Darlehnsvertrag Üngültigkeit

Hallo,

kennt einer den Fall, dass ein Baudarlehn abgeschlossen und unterschrieben wurde mit einem Fehler im Vertrag?

Ich habe den Fall das im Vertrag - Annuitätendarlehn - eine feste Summe steht und auch die Höhe der Tilgung.

Was ist mit dem Vertrag, wenn die Leistungssumme und die Tilgungssumme sich widersprechen? Ist er dann ungültig?

Danke schonmal für die Antwort.

Hallo
das habe ich ja nochnie gesehen das das so passiert.
Bitte senden Sie mir den Vertrag zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu.
[email protected]
MfG Hillermann

Können Sie nicht auch so eine Antwort geben, ob der Vertrag seine Gültigkeit verliert?
Es ist ja keine Wortklauberei sondern falsche Zahlen, also harte Fakten.
Es wird von 1 % Tilgung im Vertrag gesprochen, die Tilgungssumme spiegelt das aber nicht wieder sondern nur 0,5% Tilgung wenn man es nachrechnet.

Hallo,

ein paar mehr Daten wären schon nützlich !
Ganz allgemein:
Bei einem Annuitätendarlehen wird die jährliche Rate wie folgt berechnet:
Darlehen * (Zinssatz+Tilgungssatz) : 100
Dabei ist die tatsächliche Tilgung der Tilgungssatz zzgl ersparter Zinsen, wodurch sich auch bei einem Tilgungssatz von 1% keine Laufzeit von 100 Jahren ergibt. Damit ändert sich der Tilgungssatz während der Laufzeit.
Was verstehst Du unter Leistungssumme ? Soll das die mtl. Rate sein ? Die Tilgung sollte kleiner als die mtl. Rate sein, es sei denn es gibt eine Ballonrate.
Das macht einen Darlehensvertrag aber nicht ungültig.

Mit mehr Details könnte man hier sicherlich mehr sagen.
Gruß
Jürgen

Statt 1% Tilgung - so wie es im Vertrag steht - sind es nur 0.5% Tilgung.

Warum sind es nur 0.5%? Weil die Leistungssumme - die ebenfalls im Vertrag steht und sich aus der Tilgung und dem Zinssatz errechnet, um eben 0.5% geringer ist.

Wenn sowas einen Vertrag nicht ungültig macht, was dann?

Gruß
David

Hallo David,

vielen Dank für das nächste Scheibchen Informationen.
Was steht denn nun im Vertrag ?

  • Zinssatz?
  • Tilgungssatz?
  • Darlehenssumme?
  • Höhe der Rate?
  • Anzahl der Raten pro Jahr?
  • Tilgungsbeginn?
  • besondere Tilgungsvereinbarungen?
  • wurde bereits die Bank gefragt? Wenn ja, was wurde da gesagt?

Gruß
Jürgen

Es hat sich zum Glück geklärt. Die Bank hat den Fehler eingeräumt und will die Verträge ändern.

Der Tilgungssatz sprach zwar von 1 %, die monatliche Rate hat aber eine Tilgung von 0,5% wiedergespiegelt.

Gruß

Antwort:
Eine Ungültigkeit des Darlehensvertrages (DV) wird sich schwer durchsetzen lassen, regelmäßig ist die Bank aufgerufen, den Darlehensvertrag im Sinne des Kunden bzw. verbrauchergerecht zu berichtigen.
Der Richter würde fragen, was bei DV-Abschluß „gewollt war“. Dann werden Sie antworten „ein Annuitätendarlehen“.
Und das haben Sie vermutlich auch bekommen.
Mit Schreibfehlern oder Irrtum einen DV zu beseitigen, ist auch nicht Sinn der Sache.
Lesen Sie Ihren Darlehensvertrag genau, auch die Darlehensbestimmungen. In aller Regel ist in Verträgen die sogenannte „Salvatorische Klausel“ enthalten.
Was das ist, lesen Sie z.B. hier nach.
http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel

Grüsse
Bracco