Moin,
zwei Fragen zum neuen MuSchG. Unter §9 ist die Gestaltung des Arbeitsplatzes geregelt. Sehe ich das richtig, dass der AG die Gefährdungsbeurteilung am besten schriftlich festhält?
Was möchte mir §27 sagen? Wer ist die Aufsichtsbehörde?
Soon
Moin,
zwei Fragen zum neuen MuSchG. Unter §9 ist die Gestaltung des Arbeitsplatzes geregelt. Sehe ich das richtig, dass der AG die Gefährdungsbeurteilung am besten schriftlich festhält?
Was möchte mir §27 sagen? Wer ist die Aufsichtsbehörde?
Soon
Schau bei deinem Bundesland nach : i.d. R. sind es die Ämter für Arbeitsschutz
Nö, die nun gerade nicht. Die sind für Kündigungen während des Mutterschutzes notwendig und anzurufen, wenn das Kündigungsverbot des MuSchG ausgehebelt werden soll. Dieser Paragraph ist neu und deswegen frug ich danach. Googeln kann ich übrigens allein.
Soon
Hallo,
das lese mal bitte den Link genauer:
Es geht um Aufsichtsbehörden für Mutterschutz und Kündigungsschutz.
&Tschüß
Wolfgang
Ich glaube allerdings auch, dass Wolfgang Recht hat. Schau mal hier:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/arbeitsschutz/mutterschutz/mutterschutz-52094.html
Das ist die Niedersächsische Gewerbeaufsicht, und dort steht auch:
Die neuen Regelungen zum Mutterschutz sind im Gesetz zum Schutz von
Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
(Mutterschutzgesetz - MuSchG) verankert.
Gruß
Christa
Ok. Aber wie habe ich den Paragraphen zu verstehen? Wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist, muss ich sie da melden?
(1) Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen,
1.
wenn eine Frau ihm mitgeteilt hat,
a)
dass sie schwanger ist oder
b)
dass sie stillt, es sei denn, er hat die Aufsichtsbehörde bereits über die Schwangerschaft dieser Frau benachrichtigt, oder…
Was soll das? Oder verstehe ich was falsch?
Soon
Ja!
Siehe Christas Link auf der rechten Seite: da gibts Formular zum Download.
Gruß
.
Arrgh, wer denkt sich so was aus? Ist noch nicht alles bürokratisch genug! Was geht die Gewerbeaufsicht meine schwangere Mitarbeiterin an?
Danke euch für die Aufklärung. Damit hat sich meine Frage nach §9 auch erledigt. Gefährdungsbeurteilung wird in diesem Formular auch abgefragt, also defintiv schriftlich.
Soon
Hallo,
Zitat aus ErfK, Schlachter, § 27 MuSchG Rn 1:
„Die Bestimmung soll der Aufsichtsbehörde (§29) eine wirkungsvolle Kontrolle der Schutzpflichten nach dem MuSchG ermöglichen.“
Wie soll die Gewerbeaufsicht kontrollieren, wenn sie nicht weiß, daß es etwas zu überwachen gibt ?
&Tschüß
Wolfgang