Das Drama mit den Mahnungen

Tach zusammen,

schlimm genug, dass es immer wieder Typen gibt, die - nur um Ihre Mäuse noch zwei Wochen länger auf dem Konto zu behalten - stur die erste Mahnung abwarten…

Dadurch entsteht Mehraufwand, der überflüssig ist und nervt und den ich - zumindest in der ersten Mahnung - ja auch nicht erstattet bekomme.

Meine Frage nun: spricht etwas dagegen, eine Mahnung per Fax zu versenden? Dadurch könnte ich den Zeitaufwand minimieren und auch das Porto sparen.

Gruß

Holger

Hi,

seit einiger Zeit musst Du keine Mahnungen verschicken.
Der Rechnungsempfänger ist 30 Tage nach Rechnungserhalt (sofern die Rechnung in Ordnung ist und alles draufsteht, auch das Fälligkeitsdatum) automatisch in Verzug, Du könntest also sofort ein Mahnverfahren einleiten.
Nun macht das ja auch Aufwand…
Aber was spricht dagegen, das Du die gesetzl. Regelung vermerkst und auf der Rechnung schon ankündigst, das keine Mahnungen versandt werden und eine verspätete Zahlung denjenigen entsprechend teuer kommt.

Gruß,
Micha

Tipp :wink:
Hallo Holger,

ein Kollege von mir hat bei einem Kunden, der das Zahlungsziel um fast zwei Monate überschritten hat und auf keine Mahnung reagierte, eine sehr effiziente Methode angewandt:

Er hat sich vor der Firma des Schuldners (mit starkem Kundenverkehr) mit einem Pappschild postiert. Darauf die Worte „BITTE ZAHLEN SIE MEINE RECHNUNG“

Gezahlt wurde dann nach einem kurzen Wutanfall ziemlich schnell. Persönlich. In bar.

Viele Grüsse
Diana

…ist das amtlich?
…kann man das irgendwo nachlesen?

Gruß

Holger

geile Idee!!! :smile:)) (o.T.)

aber ja doch
z.B. dadorten:
http://www.mahnung-online.de/mahnwesenneu.html

Gruß,
Micha

denn wenn du einen sehr hartleibigen bzw. abgebrühten schuldner hast, bekommst du noch ne anzeige wegen verleumdung und schadenersatz weil ihm dadurch grade ein mio auftrag durch die lappen ging,

vorsicht mit solchen methoden - es gibt andere, die nicht so ins auge gehen können

uwe

Wieso ‚Verleumdung‘? (owt)
?

Jain,
Hallo zusammen,

sofern die Rechnung in Ordnung ist und alles draufsteht, auch das Fälligkeitsdatum)

  • nö, Datum muss nicht draufstehen.
    Schreibst du z.B. „Ich bitte um gelegentlichen Ausgleich des Rechnungsbetrages“ ist dieses sehr freundlich, aber kein Datum genannt, Rechnung ist SOFORT fällig und nach 30 Tagen tritt der Verzug ein.

Gruß
der Alex

Das erinnert mich…
… an diese Inkassoagentur, die Männer in schwarzen Anzügen (oder auch rosa, je nachdem welche Agentur es war) hinter Schuldnern herlaufen ließ.
Ist durch Gericht verboten worden

Gruß
HaWeThie

Verleumdung o. Nötigung …
… oder oder oder, hab ja nur meine erfahrung weitergegeben,

auf jeden fall sind raubritter methoden wohl das schlechtetste, weil davor schützen klar gesetze,

die gibts auch für nicht bezahlte rechnungen, nur das muss erst „im namen des Volkes“ bewiesen sein, dass er die rechnung bzw. die abrechnung der Leistung nicht bezahlt hat und dann kommt immer noch der schadenersatz, weil dem schuldner durch dein ungebührliches verhalten z.b. ein riesiger auftrag durch die lappen ging,

ich hab das spiel nicht erfunden, ich muss damit leben und strategien und taktiken dagegen setzen,

aber mit nem schild vor der tür des anderen auftauchen gehört wohl zu den schlechtesten …

uwe

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Hallo Uwe,

Du weißt ja, wie’s ist: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Viele Grüße
Diana

Hallo!:

Du weißt ja, wie’s ist: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Und woher weißt du, dass es keinen Kläger gibt? Also wenn mit mir jemand so etwas macht, dann gibt es garantiert einen Kläger. Wenn jemand die Rechnung nicht zahlt, dann sieht das Prozessrecht vor, wie man seinen Anspruch durchsetzt. Deine Methode kann kein seriöser Tipp sein, weil sie illegal ist.

Gruß
Tom

ja,ja…

Deine
Methode kann kein seriöser Tipp sein, weil sie illegal ist.

…manche Leute begreifen einfach nicht, dass es neben sterbend langweiliger Seriosität auch noch Spaß, Einfallsreichtum und Kreativität gibt… :frowning:

Ich persönlich fand die Idee genial (wie im Übrigen auch die frühere mit dem „schwarzen Mann“)…

Gruß

Holger

Hallo!

Also ich bin durchaus ein humorvoller Mensch. Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht so genau wo der Witz liegt, wenn man jemand einen ernsthaften Rat erteilt, derjenige ihn befolgt und dann böse und zwar wirklich böse auf die Nase fällt. Es stimmt aber eines: natürlich werden sich Richter und Rechtspraktikanten (außerhalb der Verhandlung natürlich) über einen solchen Fall amüsieren - weil von außen gesehen, ist es natürlich witzig, aber nur dann wenn man nicht betroffen ist.

Gruß
Tm