Da mit beiden Maklern eine Provisionsvereinbarung getroffen worden ist, sind grundsätzlich Provisionen an beide Makler zu zahlen. Es gibt aber einen gewissen Hoffnungsschimmer (BGH , Urteil vom 22. Oktober 1986 – IV a ZR 4/85), wenn der 1. Makler nur die Adresse des Objektes, nicht aber den Namen und die Anschrift des Verkäufers mitgeteilt haben sollte. Daraufhin sollte man alle vom 1. Makler erhaltenen Unterlagen hin überprüfen.
Unmoralisches Handeln kann ich hier übrigens keineswegs erkennen! Wenn der Makler den Nachweis zum Abschluss eines Kaufvertrages erbracht hat, steht ihm seine Courtage zu. Ein Makler bestimmt im Übrigen auch nicht den Kaufpreis, sondern der Kaufvertrag wird schließlich mit dem Verkäufer zu verhandeln und zu schließen sein, und nicht mit dem Makler. Es ist vollkommen üblich und kommt regelmäßig vor, dass ein zunächst aufgerufener Preis hinterher nicht beurkundet wird, sondern die Parteien (Verkäufer und Käufer, nicht der Makler!), sich auf einen anderen Preis einigen. Der kann niedriger liegen, als zunächst gewünscht, wenn sich kein Interessent für den zunächst aufgerufenen Preis findet, der kann aber auch höher sein, wenn es da mehrere Interessenten sind, die bereit sind, für das Objekt auch mehr zu zahlen, um es erwerben zu können. Und es ist das gute Recht jedes Verkäufers als auch Maklers, zunächst mal mit einem höheren Preis in den Markt zu gehen, um zu einem bestmöglichen Kaufpreis zu kommen, und den dann ggf. später zu reduzieren, wenn er nicht am Markt durchsetzbar ist.
Statt sich an einen zweiten Makler zu wenden, der einen günstigeren Preis aufruft, hätte man dem 1. Makler bzw. dem Verkäufer sofort sagen müssen, was man bereit ist zu zahlen, und wäre dann ja auch hierüber zum Ziel gekommen. Denn der Verkäufer hat sich ja schließlich auf den geringeren Preis eingelassen. Und in Zeiten des Internets und der großen Immobilienportale erkennt man doch auch ganz leicht, wenn ein Objekt von mehreren Maklern zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird, ohne dass man mit jedem eine Provisionsvereinbarung schließen müsste. Da kann man dann doch sofort auf den zunächst beauftragten Makler zugehen, und dem mitteilen, dass man offenbar das nämliche Objekt auch günstiger gesehen hat, und damit sein geringeres Angebot begründen. Und da Makler regelmäßig auf den schnellsten und sichersten Abschluss aus sind, werden sie dann zusehen, dass der Verkäufer dann auch schnell zum niedrigeren Preis mitspielt, bevor ihnen ihre ganze Provision flöten geht, weil der Wettbewerber dann den Stich macht.