Das Abtransportieren von Sperrmüll

Moin zusammen.

Angenommen, Person A möchte seine Wohnung neu einrichten. Die ganzen alten Möbel und Gegenstände werden nun überflüssig und sollen daher entsorgt werden. Person A beauftragt gegen Entgelt nun eine Firma, den Sperrmüll abzuholen. Ca. 24 Stunden vorher bringt A seine für ihn überflüssigen Dinge an die Straße. Einige andere Personen bekommen davon Kenntnis und durchsuchen den Sperrmüll nach brauchbaren Dingen und laden diese dann in ihr Auto ein, nehmen ihn also als Unbefugte(?) mit.

Begehen die – anderen Personen – nun Unrecht? Angenommen Person A machte gegenüber der Firma geschätzte Angaben über das abzuholende Material: Holztische etc. Diese wiederverwertbaren Gegenstände könnte die Firma doch schon eingeplant haben und wenn diese nun fehlen, würde das vermutlich einen Nachteil für die Abholfirma bringen?
(Gut, einen richtigen Schreibtisch aus Holz wird man nicht so leicht in ein Auto hineinbekommen, aber was ist, wenn die entsprechende Person den Tisch an Ort und stelle zerlegt und die Bretter einzeln abtransportiert? Die Person könnte ja auch professionell mit einem Lieferwagen vorgefahren sein.)

Beste Grüße,
Disap

Hallo!

Begehen die – anderen Personen – nun Unrecht?

Das kommt drauf an, wie man das Hinausstellen zum Abholen werten will. Darin könnte man eine Eigentumsaufgabe sehen, dann könnte sich theoretisch jeder an den Sachen Bedienen. Diese Ansicht würde ich bevorzugen, weil es dem Eigentümer der Sachen ja eigentlich nur drauf ankommt, dass sie verschwinden. Man kann darin aber auch ein Übereignungsangebot an die Sperrmüllfirma sehen, dann bleibt das Eigentum so lang bei dem, der Hinausstellt, bis die Sachen in den Besitz der Firma und damit in ihr Eigentum übergehen.

Florian.

Ob Sperrmüll am Strassenrand, ein altes Auto, ein halbes Fahrrad oder nur eine verlorene Radkappe: man darf keine Teile mitnehmen, es ist Diebstahl!

Hier ein Beispiel:
Person A sammelt abgesprungene Radkappen um damit seine Garage zu dekorieren. (Anm.: Meist sind die abgesprungenen Radkappen defekt und können nicht mehr auf der Felge Verwendung finden.) Eine Streifenwagenbesatzung sieht dieses und erstattet Anzeige gegen A wegen Fundunterschlagung. Auch der Einwand, daß die Radkappe defekt sei und demnach nur Müll und zudem eine Gefahr für den Strassenverkehr (für Motorradfahrer etc.) darstellt, zieht nicht.
Also bringt Person A die nächste defekte Radkappe zum Fundamt- natürlich so verdreckt und mit Bremsenstaub wie vorgefunden. Die Mitarbeiter vom Fundamt hätten A am liebsten in die Klappse eingewiesen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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AN der straße?
hallo.

mir stellt sie hier die frage: macht es einen unterschied, wenn " an der straße" noch auf dem eigenen grundstück ist?

hier http://www.stern.de/tv/sterntv/541279.html?nv=stv_pd steht zwar, die mitnahme von sperrmüll wäre erlaubt, aber da ist auch nur von „an der straße“ die rede.

und was ist, wenn ich mein altes fahrrad vor dem haus, aber außerhalb meines grundstücks abstelle, es ist zufällig grad sperrmüllsammlung und einer nimmt’s mit im glauben, es wäre sperrmüll? so ohne weiteres kann’s also doch nicht erlaubt sein?

gruß

michael

Hallo!

Ob Sperrmüll am Strassenrand, ein altes Auto, ein halbes
Fahrrad oder nur eine verlorene Radkappe: man darf keine Teile
mitnehmen, es ist Diebstahl!

Nein!
Diebstahl bedeutet, dass man eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Wenn man das Abstellen zum Sperrmüll als Eigentumsaufgabe wertet, dann kann man auch nicht mehr sagen, dass der Sperrmüll eine für den Dieb fremde Sache ist. Dann ist an diesen Sachen schon tatbestandlich kein Diebstahl mehr möglich. Das gilt in besonderem Maße für ein altes Fahrrad, das vom Eigentümer einfach in den Straßengraben geworfen wird. Denn dass er offensichtlich kein Interesse mehr an seinem Eigentum hat, leuchtet wohl ein.
Ich habe auch nicht gesagt, dass beim Sperrmüll grundsätzlich immer von einer Eigentumsaufgabe geredet werden kann, sondern das man durchaus auch annehmen kann, dass der Absteller den Sperrmüll an die abholende Firma übereignen will. Dann könnte ein Diebstahl vorliegen. Es ist aber keineswegs immer so einfach, wie es manchmal den Anschein hat, dass man immer dann, wenn man etwas an sich nimmt, das einem vorher nicht gehörte, automatisch einen Diebstahl verwirklicht.
Das mit der Radkappe ist was vollkommen anderes, das Eigentum an ihr ist nämlich, im Gegensatz zum Sperrmüll, nicht aufgegeben worden, sondern die Radkappe ist verloren gegangen.

Florian.

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Ist es Unrecht?

Ja und nein…
Eine Straftat begeht derjenige, der die Sachen mitnimmt nicht, sofern er zumindest der Meinung ist, daß der Alteigentümer die Sachen nicht mehr haben will.

Trotzdem erwirbt er kein Eigentum und muß die Sachen dem Alteigentümer (oder auf dessen Geheiß dem Erwerber) herausgeben.

Alex

Hi Michael,
was die Polizeibeamtin dort schreibt ist Unsinn.
Die Mitnahme von Sperrmüll ist unter Umständen unzulässige Abfallverwertung. Das hat mit den Eigentumsverhältnissen nur bedingt zu tun.
Aber mit dem Thema haben sich schon andere Leute auseinandergesetzt:
http://www.jura.uni-rostock.de/Winkler/Klausur2_lsg.htm
Gruss Sebastian

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Moin,

meine bisherigen Sperrmüllerfahrungen: Das abzuholende Müllvolumen bleibt in etwa gleich.
Einige nehmen sich Brauchbares mit, andere nutzen die Dunkelheit und stellen noch etwas dazu. Ich hab schon mal am anderen Morgen einen völlig anderen Sperrmüllhaufen vorgefunden, als wir entsorgen wollten und am Vorabend vor die Tür gestellt hatten…
Da hier der Kram von der städt. Entsorgung abgeholt wird war mir das auch immer egal.
(Hab auch schon gesehen, wie mein Ex-Wohnzimmer-Tisch aus Holz und nicht grad klein auf einem Fahrrad abtransportiert wurde!!)
VG,

Birgit

Hallo!

Trotzdem erwirbt er kein Eigentum und muß die Sachen dem
Alteigentümer (oder auf dessen Geheiß dem Erwerber)
herausgeben.

Das kommt doch auch auf den Einzelfall an, §§ 958 I, 959 BGB…

Florian.

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Das kommt doch auch auf den Einzelfall an

Eben. Nach dem geschilderten Sachverhalt ist es so, wie ich geschrieben habe!

§§ 958 I, 959

§ 958 II BGB !!!

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o.t.: Das Abtransportieren von Sperrmüll
Hallo,

meine bisherigen Sperrmüllerfahrungen: Das abzuholende
Müllvolumen bleibt in etwa gleich.
Einige nehmen sich Brauchbares mit, andere nutzen die
Dunkelheit und stellen noch etwas dazu. Ich hab schon mal am
anderen Morgen einen völlig anderen Sperrmüllhaufen
vorgefunden, als wir entsorgen wollten und am Vorabend vor die
Tür gestellt hatten…

Ich habe es schon erlebt, dass von dem Sperrmüll am nächsten Morgen nichts mehr übrig war, und die Müllabfuhrleute haben mich gefragt, ob ich sie verulken wollte.

Grüße
Sebastian

Eine Sache habe ich nicht verstanden wenn man eine Entrümpelung Firma Beauftragt Den Sperrmüll zu Entsorgen dann landet das ganze doch nicht auf der Straße sondern direkt bei der Deponie.