Der Notar bittet den Käufer ihm die Beleihungsunterlagen des Finanzierungsgläubigers, vor dem Notartermin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages einer Immobilie, zuzusenden. Er gibt an, so alle nötigen Vorgänge zur Eintragung einer Grundschuld in Verbindung mit der Vertragsunterzeichnung abwickeln zu können.
Die Beleihungsunterlagen erhält man doch erst nach Unterzeichnung des Darlehenvertrages. Oder?
Was wenn der Verkäufer vor dem Notartermin abspringt? Wenn man den Darlehensvertrag bereits unterzeichnet hat, wird dieser dann ungültig?
Oder ist es besser den Darlehensvertrag nach dem Notartermin zu unterzeichen? Dann muß man anschließend sicher nochmal zum Notar…erhebt dieser dann mehr Gebühren???
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß Angelo