Was bedeutet: Der Bank ist eine gegen den jeweiligen Eigentümer vollstreckbare Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages zzgl. 15% jährlich Zinsen und 5% einmaliger Nebenleistungen an dem Beleihungsobjekt zu verschaffen.
Hallo Frieda 14,
keine Angst dass ist eine durchaus übliche Formulierung.
Der Grundschuldeintrag lautet über die Summe des Kreditbetrages zzgl. der genannten Zinsen von 15%. Dies hat nichts mit deinem Darlehenszins zu tun.
Der Grundbucheintrag ist abstrakt.
Solltest du beispielsweise rückständig werden und die Bank kündigt den Kreditvertrag fallen ggf. Verzugszinsen an. Diese können dann auch höher sein als die Zinsen gem. deinem aktuellen Dahrlehensvertrag, ebenso können Im Rahmen einer Verwertung Nebenkosten anfallen die dann ebenfalls durch die Grundschuld dinglich besichert sind.
Letztlich kann die Bank aber aus der Grundschuld immer nur so viel herleiten wie du ihr vertraglich schuldest.
Die Grundschuldeintragung wird ja notariell erfolgen. Lass dir dies ggf. auch nochmal vom Notar erläutern. Im Rahmen der Beurkundung ist der Notar auch verpflichtet den Mandanten über Inhaltliche Fragen aufzuklären.
Grüße
Andreas
Hallo Anreas,
Danke für die Antwort. Hat mich sehr beruhigt.
Hab da gleich noch was auf Lager. Man sagt ja immer der Vertrag soll an Dritte ausgeschlossen sein, aber ich habe ein Angebot von der VR-Bank zu guten Konditionen bekommen und darin steht das zum Zwecke der Refinazierung, Eigenkapitalentlastung oder Risikodiversifizierung die Bank berechtigt ist ganz oder teilweise das Darlehen auf Dritte übertragen kann. Dritter im oben stehenden Sinne kann nur ein Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken oder im Rahmen von Fördermittelkrediten das Förderinstitut sein
Habe ich später damit Probleme?