Darlehensvertrag vor, oder nach dem Notartermin

Der Notar bittet den Käufer ihm die Beleihungsunterlagen des Finanzierungsgläubigers, vor dem Notartermin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages einer Immobilie, zuzusenden. Er gibt an, so alle nötigen Vorgänge zur Eintragung einer Grundschuld in Verbindung mit der Vertragsunterzeichnung abwickeln zu können.

Die Beleihungsunterlagen erhält man doch erst nach Unterzeichnung des Darlehenvertrages. Oder?

Was wenn der Verkäufer vor dem Notartermin abspringt? Wenn man den Darlehensvertrag bereits unterzeichnet hat, wird dieser dann ungültig?

Oder ist es besser den Darlehensvertrag nach dem Notartermin zu unterzeichen? Dann muß man anschließend sicher nochmal zum Notar…erhebt dieser dann mehr Gebühren???

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß Angelo

hallo,

kann man so machen, ist aber recht „eigenwillig“.
im klartext: du hast mit deinen bedenken recht - wenn der kreditvertrag unterschrieben ist, ist er unterschrieben. es sei denn, man bastelte eine „rücktrittsmöglichkeitsklausel“ ein, für den fall, daß…

i.a. läuft es doch folgendermaßen:
der käufer bringt eine finanzierungsbestätigung der finanzierenden bank mit. das reicht notar und verkäufer.
dann wird der vertrag gemacht.
alles weitere übernimmt/organisiert dann der notar, indem er „zug um zug“ die jeweils zu tätigenden geschäfte (eintragung grundbuch, grundschuld, freigabe etc.) veranlasst („triggert“) - so hat ja jede beteiligte seite die sicherheit, daß nichts schief geht.

natürlich kommt es auch auf den wortlaut des notariellen kaufvertrags an - hierin wird alles wesentliche geregelt, auch und besonders das procedere. aber das wäre eine andere frage…

saludos, borito

Guten Tag,

Hi Angelo,

Beleihungsunterlagen im Sinne der Bank sind alle Unterlagen zu der Immobilie. Diese werden benötigt um eine Beleihbarkeit im Rahmen der Finanzierungsprüfung durchführen zu können.

Das was der Verkäufer meint, sind die Grundschuldbestellungsunterlagen. Die erhält der Käufer normalerweise mit den Darlehensverträgen der Bank, spätestens wenn diese unterschrieben an die Bank zurück gegeben wurden.

Am günstigsten (Im Sinnne vom Sichersten) ist es das Darlehen zu beantragen und wenn dieses zugesgt wird (Die Verträge vorliegen!) den Notartermin innerhalb der Widerrufsfrist zu vereinbaren. So ist sichergestellt, dass falls der Verkauf/Kauf platzt, der Vertrag einfach kostenfrei storniert wird.
Selbstverständlich werden die Grundschuldbestellungsunterlagen zum Notartermin mitgenommen und dem Notar bei Abwicklung des Kaufvertrages übergeben.
Er muss und kann die Grundschuld i.d.R. im Rahmen der Auflassung/Eigentumsübertragung entsprechend zur Eintragung bringen.

Wozu vorher aushändigen??? Würde ich nicht machen. Evtl. will der Verkäufer so nur sicherstellen, dass die Finanzierung steht und er sein Geld bekommt.
Da reicht aber auch eine Kopie des Darlehensvertrages.

Man sollte nie einen Kaufvertrag unterzeichnen, solange keine rechtverbindliche (schriftliche) Darlehenszusage durch eine Bank vorliegt. … habe schon zu viele gesehen, die ein Objekt hatten, aber keinen Kreditgeber.

Toi, toi, toi

Die Beleihungsunterlagen erhält man doch erst nach
Unterzeichnung des Darlehenvertrages. Oder?

Ja, dann bekommt der Notar auch die Vordrucke für die Grundschuldbestellung.

Was wenn der Verkäufer vor dem Notartermin abspringt? Wenn man
den Darlehensvertrag bereits unterzeichnet hat, wird dieser dann ungültig?

Nein, dann zahlt man eine Nichabnahementschädigung.

Oder ist es besser den Darlehensvertrag nach dem Notartermin zu unterzeichen?

Ja, das ist besser.

Dann muß man anschließend sicher nochmal zum Notar.

Nein.