Darlehensantrag zwecks Baufinanzierung widerrufen?

Liebe/-r Experte/-in, wir haben folgende Situation: Vor fast 3!! Monaten haben wir bei einer Bank einen Darlehensantrag zwecks Baufinanzierung unterschrieben. Die Bearbeitung der Anfrage dauerte ewig, mehr als 2 Monate!. Vor einiger Zeit wurde uns dann gesagt, dass wir die Finanzierung nur erhalten würden, wenn wir statt der damals mit dem Berater vereinbarten Tilgungsrate von 1% eine Rate von 2% akzeptieren. Ferner müssen wir eine Kreditausfallversicherung abschließen. Dies haben wir auch zuerst so akzeptiert, den Antrag für die Kreditausfallversicherung auch unterschrieben. Jetzt dauert es schon wieder fast 3 Wochen und wir haben immer noch keine definitve Zusage und werden von Woche zu Woche vertröstet. Das Vertrauen in die Bank ist dahin, daher wollen wir jetzt zu einer anderen Bank.

Die abgeschlossene Versicherung können wir noch widerrufen, da uns eine 30 tägige Widerrufsfrist eingeräumt wurde. Wenn wir das tun, sollten wir doch eigentlich aus der gesamten Finanzierung raus kommen oder? Ohne diese Versicherung gewährt uns die Bank das Darlehen ja nicht und unterschrieben haben wir eben nur den Antrag vor 3 Monaten. Diesen hat die Bank ja so als „nicht darstellbar“ abgelehnt.

Hatte jemand schon einmal eine solche Situation? Macht die Bank da Schwierigkeiten das ganze rück-abzuwickeln? Können die da eine Gebühr oder Aufwandsentschädigung verlangen? Geld ist natürlich noch keines an uns geflossen.

Eine Antwort würde uns sehr freuen. Wir wissen es sehr zu schätzen das sich Experten hier im Forum engagieren und anderen bei Ihren Problemen weiterhelfen. Das ist ja wohl alles andere als selbstverständlich. Besten Dank im Voraus!!!

Hallo,

noch ist ja, bis auf die Versicherung, gar kein Vertragsverhältnis zustande gekommen, das widerrufen werden könnte.
Sie können natürlich, und hätten das schon längst tun sollen, bei einer anderen Bank anfragen. Wenn Sie den Darlehensvertrag erhalten, steht Ihnen immer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Sie können also sogar mehrere Anfragen parallel laufen lassen.
Das einzige Problem könnte die Schufa werden. Achten Sie darauf, dass die Banken Konditionsabfragen und nucht Kreditanfragen bei der Schufa melden.

Viel Erfolg
www.ihr-fachmaklers.de

Hallo Herr Kliem,

vorab erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wir wissen das ungemein zu schätzen.

Eine kurze Frage hätten wir noch zu den Begrifflichkeiten.

Leider haben wir keine Kopie mehr von den Unterlagen die wir unterschrieben haben (hat der Berater behalten) daher sind wir jetzt etwas unsicher mit den Bezeichnungen. Es kann aber eigentlich ja nur ein Finanzierungsangebot gewesen sein, da dieses ja dann zur Kreditabteilung zur Prüfung und Entscheidung weitergeleitet wurde. Soweit richtig?
Wir waren jetzt der Meinung das, sobald die Bank jetzt ihr OK gibt, das Vertragsverhältnis zustande kommt.

Oder muss der endgültige Darlehensvertrag (nach Prüfung und OK durch die Kreditabteilung) nochmals separat durch uns unterschrieben werden?

Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo,

Sie haben bisher nur einen Antrag unterschrieben.

Streng genommen haben Sie die Bank aufgefordert, Ihnen ein verbindliches Angebot (=Darlehensvertrag) zu unterbreiten. Invitatio ad offerandum nennen das die Juristen.

Dieses Angebot müssen Sie dann aber erst noch annehmen (unterschreiben), damit es ein Vertrag wird. Und selbst dann haben Sie noch 14 Tage Widerrufsrecht.

Haben Sie direkt bei der Bank oder bei einem freien Vermittler beantrag?

Hallo nochmal, es war wohl der „Finanzierungsantrag/Darlehensantrag“. Sind wir an diesen gebunden falls die Bank jetzt doch kurzfristig ihr O.K. gibt? Ist dann damit automatisch ein Vertrag zustande gekommen? Könnte dieser mit 14tägiger Frist widerrufen werden?

Danke + Gruß

Siehe oben :smile:

Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe. Sie retten uns gerade das Wochenende :smile:

Wir haben es über einen Vermittler von Schwäbisch-Hall abgeschlossen der allerdings in diesem Fall im Auftrag einer Genossenschaftsbank handelt. Er hat sein Büro auch direkt in einer Filiale dieser Bank. Das Darlehen wäre auch über die Genossenschaftsbank abgewickelt worden.

Sie haben die Schufa erwähnt. Wir haben eine „Schufa Klausel zu grundpfandrechtlich gesicherten Kreditanträgen bei Kreditinstituten“ unterschrieben. Das ist die einzige Kopie für unsere Unterlagen die wir haben. Ist diese bei Darlehensanfragen üblich?

Schwäbisch-Hall? OK. Aber einen Bausparvertrag haben Sie nicht zufällig schon abgeschlossen?

Die Schufa-Klausel ist soweit erst einmal in Ordnung.

Ich würde an Ihrer Stelle nachfragen, was denn nun noch gebraucht wir und bis Ende der nächsten Woche eine Entscheidung fordern. Sollte die Bank Ihren Darlehenswunsch nicht begleiten wollen, wäre es günstig für Sie, wenn Sie den Antrag zurück ziehen.

Aber bitte erst noch einmal nachfragen, was denn nun wird.

Bausparverträge haben wir auch abgeschlossen. Da hatten wir die Unterlagen natürlich nach einer Woche vorliegen. Die ersten Abbuchungen sind da auch schon erfolgt. Ist aber kein Problem, das sind Riester Verträge die wir ohnehin hätten abschließen wollen. Hat mit der Finanzierung eigentlich nichts zu tun, da diese erst irgendwann in 10 Jahren einen Teil des Darlehens abgelöst hätten. Die wollen wir ohnehin behalten. Oder meinen Sie das es deswegen Probleme gibt?

Nein, Probleme gibt es da nicht. Außer, dass Wohnriester m. E. ein Problem ansich ist. Aber das ist ein anderes Thema.

OK. Super. Sie glauben gar nicht wie Sie uns heute Abend weitergeholfen haben. Nochmals vielen Dank für Ihre kompetenten Antworten. Wir finden es super und zugleich erstaunlich das es noch so hilfsbereite Menschen wie Sie gibt. Uns fällt wirklich ein Stein vom Herzen :smile: Wir wünschen ein schönes Wochenende und nochmals DANKE :smile:

Nein, Probleme gibt es da nicht. Außer, dass Wohnriester m. E.
ein Problem ansich ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Gerne. Viel Erfolg und empfehlen Sie mich weiter :smile:

www.ihr-fachmakler.de

Danke, das werden wir tun :smile:

Gerne. Viel Erfolg und empfehlen Sie mich weiter :smile:

www.ihr-fachmakler.de

Hi Fussballexperte,

das lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Zuerst musst du klären, ob du einen Kreditvertrag oder einen Kreditantrag unterschrieben hast. Einen unterschriebenen Vertrag wirst du nicht mehr ohne Weiteres los. Es gibt bei jedem Kreditvertrag eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Deiner Unterschrift (hier bitte mal anschauen, ob eine Datum auf Eurer Ausfertigung eingetragen wurde - wird oft durch den Banker nachgetragen). Nach Alauf dieser Frist steht der Bank ein Schadenersatz zu, wenn ihr den Vertrag nicht einhaltet. Wenn ihr also den Kreditvertrag nic einhaltet, weil ihr die Auflage „Kreditversicherung“ nicht erfüllt, kann die Bank wenn sie drauf pocht auf Schadenersatz bestehen. Dieser ist meist massiv. Es wird ein Aufhebungsentgelt bzw. bei nicht ausgehalten Krediten eine sog. Nichtabnahmeentschädigung berechnet, die sicherlich ein paar Tausender verschlingen wird. Das ist leider die Krux, wenn man den Kreditvertrag ohne von der Bank gegengezeichneten Ausfertigung unterschreibt.
Allerdings wäre für eine klare Aussage nötig, die kompletten Verträge zu sehen, um die Handlungsmöglichkeiten klarzustellen. Einen KreditANTRAG wird man bspw. sofort los. Wenn du möchtest, kannst du mir gern mal per Mail oder Fax die Unterlagen zukommen lassen. Dann würde ich Dir meine (nicht rechtlich bindende aber schon erfahrene) Meinung hierzu mitteilen. Meld dich einfach unter [email protected]
Je nach Bank habe ich auch tieferen Einblick in die Abwicklungsprozesse und kenne die Stellschrauben. Ich kann dir zwar nichts Versprechen, aber vielleicht lese ich die Geschichte ja mit etwas anderen Augen. Insbesondere weil wahrscheinlich noch keine Sicherheiten wie Grundschulden beim Notar bestellt wurden.

Ich Wünsche ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße

Raphael Toussaint

  1. Tilgungsrate bei dem derzeitigen Zinsniveau sollten nicht unter 2,5% liegen, da sonst die Laufzeiten zu groß sind.
  2. „Kreditausfallversicherung“? Ich denke, Sie meinen eine Restschuldversicherung. Hier sind zwangsweise Kopplungen an den Kredit fragwürdig.
  3. Da Sie bisher nur einen Darlehensantrag unterschrieben haben und nicht einen Darlehensvertrag
    mit entsprechender notarieller Beurkundung der Grundschuld, sollten Ihnen keine Kosten entstehen. Sie können Anträge unterschreiben, so viele Sie wollen. Auch nach der Zusendung des Darlehensvertrages hätten Sie noch ein Kündigungsrecht.

Gruß PL

Lieber „fussballexperte“.

Deine Frage ist grundsätzlich in einem Artikel unter „http://www.banktip.de/rubrik2/20076/4/verbraucherrec…“ beantwortet.
Wenn ich es richtig gelesen habe, dann hast Du erst einen Kreditantrag gestellt, aber noch keinen Kreditvertrag erhalten.
Dann sag der Bank einfach Bescheid, dass Du kein Interesse mehr hast (wenn Du Schneid hast, dann geh dazu persönlich hin).
Anträge kann ich stellen wie ich lustig bin; ein Vertrag kommt erst zustande wenn ich einen bekommen, unterschrieben und nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (darauf ist im Vertrag gesondert hinzuweisen) widerrufen habe.
Dringend ist jetzt erst mal, dass der Antrag für die Versicherung fristgerecht widerrufen wird !!!

Gruss
Walter

Hallo Fußballexperte,
wenn ihr wirklich nur einen Antrag unterschrieben habe, dann widerruft die Versicherung und informiert den Finanzierer netterweise, dass ihr aufgrund der langen Bearbeitungszeit kein Interesse mehr habt.

Habt ihr aber einen Vertrag unterschrieben, wird es schwieriger. Da wird sicher eine Nichtabnahmeentschädigung fällig. Die wird nicht unerheblich sein.

Grundsätzlich kann ich euch nur zu einer Tilgung von 2% oder mehr raten. Da ihr für 1% weit über 30Jahre finanzieren würdet bei den aktuell niedrigen Zinsen.
Mit 2,5% Tilgung einen Volltilgervertrag zu machen, ist derzeit Sinnvoll. Denn das Risiko in 10 Jahren eine höhere Rate bei der Verlängerung aufgrund eines anderen Zinsniveaus zu bekommen ist nicht unerheblich.

Laufzeiten bis 25Jahren bieten derzeit mehrere Finanzierer an und die Bearbeitungszeit sollte um 7Tage liegen in komplizierten Einzelfällen vielleicht mal 2 Wochen. Es handelt sich ja um einen privaten Baukredit mit relativ standardisierter Bearbeitung.

Weitere Fragen?

Habt Ihr einen Darlehensvertrag unterzeichnet?

Wenn ja, setzt enge Frist (14 Tage) zur Auszahlung sonst Rücktritt vom Vertrag.

Wenn nicht, ist alles okay. Dann erklärt den Rücktritt vom Interesse, kündigt / widerruft die Rücktrittsversicherung und gut ist.

Die Versicherung ist widerrufbar und ist aufgrund des verbundenen Geschäftes gleichzeitig auch mit dem Widerruf der Hauptsache einhergehend.

Aber Vorsicht: Viele Banken wollen für die Bearbeitung Geld, wenn Rücktritt durch Kunden. Hier solltet Ihr wie oben beschrieben erst Frist zur Vertragsunterzeichnung setzen und erst wenn die nutzlos verstrichen ist, Rücktritt erklären.

Verfahren eigentlich immer gleich: Entscheidung mit Frist 14 Tage nachweislich (!!) anmahnen und Konsequenz benennen, wenn nichts geschieht.
Mit Ablauf Frist --> Konsequenz umsetzen.

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft uns schon sehr weiter.
Leider können wir nicht mit Gewissheit sagen ob wir nun den „Darlehensantrag“ oder den „Darlehensvertrag“ unterschrieben haben. Eine Kopie dieser Unterlagen haben wir nicht erhalten.

Da ja von uns nach der Unterschrift unter dieses Dokument noch diverse Unterlagen angefordert wurden (Gehaltsnachweise, Eigenkapitalnachweise, Kontoauszüge der letzen 3 Monate, Bauvertrag mit dem Bauträger etc.) kann es sich aber ja eigentlich nur um den „Antrag“ gehandelt haben, oder?

Oder ist es denkbar das wir schon den „Vertrag“ unterschrieben haben und dieser automatisch mit Zustimmung der Kreditabteilung der Bank gültig wird nachdem diese unsere Unterlagen geprüft hat? Ist so etwas denkbar?

Vielen Dank für die Zeit die Sie sich für uns nehmen. Wir wissen das ungemein zu schätzen.

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft uns schon sehr weiter.
Leider können wir nicht mit Gewissheit sagen ob wir nun den „Darlehensantrag“ oder den „Darlehensvertrag“ unterschrieben haben. Eine Kopie dieser Unterlagen haben wir nicht erhalten.

Da ja von uns nach der Unterschrift unter dieses Dokument noch diverse Unterlagen angefordert wurden (Gehaltsnachweise, Eigenkapitalnachweise, Kontoauszüge der letzen 3 Monate, Bauvertrag mit dem Bauträger etc.) kann es sich aber ja eigentlich nur um den „Antrag“ gehandelt haben, oder?

Oder ist es denkbar das wir schon den „Vertrag“ unterschrieben haben und dieser automatisch mit Zustimmung der Kreditabteilung der Bank gültig wird nachdem diese unsere Unterlagen geprüft hat? Ist so etwas denkbar?

Vielen Dank für die Zeit die Sie sich für uns nehmen. Wir wissen das ungemein zu schätzen…