Das Problem aber ist

… das wir uns „Strafrechtlich schuldig machen“ wenn die kleine nicht „vernüftig“ mit Alkohol und Zigaretten umgeht. Sollte sie es nämlich übertreiben (was sie ja schon einmal gemacht hat, da sie bei einem Zeltfest unter den Tisch gekotzt hat)und eine Alkoholvergiftung bei einer „Party“ einhandeln, dann steht die Polizei vor der Tür und da habe ich ja wirklich keinen Bock drauf.
Wie ich schon sagte: Sie ist unvernünftig wie ich es selten gesehen habe.

Hallo Gerald,
meine Töchter sind zwar aus dem Alter der deinen mittlerweile raus, aber ich kann mich sehr lebhaft an Diskussionen zu derartigen Themen erinnern. Zum einen gibt es Gesetze, an die zu halten wir Eltern nun mal verpflichtet sind. Das mag den Kids nun gefallen oder nicht, wir müssen ihnen klar machen, dass wir ihnen nach dem Gesetz einfach nicht erlauben dürfen mit 14 zu rauchen und zu trinken. Natürlich können (und wollen) wir sie nicht fortgesetzt überwachen, aber sie müssen begreifen, dass zumindest das Unrechtsbewusstsein auf ihrer Seite ist, wenn sie unsere Verbote missachten. Insofern haben wir unseren Kindern derartige Exzesse natürlich verboten (ebenso wie z.B. mit 15 bei ihrem Freund zu übernachten), natürlich haben sie sich auch - zumindest gelegentlich - darüber hinweggesetzt, und wir hatten reichlich tränenreiche (auf beiden Seiten) Auseinandersetzungen deswegen. Nichtsdestotrotz hat mein Mann unsere jüngere Tochter nach einem Alkoholabsturz nach einem Hilfeanruf ihrer Freundin nachts in einer Kneipe abgeholt und ins Bett geschafft (ohne Diskussionen und Vorwürfe, denn dazu wäre in dieser Situation auch keine Möglichkeit mehr gewesen), aber ich habe sie auch gnadenlos am nächsten Morgen um halb 7 geweckt und in die Schule getrieben mit dem Argument: „Wer mit den Großen säuft muss auch mit den Großen arbeiten“.
Ich denke, in dieser Altersphase brauchen die Kids die Auseinandersetzung mit den Eltern, hat wohl mit der eigenen Persönlichkeitsfindung zu tun, aber sie brauchen eben auch die Gernzen. Mit 14 ist man nicht erwachsen, auch wenn man so tut.
Gruß Orchidee

Hallo Gerald,
ich persönlich finde das gar nicht so dumm, dass die elterliche Sorgfaltsplicht auch das umfasst.
Deine Tochter ist 14 Jahre alt, und es hat schon einen Sinn, warum sie nur beschränkt geschäftsfähig, beschränkt schuldfähig ist und einem Vormund untersteht.
Als Elternteil trägst Du die Verantwortung, aber wem sag´ich das.
Noch kannst Du sie erziehen, irgendwann wirds aber zu spät sein.

Wenn Du Dich wirklich so hilflos fühlst ist vielleicht ein beratendes Gespräch beim Jugendamt hilfreich. Denn solche Kinder sind oft nicht alleine schuld an ihrem Verhalten. Eltern tragen die Verantwortung, dass aus ihren Kindern etwas anständiges wird, gerade weil Kinder nicht dazu in der Lage sind. Deswegen werden auch die Eltern juristisch belangt und nicht die Kinder in solchen Fällen.
Vielleicht hilft dieser Gedankenansatz beim nachdenken.

Trotzdem viel Erfolg

Dumm gelaufen (lang)
Hallo, selbst schuld…?
Unten gibts noch Vorschläge es wieder geradezubiegen, falls du nicht alles Lesen willst.
Ich denke es sind ihr schon im Vorfeld nicht Grenzen aufgezeigt worden, dass es Dinge „für Erwachsene/ Ältere“ gibt und welche die sie ohne Probleme nehmen kann. Und dass sie wenn sie etwas älter wird unter den gewissen Vorsichtsmaßnahmen als außergewöhnliches Ereignis trinken darf. Das fängt schon mit der Cola an. Ich krieg immer wieder ein Horn, wenn ich Eltern sehe, die 3- Jährigen Cola genehmigen ohne Diskussion und sich hinterher wundern dass die total aufgekratzt durchs Lokal rasen.
Naja, zur Vorbeugung hats bei mir ganz gut geklappt, dass ich manche Dinge zu besonderen gelegenheiten erlaubt bekommen hab, aber in Maßen. Also zum kindergeburtstag durfte es Cola sein, aber als Normales Getränk erst mit 10. Wenn meine Eltern sich Alkohol genehmigten, ein ähnliches alkoholfreies Getränk zum Dazugehören, aber als Alternative (zB. Wein-> Traubensaft, Sekt-> Weiße Brause im Sektglas) Dann mit 12 mal am Wein/ Sekt nippen , aber nur zu Sylvester oder (genau) 1 Schnapspraline. mit 14 auch mal eine halbe Weinschorle, oder einen süßen Schnaps - aber nicht mehr. Und mit 16 die Erlaubnis mal einen Schnaps auswärts in der Disko zu nehmen (einer reichte um mich erwachsen zu fühlen und die Wirkung zu spüren). Dazu bekam ich bereits früh mit wie Verwandte durch Alkohol und Drogen nicht mit ihrem Leben klar kamen. Soetwas wurde mir nie verheimlicht.
Meine Eltern haben allerdings auch nicht geraucht (zumindest nicht seit ich da war) und haben mir früh erzählt wie schwer es war damit in der Schwangerschaft aufzuhören.
Im Diskoalter war ich also genügend aufgeklärt um selbstbewusst mit Drogen umzugehen. Auch wenn ich mal einen Schnaps zuviel hatte, merkte ich es unmittelbar und mein schlechtes GEwissen hat mich davor bewahrt jemals mich so vollaufen zu lassen, dass ich die BEsinnung verlor oder auch nur das Kotzen kriegte. Bis Heute.

Ich denke in dem Fall, wo das Kind schon mal in den Brunnen gefallen ist, hilft nur noch die Schocktherapie. Schick sie zum Kinderpsychologen, selbst wenn der nichts bewirkt, wird es ihr so peinlich sein, dass sie über ihr Verhalten nachdenkt. (Half bei mir gegen was anderes), Besorgt euch Berichte über Alkoholismus und Drogensucht (möglichst als Video, zB. die Kinder vom Bahnhof Zoo) und mach Ihr klar, dass sie sich mit ihrem Verhalten auf dieselbe Schiene bringt. Streicht das Taschengeld, denn ohne kann man auch nichts kaufen. Lass sie niemals allein ausgehen, da „wir dir ja nicht trauen können und du dich sonst wieder volllaufen lässt“ aber eröffnet ihr Möglichkeiten sich dieses Vertrauen wieder zu erarbeiten. Mit 14 kann sie leichte Hilfsarbeiten annehmen, normalerweise Zeitungsaustragen, sucht stattdessen Möglichkeiten, wo sie sich sozial für Alkohol/Drogensüchtige, Obdachlose oä. engagieren kann, damit sie solche Leute mal wahrnimmt und ihre Gelage mit deren Situation in Verbindung bringt. Oder geh mit ihr zu einem Treffen der anonymen Alkoholoker. Wenn dass nichts hilft, dann doch lieber wieder zur Psychologin, denn dann ist der Zug sonst bald abgefahren…
Gruß Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hei,

Taschengeld komplett streichen. Wer sich wie eine Erwachsene verhalten will, indem sie raucht und säuft, kann auch wie eine Erwachsene selbst dafür aufkommen.

Außerdem beides in der Wohnung (inkl. Balkon/Terrasse) verbieten, und wenn sie mit zugequalmten Klamotten oder einer Fahne nach Hause kommt, gibts Hausarrest.

Das hätte bei mir damals garantiert geholfen.

Grüße
Natascha

Hei,

vorweg: Alles, was Du schreibst, ist komplett vernünftig und zieht bei dem einen oder anderen sicherlich auch.

Aber: Wenn ich an meine Jugend denke, dann kann ich Dir versichern, dass Aufklärung und/oder (Schock-)Therapie nicht immer den gewünschten Erfolg erzielen.

Meine Eltern haben mir in keinster Weise Zigaretten-, Drogen- oder Alkoholkonsum vorgelebt, ich hatte nicht zu viele Freiheiten, bekam meine Grenzen gesetzt. Trotzdem hatte ich um meinen 16. Geburtstag herum die Idee, dass ich ja mal ein Bierchen trinken könnte… dann hab ich jemanden kennen gelernt, der totaler Jack-Daniel’s-Fan war. Also habe ich bei meinem nächsten Discobesuch mal nen Jackie probiert, weil ich wissen wollte, wie das Zeugs schmeckt. Ich fand es recht ‚süffig‘ und habe mir von da an öfter einen gegönnt. Um es genauer zu sagen: Ich habe einfach nur noch gesoffen, sobald ich in der Disco war. Meine Freundinnen eher nicht. Die waren vielleicht auch nicht ganz nüchtern zum Ende hin, aber ich glaube, dass ich sie alle übertroffen habe damals. Ich muss dazu sagen, dass ich mir damit nicht sonderlich erwachsen vorkam, sondern es mir einfach geschmeckt hat und ich es amüsant fand, besoffen zu sein…

Ich fand es in diesem Alter unheimlich witzig, mich zu besaufen. Und wenn ich montags in die Schule kam und mich Klassenkameraden auf Gespräche des vergangenen Freitages/Samstages angesprochen haben, von denen ich nicht auf Anhieb mehr etwas wusste, fand ich das nur noch witziger. Peinlich war es mir jedenfalls nicht. Bis ich nach einem Fußball-Turnier mit den Mannschaften gefeiert habe. Der Siegespokal ging mit immer neuer Füllung (Wodka, Sekt, Tecquila, …) rum, ich natürlich fleißig mitgetrunken - und dann weiß ich nur noch, wie was Schwarzes auf mich zugerast kam. Die Tischplatte. Ich hatte am nächsten Morgen nur Kopfschmerzen wegen der Beule, die ich mir wohl beim Aufprall mit dem Kopf auf dem Tisch zugezogen hatte - aber keinen Kater, da mein Vater mir irgendwie ne Alka Seltzer eingeflößt hatte, nachdem mich zwei der Fußballer heimgebracht hatten. Zwischenzeitlich hatte ich das elterliche Auto einer mir bis heute unbekannten jungen Dame mit meinem Mageninhalt verziert - und ich weiß bis heute nix mehr von alledem.

Nach diesem (meinem einzigen) Filmriss habe ich mir geschworen, mich nie wieder dermaßen zu blamieren! Was mir absolut geglückt ist. Was ich mit dem ganzen Geschreibsel sagen will: Manche Leute können noch so gut von ihren Eltern erzogen werden (die haben bei mir ganz sicher keine Schuld an meinem Verhalten während der Pubertät), sie müssen es halt selbst erfahren, um es zu kapieren.

Damit will ich in keinster Weise das Verhalten besagter Tochter rechtfertigen, es ist absolut falsch. Aber wenn mich meine Eltern damals zu einem Psychologen oder in Sozialstunden geschickt hätten, wäre das komplett nach hinten losgegangen. Wie ich unten schon geschrieben habe: Hausarrest und Taschengeldentzug hätten bei mir Wunder gewirkt. Bin zwar auch neben der Schule arbeiten gegangen, aber es hätte halt doch ein bestimmter Betrag gefehlt…

Grüße
Natascha

2 Like

hallo,

ich find die vorschlaege a la „taschengeld streichen“ und „hausarrest“ nicht gut.

taschengeld streichen verlagert nur ein problem. hat sie kein geld mehr, raucht und trinkt sie nicht mehr. aber sie lernt auch nicht, mit geld umzugehen. normalerweise geht es die eltern nichts an, wofuer sie ihr taschengeld ausgibt. dazu ist es ja taschengeld. das stoesst hier aber irgendwie an seine grenzen, weil es eben nicht erlaubt ist und ihr es nicht gut tut. ihr muesst sie hier auf den richtigen weg bringen, dass sie ihr geld „freiwillig“ fuer anderes ausgibt, und nicht taschengeld streichen.

hausarrest hat irgendwie auch nichts mit strafe auf rauchen und trinken zu tun. ist der sinn von hausarrest, dass sie sich keine kippen und alk kaufen kann, weil sie nicht raus kann? ich weiss nicht, irgendwie fehlt da der zusammenhang.

ich bin immer fuer gespraeche, dazu muesst ihr natuerlich wissen, worauf eure tochter anspringt.
den ansatz mit „wer nicht jeden quatsch mitmacht, ist erwachsen“ find ich gut. aber wie gesagt, ihr muesst einschaetzen, worauf sie anspringt, womit man sie beeindrucken kann. bei dem einen hilft die schocktherapie, bei dem anderen eben nicht. ich denke, hier waren einige vorschlaege, die ihr mal durchdenken und ggf anwenden koennt.

und an alle diejn die meinen „mit 14 ist sie nicht erwachsen, sondern noch ein kind“:

guten morgen!!!

sie ist kein kind mehr, sie ist naemlich jugendlicher. das solltet ihr akzeptieren. man kann sie nicht wie ein kind behandeln, aber auch nicht wie einen erwachsenen. ich werd leicht gereizt, wenn ich hoere „mit 14 ist sie noch ein kind“, denn wer so denkt, hat das verinnerlicht und nicht akzeptiert/realisiert, dass sie auf dem weg zum erwachsenen ist.

saus

Hei,

ich find die vorschlaege a la „taschengeld streichen“ und
„hausarrest“ nicht gut.

ich denke nicht, dass die Vorschläge zu diesem Thema mit „gut“ oder „schlecht“ beschrieben werden können. Jeder Mensch ist anders, und mehr als Denkanstöße können wir den Eltern sowieso nicht geben. Sie kennen ihre Tochter am besten und werden sich schon die ihrer Meinung nach geeignetsten Anregungen heraussuchen.

taschengeld streichen verlagert nur ein problem. hat sie kein
geld mehr, raucht und trinkt sie nicht mehr.

Das soll ja bezweckt werden. :wink:

aber sie lernt
auch nicht, mit geld umzugehen.

Dann lieber rauchen und saufen lassen?

normalerweise geht es die
eltern nichts an, wofuer sie ihr taschengeld ausgibt.

Wenn Töchterchen wie in diesem Fall damit etwas gesetzeswidriges anstellt, geht es die Eltern schon an, finde ich.

dazu ist
es ja taschengeld. das stoesst hier aber irgendwie an seine
grenzen, weil es eben nicht erlaubt ist und ihr es nicht gut
tut.

Genau.

ihr muesst sie hier auf den richtigen weg bringen, dass
sie ihr geld „freiwillig“ fuer anderes ausgibt, und nicht
taschengeld streichen.

Hm, vielleicht könnte das Geld rationsweise ausbezahlt werden - Tochter sagt, was sie haben möchte (abgesehen von Kippen und Alk), und die Eltern kaufen es mit ihr zusammen ein. Bzw. geben ihr immer den jeweiligen Betrag (der aufgerechnet natürlich nicht über das bisherige Taschengeld hinaus gehen sollte) und kontrollieren anschließend die Rechnungen… dann kann die Tochter einigermaßen selbstständig bestimmen, und die Eltern wissen sicher, dass zumindest das Taschengeld „ordentlich“ eingesetzt wurde.

hausarrest hat irgendwie auch nichts mit strafe auf rauchen
und trinken zu tun. ist der sinn von hausarrest, dass sie sich
keine kippen und alk kaufen kann, weil sie nicht raus kann?
ich weiss nicht, irgendwie fehlt da der zusammenhang.

Da hat sie Zeit zum Nachdenken und keine Möglichkeit, ihre Freunde, die sich wahrscheinlich nicht anders verhalten als sie (das setzt ich mal voraus), zu treffen. Vielleicht bringt es ja was - wie gesagt, jeder Mensch ist anders, und ich hätte früher öfter Hausarrest bekommen sollen, das hätte sicher was geändert. Wenn die erste Motzphase vorbei war und ich sickig in meinem Zimmer gesessen habe, habe ich früher oder später immer angefangen, drüber nachzudenken, und das eine oder andere Mal habe ich es halt auch eingesehen, warum ich gerade daheim sitze und nicht mit meinen Freundinnen weggehen durfte.

Ich bestreite aber auch nicht, dass es bei anderen Kindern/Jugendlichen zu noch mehr Bockigkeit führen kann.

ich bin immer fuer gespraeche, dazu muesst ihr natuerlich
wissen, worauf eure tochter anspringt.

Naja, wenn ich es richtig verstanden habe, lässt die Tochter ja nicht mit sich reden…

ich werd
leicht gereizt, wenn ich hoere „mit 14 ist sie noch ein kind“,
denn wer so denkt, hat das verinnerlicht und nicht
akzeptiert/realisiert, dass sie auf dem weg zum erwachsenen
ist.

Es gibt 14jährige Kinder und 14jährige junge Erwachsene, und diese hier verhält sich nicht gerade wie Letztere… es kommt doch immer auf die Person und den Betrachter drauf an.

Grüße
Natascha

3 Like

Es gibt 14jährige Kinder und 14jährige junge Erwachsene, und
diese hier verhält sich nicht gerade wie Letztere… es kommt
doch immer auf die Person und den Betrachter drauf an.

ich finde schon, dass sie sich wie letztere verhaelt:wink: heisst erwachsen gleich immer vernuenftig, rational, verantwortungsbewusst etc? ich bin erwachsen, hab aber durchaus ab und zu mal ne meise, flippe aus, obwohl ich mich beherrschen sollte, geh mit anderen pferde stehlen etc.
ich will damit sagen, dass jeder hin und wieder daneben langt. das tut geralds tochter gerade und ich finde nicht, dass man sie deswegen zum kind degradieren sollte. sie geht aus, probiert alkohol und zigaretten, haengt mit freunden rum, mit denen sie sicher nicht mit puppen spielt. sie ist jugendliche. sie uebertreibt es mit alkohol und zigaretten, das ist ne grosse dummheit. aber auch ich begehe hin und wieder dummheiten.

saus

Hi Saus,

ich will damit sagen, dass jeder hin und wieder daneben langt.
das tut geralds tochter gerade und ich finde nicht, dass man
sie deswegen zum kind degradieren sollte. sie geht aus,
probiert alkohol und zigaretten, haengt mit freunden rum, mit
denen sie sicher nicht mit puppen spielt. sie ist jugendliche.
sie uebertreibt es mit alkohol und zigaretten, das ist ne
grosse dummheit. aber auch ich begehe hin und wieder
dummheiten.

Stimmt alles.
Aber du traegst die Verantwortung fuer dein Handeln.
Bei meinen 2 Jungs, 13+14, trage ich die Verantwortung.
Und zwar moralisch, gesetzlich und ueberhaupt.
Und das ist ein ganz gewaltiger Unterschied.

Gruesse
Elke

1 Like

Hei,

ich finde schon, dass sie sich wie letztere verhaelt:wink: heisst
erwachsen gleich immer vernuenftig, rational,
verantwortungsbewusst etc? ich bin erwachsen, hab aber
durchaus ab und zu mal ne meise, flippe aus, obwohl ich mich
beherrschen sollte, geh mit anderen pferde stehlen etc.
ich will damit sagen, dass jeder hin und wieder daneben langt.
das tut geralds tochter gerade und ich finde nicht, dass man
sie deswegen zum kind degradieren sollte. sie geht aus,
probiert alkohol und zigaretten, haengt mit freunden rum, mit
denen sie sicher nicht mit puppen spielt. sie ist jugendliche.
sie uebertreibt es mit alkohol und zigaretten, das ist ne
grosse dummheit. aber auch ich begehe hin und wieder
dummheiten.

wie Elke schon geschrieben hat - es ist ein großer Unterschied zwischen einer 23/24jährigen und einem Teenie. Du bist Dir über die Folgen Deines Handelns bewusst, besagte Tochter aber ganz sicher nicht. An Folgen denkt doch sicherlich niemand in diesem Alter. Da will man dazugehören, Neues ausprobieren, Spaß haben und und und… leider ohne Rücksicht auf eventuelle Konsequenzen, weil man diese entweder mangels Lebenserfahrung nicht voraussehen kann oder einfach nicht drüber nachdenkt, was völlig normal ist in diesem Alter, finde ich. Und im Ernstfall werden die Eltern belangt…

Grüße
Natascha

Das Ding mit dem Jugendschutz
Hallo, wenn Sie sich Alk oder Ziesen vom Taschengeld besorgt ist zunächst einmal der Händler dran, Als Elternteil hast du das Recht, die Dinger, sofern noch nicht vernichtet, zurückzubringen oder dem Händler notfalls gerichtlich einen überzubraten, oder vielleicht bessere erst einmal zur Rede zu stellen. Schließlich ist sie schon über das Alter hinaus in dem sie ständig beaufsichtigt werden muss. Wenn auf den Veranstaltungen , zu denen DeineTochter geht, Alk an Jugendliche ausgeschenkt wird, dann schick da die Polizei hin.

Sinnvoller ist es vielleicht mit ihr das Jugenschutzgesetz mal durchzugehen und zu erläutern was sie darf und was nicht. Es sind nicht nur Verbote darin, sondern auch manche Chancen, die man ihr ermöglich sollte, zB. welche Schlupflöcher es gibt um möglichst lange wegzubleiben. Dann kann sie sich damit vor ihren Freundinnen profilieren und muss nicht mehr saufen.
So bringt es schon etwas, wenn ein Erwachsenenr mitgeht. Das kann im günstigsten Fall heißen, ein 18 -Jähriges Geschwister"kind" einer Freundin, dem die Eltern die „Erziehungsaufsicht“ übertragen, das heißt, den ihr für ok befindet, mehr nicht. Der muss dann zB. an der Disco nur sagen, dass er die Aufsicht hat und kann gegebenfalls, wenn der Diskobberteiber die Kiddies nicht reinlassen will, das telefonisch über die elterliche Telefonnummer bestätigen lassen. In Gaststätten hat sie sich nach 17 Uhr auch nur mit einer Sorgebeauftragten Person aufzuhalten oder MUSS sogar etwas trinken. Sie kann zu Tanzveranstaltungen (Diskos), wenn die von Jugenhilfeträgern (die meist auch kein Alk ausschenken)oder Vereinen (Brauchtum oder künstlerische Betätigung) durchgeführt werden, bis um 24 Uhr, ohne dass einer dabei ist! Ich fand das damals cool. Damals fielen Tanzschulen mit geschlossenen Gesellschaften (also Mitgliedsausweis) auch noch darunter, weiss nicht wie es heute ist (vielleicht auch künstlerische Betätigung). Zumindest gibts die Teeny-disko hier noch.

In Anwesenheit einer Sorgeberechtigten kann in Kneipen auch Alkohol getrunken werden, lad deine Tochter doch mal zu einer Sauftour ein und zeig ihr, dass man auch mit nur ein bisschen Alk ganz lustig (oder bereits voll peinlich )drauf sein kann (Video ist doch ganz nett von sowas)

Ich hab mir auch noch mal die Rauchparagrapphen angeschaut, sie darf ausschließlich in der Wohnung rauchen, nicht im Garten (da öffentlichkeit). Und wenn ihr das nicht wollt, dass die Bude stinkt halt eben nicht. Aber es steht extra drin, dass nur der Veranstalter dran ist mit 50000 Eu Geldbusse, von Erziehungsberechtigten hab ich nichts gefunden, aber noch mal genau schauen.

Das Gesetz lässt sich ganz leicht durch Google Jugendschutzgesetz + juris finden (offizielle Seiten)

Schöne Grüße Susanne
(irgendwie war das früher viel kürzer, die alkopo und PC-spielparagraphen sind viel härter als ausgehZeiten und Tabak.)

1 Like

Hallo Gerald,

wie schon von Susanne und viele anderen Menschen beschrieben gibt es viele Lösungen. Nur noch ein paar Anmerkungen. (Wenn Du Lust hast kannst Du auch im Brett Sucht noch einiges dazu lesen)

Sucht ist nicht die Flasche oder die Kippe oder die Bong. Das läuft im Kopf und im Unterbewußtsein ab. Das unsere Gesellschaft viele Dinge gar nicht als Sucht erkennt ist ein anderes Thema. Davon wegzukommen, bzw. die Ursachen zu erkennen ist nicht eine Geschichte einer Therapie von einigen Wochen, das sind Jahre oder Jahrzehnte des Erkennens. Wenn dieser glückliche Moment nicht eintritt (ist nicht erzwingbar), dann ist nur der zweite Weg offen. Der führt mehr oder weniger schnell zum Tod.
Vorbildfunktion ist wichtig.
Etwas zu finden was ihr Spaß macht. (Hier ist das Problem, daß in fast allen Vereinen auch gesoffen wird)

Noch ein Vorschlag: Nimm sie mit, am WE, spätabends am besten wirkte bei meinen die Frankfurter Altstadt. Ja genau da wo die Puffs und Nachtclubs sind. Wo die Nutten nicht nur in den Häusern arbeiten sondern auch ein paar der billigen Preisklasse am Strraßenrand stehen. Normalerweise ist immer irgendeine (das kann auch einer sein) soweit „daun“, das sie auf dem Bürgersteig rumkriechen und Kippen sammeln. Wenn sie genug haben um einen Joint zu drehen kriechen sie in eine Ecke und drehen sich einen. Schocktherapie?! Zeig Ihr wie es enden kann und erklär ihr, daß das was sie sieht nur der Anfang ist. Sag ihr, daß Du dabei nicht zusehen wirst. Sag ihr, daß Du sie nicht unterstützen wirst, ausser zu der „ersten“ Therapie zu bringen. Erklär ihr, daß Du nicht kaputt gehen wirst wegen ihr, sondern Dich zurück ziehen wirst. Hier kannst Du bereits im kleinen anfangen. Laß sie ihre stinkende Wäsche selbst waschen. Wenn sie das nicht tut, geht sie eben dreckig und stinkig zur Schule. Manchmal helfen auch Kommentare von Schulkameraden. Wenn sie den harten Weg will, dann gib ihn ihr. Wenn sie den nicht kennenlernt gibt es keinen Grund für sie einen anderen Weg zu suchen.

War mit meinen auch schwierig und ist nicht beendet. Also lerne Du „nein“ (einer der wichtigsten Punkte im Leben eines Alkoholikers, nicht nur zum Alk) zu sagen und Deine Tochter hat eine Chance.

Gruß Norbert.
Kein Psychologe aber Profi
Was Flucht und Sucht betrifft. (Fällt Dir die Ahnlichkeit der Worte auf?)

2 Like

huhu

Stimmt alles.
Aber du traegst die Verantwortung fuer dein Handeln.
Bei meinen 2 Jungs, 13+14, trage ich die Verantwortung.
Und zwar moralisch, gesetzlich und ueberhaupt.
Und das ist ein ganz gewaltiger Unterschied.

stimmt alles, aber darum gings doch gar nicht:wink: ging ums kind-sein oder nicht.

saus

Natascha,

es ging darum, ob sie kind ist oder nicht. bei dir ist sie anscheinend kind, weil sie mit alkohol und zigaretten unvernuenftig umgeht. ich finde aber, dass man sie genau deswegen nicht als kind sehen sollte. ausserdem find ich das typisch fuer jugendliche und ich kann dir hundert erwachsene nennen, die genauso wie sie handeln. da spielt es keine rolle, dass erwachsene die folgen kennen.

ich wehre mich nur gegen aussprueche an 13+ jaehrige „wenn du erwachsen sein willst, verhalt dich auch so“. sowas in der art hast du auch gesagt, denn „sie verhaelt sich nicht wie ne junge erwachsene“

Rückgratlose Eltern verderben Kinder
Das bezieht sich jetzt nicht nur auf Deine Tochter,
sondern auch auf die vorangehenden Beispiele renitenter
Minderjähriger.

Ich kenne im gesamten Bekanntenkreis niemand, der
bei solchen Horrorgeschichten nicht längst
explodiert wäre. Das wissen die Kinder, und
versuchen es gleich gar nicht.

Wenn die Kinder von ihren Eltern beigebracht
bekommen, dass Frechheit siegt, lernen sie
das sehr schnell und gründlich.

Nick

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Gerald,

nachdem ich das hier eine Weile verfolgt habe, vielleicht noch ein bisschen anderer Ansatz (als der konkrete Maßnahmenkatalog).

Sicherlich ist es in dem Alter normal, dass es ein gewisses Aufbegehren gibt, dass hier jedoch Alkohol und Zigaretten als Mittel der Wahl gewählt werden, ist natürlich nicht gut.

Mal davon abgesehen, dass hier ganz klare Grenzen gesetzt werden müssen, stellt sich aber die Frage, wie kommt es zu solchem Verhalten.

Im Prinzip möchte kein Mensch sich so sehr betrinken, dass er sich übergibt. Es gibt auch keinen Grund, sich mittels übermäßigen Alkoholkonsums oder durch Tabakrauchen zu profilieren, denn beides sind in sich Mittel, welche einen Menschen weder schöner, noch cooler, noch toller machen! Rauchen sieht scheisse aus und stinkt (ich rauche zwar selbst, aber es ist ja so), und alkoholisierte Menschen sind ab einem gewissen Grad unerträglich bzw. überaus unangenehm.

Dass dies subjektiv von Deiner Tochter anders empfunden wird (Coolness-Faktor, Profilierung) ist vielleicht ein Ansatzpunkt, wo man versuchen kann, etwas zu machen. Vielleicht fehlt ihr einfach die Alternative, etwas, womit sie ihr auf der Suche befindliches Selbst füllen kann, um ihr Profil vor euch und vor Freunden gewinnen zu können. Wenn sie sich momentan nicht allzu sehr für die schönen Dinge im Leben interessiert, so wäre es doch an der Zeit, behutsam zu versuchen mit ihr auf die Suche zu gehen. Wenn sie Alternativen hat, sich in einem von ihr begehrtem Umfeld akzeptiert zu fühlen, so würde sie den Alkohol oder die Zigaretten nicht zwangsläufig benötigen.

Vielleicht könnt ihr sie durch ein neues Umfeld und ein anderes Hobby begeistern, es auch einmal anders zu probieren. Erörtert, welche Interessen sie hat - vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, in dem Bereich eine regelmäßige Aktivität zu finden (z.B. an Kulturforen, VHS, Sportverein o.ä.).

Dies sollte sie aber nicht als „Strafe“ verstehen, sondern eher als Geschenk.

Lieben Gruß & viel Glück
Patrick

Jugendschutz?
Hallo Susanne!

Du schreibst:

In Anwesenheit einer Sorgeberechtigten kann in Kneipen auch Alkohol
getrunken werden, lad deine Tochter doch mal zu einer Sauftour ein
und zeig ihr, dass man auch mit nur ein bisschen Alk ganz lustig
(oder bereits voll peinlich )drauf sein kann (Video ist doch ganz
nett von sowas)

Dazu möchte ich gerne wissen, wo das steht.
Soweit mir bekannt ist, dürfen Jugendliche unter 16 Jahren überhaupt KEINEN Alkohol trinken, egal ob die Eltern in der Kneipe danebensitzen oder nicht.
Und Disco für 14-jährige in Begleitung eines Volljährigen ist m.W. auch nicht okay.

Angelika

1 Like

Hallo Susanne!

Du schreibst:

In Anwesenheit einer Sorgeberechtigten kann in Kneipen auch Alkohol
getrunken werden, lad deine Tochter doch mal zu einer Sauftour ein
und zeig ihr, dass man auch mit nur ein bisschen Alk ganz lustig
(oder bereits voll peinlich )drauf sein kann (Video ist doch ganz
nett von sowas)

Dazu möchte ich gerne wissen, wo das steht.
Soweit mir bekannt ist, dürfen Jugendliche unter 16 Jahren
überhaupt KEINEN Alkohol trinken, egal ob die Eltern in der
Kneipe danebensitzen oder nicht.

Na im Jugendschutzgesetz natürlich…
MAn beachte hier besonders Abs. (2), Personensorgeberchtigt sind im allgemeinen die Eltern, es sei denn es ist das Sorgerecht aus welchem Grund auch immer übertragen worden.

JuSchG § 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
    (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

Dh. Wein oder Bier ist ok, wenn es in Begleitung eines Sorgeberechtigten ist! Nur keine harten Sachen wie Wiskey etc.

Und Disco für 14-jährige in Begleitung eines Volljährigen ist
m.W. auch nicht okay.

In Begleitung ist es erlaubt, der 18 Jährige muß nur zur Aufsicht beauftragt werden und das geht auch mündlich. Nur Ohne Begleitung ist es verboten. Was ein Erziehungsbeauftragter ist steht im 1.§. Seit sie 14 ist, ist sie im Sinne dieses GEsetzes auch kein Kind mehr, dh. sie kann zu Vereins- oder Jugendpflege (zB. AWO)- Diskos auch alleine gehen.
Und es kann auch eine schöne Strafe sein, wenn Papi ab jetzt immer mitkommt.

JuSchG § 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen OHNE Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr
gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

Auf den Seiten von www.juris.de kann man sich dieses und diverse andere Gesetze runterladen…

Schöne Grüße
Susanne