Das mit den noten geht weiter

hallo leute, am 30.4. hatte ich hier eine frage mit dem titel" wie entstehen noten?" reingestellt.
zunaechst mal herzlichen dank an alle, die geantwortet haben.

habe mir dann auf grund der ratschlaege die aufgabenstellung nochmals genau angesehen, buecher gewaelzt, und kam erneut zu dem ergebnis, dass die arbeit zu schlecht gewertet wurde.
daraufhin habe ich mein toechterlein mit argumenten gefuettert und sie gebeten, diese dem lehrer vorzutragen - mit der bitte, die arbeit nochmals unter diesen gesichtspunkten anzusehen.
das geschah dann auch vor gut einer woche.

gestern eroeffnete der lehrer meiner tochter, er koenne die arbeit nicht mehr finden!!!
aber wenn sie so weiter mache, wuerde sie die vier im zeugnis schaffen.
dazu bemerken muss ich, dass geschichte in diesem schuljahr nur ein sog. epochalfach ist - also nur ein halbjahr angeboten wird und entsprechend wenig arbeiten geschrieben werden - daher meine besorgnis.

ausserdem habe ich die arbeit - warum auch immer -fotokopiert, ob ich das dem lehrer sagen sollte, damit er sich keine sorgen mehr um das verloren gegangene original macht?
gruss
khs

hi karl-heinz,

gestern eroeffnete der lehrer meiner
tochter, er koenne die arbeit nicht mehr
finden!!!

das ist -zumindestens in meinen augen - eine sauerei. ich bin nciht ganz sicher, ob das auch gegen vorschriften verstösst. wielange müssen solche dokumente denn aufbewahrt werden?
abgesehen davon kann natürlich jedem mal ein missgeschick passieren und so eine arbeit verschwinden, ich will dem lehrer ja nicht unterstellen, er koenne die arbeit absichtlich nicht mehr finden :wink:
deshalb, wenn du eine kopie hast, wie du ja schreibst

ausserdem habe ich die arbeit - warum
auch immer -fotokopiert, ob ich das dem
lehrer sagen sollte, damit er sich keine
sorgen mehr um das verloren gegangene
original macht?

…dann gib ihm die kopie (mach aber vorher noch eine, nur zur sicherheit *g*) mit dem freundlichen hinweis, es wäre dir lieb, die arbeit würde noch einmal durchgeschaut. a) wegen noten und b) um die leistungen deiner tochter besser einschätzen zu können, im moment stünden zuviele sich widersprechende meinungen gegeneinander.

viele grüße
jonas

Schlechte Benotung
Hallo,

in einigen Bundesländern ist es zumindest so, dass sich ein Lehrer bei der Benotung von Arbeiten wie auch bei der Benotung von Zeugnissen sich nicht uneingeschränkt an die Punktezahl halten muss. Er darf darüberhinaus die Gesamtleistungsfähigkeit eines Schülers mit in die Benotung einfliessen lassen. Ebenso kann auch das Erscheinungsbild einer Arbeit Einfluss auf die Bewertung haben. Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass Arbeiten und Klausuren unter wert benotet wurden. Bei Anfragen an Schulämter etc. wurde mir bestätigt, dass die oben beschriebende Verfahrensweise rechtmässig sei ( Brandenburg 1994).
Allerdings hast Du die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde die Wiederholung des Test/Klausur/ o.ä. zu beantragen. Die Begründung hierfür muss natürlich kräftig untermauert werden. Aber es dürfte sehr schwierig werden, so etwas durchzusetzten.
Aufbewahrungsfristen gibt es m.W. nach nur für Abschlusszeugnisse ( bestimmt auch von Land zu Land untersch.) In Brandenburg beispielsweise waren es mal 10 Jahre.

Gruss
Reiko

Hallo Karl-Heinz :wink:

habe mir dann auf grund der ratschlaege
die aufgabenstellung nochmals genau
angesehen, buecher gewaelzt, und kam
erneut zu dem ergebnis, dass die arbeit
zu schlecht gewertet wurde.

Sehr schön. Es war sicherlich ein bisschen Arbeit, aber gelohnt hat es sich doch allemal, oder?!

daraufhin habe ich mein toechterlein mit
argumenten gefuettert und sie gebeten,
diese dem lehrer vorzutragen - mit der
bitte, die arbeit nochmals unter diesen
gesichtspunkten anzusehen.

Nunja, hier wäre es sicher besser gewesen, selbst bei dem Lehrer vorstellig zu werden. Das hätte etwas mehr Handlungsdruck auf ihn ausgeübt.

das geschah dann auch vor gut einer
woche.

Immerhin hat er sich die Arbeit noch mal angeschaut. Ein deutliches Zeichen dafür, dass er weiß, dass er die Arbeit nicht objektiv bewertet hat!

gestern eroeffnete der lehrer meiner
tochter, er koenne die arbeit nicht mehr
finden!!!

Hahaha, der ist lustig. Das ist ja wohl die billigste Methode für den Lehrer, sein Gesicht zu wahren. Eine nachträgliche Verbesserung der Arbeit würde sich für ihn natürlich negativ auswirken.

aber wenn sie so weiter mache, wuerde sie
die vier im zeugnis schaffen.

Oh, pass auf, Karl-Heinz! Das ist ein Hilfeschrei von dem Lehrer. Er weiß, dass er die Arbeit falsch bewertet hat und bietet euch jetzt indirekt einen Deal an. Die Frage ist, ob ihr mit der 4 dann auch einverstanden wärt?!

ausserdem habe ich die arbeit - warum
auch immer -fotokopiert, ob ich das dem
lehrer sagen sollte, damit er sich keine
sorgen mehr um das verloren gegangene
original macht?

Ja! Aber DU solltest es ihm sagen, schick nicht wieder deine Tochter vor! Du musst ihm sagen, dass du noch eine Kopie von der Arbeit hättest. Dann musst du ihn fragen, ob du ihm eine Kopie von dieser Kopie zukommen lassen sollst oder ob das Angebot mit der 4 noch steht. Damit festigst du den von ihm angebotenen Deal, er kann dann nicht mehr anders, als deiner Tochter eine 4 auf dem Zeugnis zu geben …

Viele Grüße und viel Erfolg

Stefan.

Hallo,

in einigen Bundesländern ist es zumindest
so, dass …

In Baden-Württemberg ist es zumindest bei Grund- und Hauptschulen so, dass es keine Vorschriften gibt, keine Punkte- oder sonstigen Tabellen, die amtlich anzuwenden wären oder nicht.

Vorschrift ist,
dass die Note sachlich und damit auch pädagogisch begründet ist, und dass das Zustandekommen der Note transparent (!) ist, also für Schüler und Eltern nachvollziehbar.

Mangelhafte Rechtschreibung darf bis zu max. 1 Notenstufe in allen Fächern (die nicht DEUTSCH sind) in Abzug gebracht werden. Dabei wird wohl kaum ein Kollege allgemeine Rechtschreibschwächen hier besonders bewerten, sondern eher zum Thema gehörige Sach- und Schlüsselbegriffe heranziehen, oder aber Bereiche, die er parallel im Fach Deutsch eben auch gerade behandelt hat.

Für entsetzlich mangelhafte Darstellung kann man durchaus etwas „abziehen“, man kann aber auch für gelungene Darstellung etwas Positives „dazugeben“.

Doch dies alles ist der Gewissenhaftigkeit des Lehrers überlassen, nicht aber seiner Willkür: Also gilt Transparenz, Nachvollziehbarkeit und selbstredend Gerechtigkeit.

Ludwig

Hallo,

ich will nicht überall meinen Senf dazu geben, aber hier will ich noch anmerken, dass da, warum auch immer, doch einiges recht komisch läuft. Ist der Draht zwischen Elternhaus und Schule schon so gerissen, dass nichts mehr geht?

Ich bin auch Lehrer und handhabe es schlicht so: Meine Schüler(z Zt. Kl. 7-9 Hauptschule, BaWü) wissen:

a) der Lehrer will selber auch, dass seine Sch. keine schlechten Noten haben („alle im gleichen Boot“; „fällt ja evtl. auch auf ihn zurück“)

b) auch der Lehrer kann sich irren/vertun/etwas übersehen. Wenn es geschieht, und ein Sch. bemerkt es, darf es sich auch in den nächsten Tagen noch melden. Parole - und die wird strikt eingehalten: „Wenn du recht hast, bekommst du recht“ - und eine Note wird ggf. abgeändert = verbessert. Hinterher wg. Lehrer-Irrtums verschlechtert wird sie grundsätzlich nicht. Da kann also mal einer „Glück“ haben. Was soll’s! Es kommt vielleicht einmal im Jahr vor. Diese einkalkulierte „Ungerechtigkeit“ wird zu Schuljahrsbeginn erklärt und festgelegt („Transparenz-Erlass“); bei der Vielzahl von Noten* macht das i. d. R. 2-3 Stellen hinterm Komma was aus.

Immer noch besser so, meine ich.

*Viele Noten heißt übrigens nicht „viele Klassenarbeiten“, also viel Prüfungsstress, sondern mehrfache oder Fächer übergreifende Wertung usw. Wer es genauer wissen will, darf gerne nachfragen!

Ludwig