möge Euch bis 20.07. Kopien der von Euch gegengezeichneten Unterlagen zummailen…und darauf verweisen, dass Ihr mangels übergebener Kopien „Abstand von u.U. rechtsverbindlich gegebenen Erklärungen“ gebt.

Lieber „fussballexperte“
zum besseren Verständnis schildere ich zunächst den „normalen“ Ablauf. Die Begriffe „Darlehen“ und „Kredit“ sind dabei gleichbedeutend:

  1. Kunde stellt Antrag und gibt Unterlagen zur weiteren Bearbeitung ab
    1.1. Unterlagen, nach denen die Bank die Bonität der Person prüfen kann (z.B. Einkommensnachweise, Kontoauszüge), also alles, was dazu geeignet ist, die nachhaltige Wahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung durch die Person einzuschätzen.
    1.2. Unterlagen zum Finanzierungsgegenstand bzw. Objekt, auf dem die dingliche (=durch einen Grundschuldeintrag) Absicherung des Darlehens erfolgt. Damit prüft die Bank nach Markt- und Erfahrungswerten (mit Sicherheitsabschlägen) die Werthaltigkeit des Objekts und kalkuliert danach die Kreditsumme, welche für dieses Objekt gegeben werden kann.
  2. Auf Basis dieser beiden Prüfungen erstellt die Bank den schriftlichen Kreditvertrag (=Schriftform ist vorgeschrieben nach Verbraucherkreditgesetz). Darin sind die Rahmenbedingungen des Kredits genannt, wie etwa Kreditsumme, Zinssatz, Laufzeit usw. sowie die Voraussetzungen, unter denen die Bank das Darlehen auszahlt. Das sind generell die erfolgte Grundbucheintragung, weitere Unterlagen sind z.B. Baufortschrittsanzeigen oder noch nicht belegte Einkommensunterlagen.
  3. Der Kreditvertrag ist endgültig erst dann geschlossen, wenn der Kunde diesen Kreditvertrag unterschreibt, an die Bank zurückgibt und nicht innerhalb 14 Tage nach Vertragsdatum widerruft.
    Ab jetzt ist der Kunde an die Bank bzw. den Kredit gebunden.
  4. Nimmt der Kunde anschliessend das Darlehen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, dann verlangt die Bank normalerweise Kosten (=Nichtabnahmeentschädigung). Auch kann es sein dass ab einem gewissen Zeitpunkt nach Vertragsabschluss Bereitstellungszinsen anfallen. Das ist dann aber alles im Kreditvertrag geregelt.

Nun zu Deinem Fall:
es ist stark zu vermuten, dass Du erst im Stadium 1, also dem Antragsstadium bist. Darauf deuten die Unterlagen hin, welche die Bank angefordert hat. Sie konnte mit den vorliegenden Informationen und Unterlagen eben die erforderlichen Prüfungen noch nicht durchführen.
Wenn bereits ein Kreditvertrag erstellt ist, dann muss (!!) jeder, welcher den Kreditvertrag unterschrieben hat, eine Ausfertigung erhalten.
Die Sache lässt sich aber relativ leicht klären: hab keine Scheu und frag bei der Bank nach, ob Du im Antrags- oder Vertragsstadium bist. Dann hast Du Gewissheit, ob Du bereits gebunden bist oder nicht.

Gruss
Walter

1 Like

Hallo,
der Verbraucherschutz ist in Deutschland sehr hoch.
Der Kunde muss die EG-Richtlinien erhalten und einen
Vertrag für jeden Darlehensnehmer in seine Unterlagen.
Da muss der Sollzins, Effektivzins, Rate und vieles anders drin stehen.
Daran müsste man sich ja erinnern, da dies wichtig für Sie ist. Da der Tilgungssatz noch nicht endgültig ermittelt wurde, kann die endgültige Rate von Ihnen nicht unterschrieben worden sein. So wie ich Ihre Informationen verstanden habe.
Einseitig kann der Kreditgeber dies nicht ändern.

Ist nun ein wenig Klarheit?

Schöne Grüße

Guten Morgen, jetzt herrscht mehr als Klarheit. Vielen Dank für die kompetente Antwort und die Zeit die Sie sich für uns genommen haben. Einen schönen Sonntag noch :smile:

Hallo Walter,

vielen herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort. Das ist genau das was wir wissen wollten. Bis ins Detail. Jetzt sind wir beruhigt. Wir wünschen noch einen schönen Sonntag :smile:

Hallo Torsten, vielen Dank für die Antwort. Wir werden das gleich morgen endgültig klären. Einen schönen Sonntag noch :smile:

Sie denken richtig:
vor dem Vertrag erfolgt die Bonitätsprüfung, nicht nach dem Vertrag.
Nachdem Sie das nun abgewickelt haben, sollten Sie sich eine eigene Schufa-Auskunft (Schufa.de) holen, bevor Sie einen neuen Anlauf für einen Kredit machen. Hier sollte dann kein Eintrag einer Kreditlast dieser Bank eingetragen sein. Wenn ja müssen Sie den Eintrag reklamieren.

Gruß PL

Guten Morgen.
Ich glaube nicht, dass ihr schon einen Darlehensvertrag unterschrieben habt. Der ist eigentlich erst nach vollständiger Prüfung überhaupt erst erstellbar, da in diesem Vertrag ja schon die Details zur Sicherheit wie z.B. Grundbuchdaten zur grundschuld etc. eingetragen werden müssen. Außerdem wäre das wirklich ein starkes Stück, da ja Eure Widerrufsfrist ab dem Tag der Unterschrift läuft und ihr die Leistungen ja noch gar nicht abrufen könntet. Ich gehe daher eher von einem Antrag aus.
Habt Ihr denn schon bei der entsprechenden Bank nachgefragt und die Frage gestellt, ob ihr aus den Verhandlungen aussteigen könnt? Ich persönlich würde nach einer Kopie des unterschriebenen (wahrscheinlich) Antrags fragen und anschließend diese Frage stellen.