Das erste mal Vollkasko: Einstufung?

Hallo Leute,

meine Frau wird im Januar das erste Mal im Leben ein fabrikneues Auto kaufen und auf sich zulassen. Dazu soll natürlich - ebenfalls das erste Mal - auch eine Vollkasko-Versicherung gehören. Ihr jetziges Auto (das man folgenlos mit steckendem Schlüssel und offenen Türen in Warschau hätte parken können) war jetzt ewige Zeiten nur haftpflichtversichert.

Meine Frage: mit was für einer SF-Stufe wird sie wohl eingestuft? Gibt es da eine Regel, oder ist das von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden? In der Haftpflicht ist sie bei 65% (SF 4).

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

die Vollkasko wird in die selbe Stufe wie die Haftpflicht eingestuft, d.h. SF4.

Wenn Deine Frau schon seit ewigen Zeiten fährt und jetzt erst in SF 4 ist, ist eine Vollkasko auch wichtig!

Gruß
Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke!
Moin,

die Vollkasko wird in die selbe Stufe wie die Haftpflicht
eingestuft, d.h. SF4.

Danke, das beruhigt.

Wenn Deine Frau schon seit ewigen Zeiten fährt und jetzt erst
in SF 4 ist, ist eine Vollkasko auch wichtig!

*grins* Ganz so schlimm fährt sie nun auch wieder nicht (allerdings frage ich mich, wie das wird, wenn sie jetzt eine Rennsemmel mit dreimal so viel PS bekommt… *fürcht*), nur hatte sie (zu) lange Jahre kein Fahrzeug auf sich zugelassen und ihre SF-Stufen sind verfallen. Sie musste quasi wieder bei Null anfangen.

Gruß
Stefan

Tipp
Hallo Stefan,

kleiner Tipp am Rande. Wenn wirklich einmal ein besserer SFR vorhanden war, dann hast Du die Möglichkeit diesen zu retten, indem Du das Fahrzeug bei der Kravag Allgemeine anmeldest.

Voraussetzung: Der Vorversicherer bestätigt den damaligen SFR. Die üblichen 7 Jahre spielen hier keine Rolle.

Gruß
Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zu spät!
Hi,

kleiner Tipp am Rande. Wenn wirklich einmal ein besserer SFR
vorhanden war, dann hast Du die Möglichkeit diesen zu retten,
indem Du das Fahrzeug bei der Kravag Allgemeine anmeldest.

Voraussetzung: Der Vorversicherer bestätigt den damaligen SFR.
Die üblichen 7 Jahre spielen hier keine Rolle.

Mist! Das hätte ich vor ein paar Jahren wissen müssen! Jetzt ist es leider zu spät. :frowning:

Trotzdem Danke.

Gruß
Stefan