Das schwierige Verhältnis der Justiz zur RAF

Hallo,

nun bin ich wahrlich kein Anhänger der Ideologie der Linken, verurteile auch, was durch die RAF geschehen ist.

Allerdings entsteht durch die hektischen Aktionen der Generalbundesanwaltschaft der Eindruck, dass unsere Justiz auch hier wieder nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen alle der Gleichbehandlung unterzieht.

Zuerst einmal muss klar sein, dass jemand sich nicht selbst beschuldigen muss. Wenn der Angeber Book angeblich weiß, wer Schleyer ermeordet hat, soll er nicht lange Interviews geben, sondern die Täter nennen. Wobei ich durchaus Book als „nützlichen Idioten“ für Medien und Justiz betrachte. was will Book wirklich bei sich vertuschen ?

Beugehaft - wenn dann aber auch in den Fällen- dies wird einige zwar schmerzen, wenn ich als CDU-Mitglied dies so darstelle - dann auch in Sachen Parteispendenaffäre - den Mitläufern bei Kanther, Helmut Kohl für seinen unbekannten Spenden, Michael Friedmann für die Hintermänner seiner Drogen- und Nuttenlieferanten, im Falle Schreiber für die Geldwäsche und bei Flow-Tex gegenüber Politikern. Hier schweigt die Justiz, hier werden Hintermänner und Zeugen scheinbar geschützt. Kriminelles Agieren wird möglicherweise - so sieht es der Außenstehende - belohnt. Dabei - was Kanther und Kohl oder Friedmann betrifft - wurde unsere Demokratie mehr beschädigt als durch die RAF.

Gegen die RAF konnte und wurde polizeilich. Die Demokratie war nie in Gefahr.

Wenn allerdings höchste Politiker und Vorsitzende von Organisationen durch Untätigkeit - Rechtsbruch darf man dies ja nicht nennen - die freie Meinung ist allerdings nich nicht abgeschafft - gedeckt werden, dann waren Fälle wie Kanther, Kohl und Friedmann Vorgänge, die verfassungsfeindliche Ziele enthalten haben. Rechtsbruch oder nur der Versuch, geltenden Recht wegen der Person zu beugen, verstößt gegen die Verfassung. Die massiven Versuche Einfluß auf dei Justz zu nehmen und letztlich erfolgreich abzuschließen - ode rnur durch geringe Maßnahmen - waren jenseits der Verfassungsgrenzen.

Die Justiz sollte alle gleich behandeln. Ob sie Mohnhaupt, Klar oder Folkerts heißen oder Kohl, Kanther oder Friedmann.

Es geht hier zwar auch im die Art der Tat, aber grundsätzlich ist die Frage nach der Gleichbehandlung zu stellen. Solange die Justiz dies nicht kann, ist sie Racheinstrument, aber kein Rechtsstaatsinstrument.

Gruss Günter

Hallöchen,

Zuerst einmal muss klar sein, dass jemand sich nicht selbst
beschuldigen muss.

und genau aus diesem Grunde werden nur diejenigen voraussichtlich in Beugehaft (was im übrigen ein völlig veralteter Begriff ist) genommen, die sich nicht mehr belasten können, weil sie schon längst wegen der betreffenden Morde verurteilt worden sind.

Beugehaft - wenn dann aber auch in den Fällen- dies wird
einige zwar schmerzen, wenn ich als CDU-Mitglied dies so
darstelle - dann auch in Sachen Parteispendenaffäre - den
Mitläufern bei Kanther, Helmut Kohl für seinen unbekannten
Spenden, Michael Friedmann für die Hintermänner seiner Drogen-
und Nuttenlieferanten, im Falle Schreiber für die Geldwäsche
und bei Flow-Tex gegenüber Politikern. Hier schweigt die
Justiz, hier werden Hintermänner und Zeugen scheinbar
geschützt.

Hier arbeitest Du wieder mit unterschwelligen Behauptungen, ohne die Einzelheiten und Beweggründe zu kennen. Außerdem: wie oft wird denn eigentlich Ordnungshaft angeordnet und im Zusammenhang mit welchen Straftaten? Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, daß die angesprochenen Prominenten nach den max. 6 Monaten Haft, die überhaupt nur möglich sind, auspacken und daß es dadurch zu neuen Erkenntnissen kommt?

In dem Fall, um den es geht, ist ja nun immerhin bekannt, daß die betreffenden über Informationen verfügen, durch die u.U. Mörder ihrer Strafe zugeführt werden können und es ist weiterhin zu vermuten, daß jemand, der schon zig Jahre im Gefägnis war, nicht unbedingt Lust hat, dorthin zurückzukehren. Die Maßnahme scheint also vielversprechend zu sein.

Mir persönlich ist es im übrigen völlig egal, wer von den genannten für wie lange in den Bau wandert, aber ein bißchen mehr solltest Du schon liefern, wenn Du schon pauschal das Funktionieren der Justiz anzweifelst.

Kriminelles Agieren wird möglicherweise - so sieht
es der Außenstehende - belohnt. Dabei - was Kanther und Kohl
oder Friedmann betrifft - wurde unsere Demokratie mehr
beschädigt als durch die RAF.

Und wieder zwei durch nichts bewiesene Behauptungen, die Du aber so formulierst, als handele es sich dabei um unumstößliche Wahrheiten.

Gegen die RAF konnte und wurde polizeilich. Die Demokratie war
nie in Gefahr.

Wenn allerdings höchste Politiker und Vorsitzende von
Organisationen durch Untätigkeit - Rechtsbruch darf man dies
ja nicht nennen - die freie Meinung ist allerdings nich nicht
abgeschafft - gedeckt werden, dann waren Fälle wie Kanther,
Kohl und Friedmann Vorgänge, die verfassungsfeindliche Ziele
enthalten haben. Rechtsbruch oder nur der Versuch, geltenden
Recht wegen der Person zu beugen, verstößt gegen die
Verfassung. Die massiven Versuche Einfluß auf dei Justz zu
nehmen und letztlich erfolgreich abzuschließen - ode rnur
durch geringe Maßnahmen - waren jenseits der
Verfassungsgrenzen.

Und wieder eine.

Die Justiz sollte alle gleich behandeln. Ob sie Mohnhaupt,
Klar oder Folkerts heißen oder Kohl, Kanther oder Friedmann.

Und noch eine.

Es geht hier zwar auch im die Art der Tat, aber grundsätzlich

ist die Frage nach der Gleichbehandlung zu stellen. Solange

die Justiz dies nicht kann, ist sie Racheinstrument, aber kein
Rechtsstaatsinstrument.

Und das setzt dem ganzen die Krone auf. Wenn Du willst, daß jeder, von dem Du glaubst, daß er mehr weiß als er vor Gericht oder vor einem Ausschuß sagt, für ein halbes Jahr hinter Gitter sollte, dann sag das doch einfach.

Gruß
Christian

P.S.
Den Teil Deiner Antwort, in dem Du rumnölst, daß ich als Moderator (der ich hier nicht bin) meinen Beißreflex auf Dich (den ich nicht habe) im Griff haben sollte, kannst Du Dir sparen.

Hallo wunhtx,

so ähnlich wie Du habe ich auch schon mal in einem Brett nachgefragt.
Nur lief meine Fragestellung darauf hinaus, ob für einen Herrn Buback oder Schleyer, etc. mehr unternommen wird wie für Herrn Meier, Müller, Schulze.
Da würde es keinen Staatsanwalt nach fast 25 Jahren mehr interessieren, ob der Verurteilte ein Geständniss abgelegt hat.
Außerdem erwähnst Du es ja selbst, dass man die Aussage verweigern darf, wenn man sich selbst einer Straftat bezichtigt.

Nein, ich will nicht die RAF oder sonst jemand in Schutz nehmen. Mir stößt immer nur wieder die bittere Ungerechtigkeit auf, die ich in unserem Rechtsstaat tagtäglich erleben muss.

Weshalb wir uns in Presse, Rundfunk und Fernsehen noch über Ungerechtigkeiten in anderen Ländern aufregen, ist mir ein Rätsel.

Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Außerdem erwähnst Du es ja selbst, dass man die Aussage
verweigern darf, wenn man sich selbst einer Straftat
bezichtigt.

Welche Rolle spielt dieser Sachverhalt bei diesem Thema? Alle „Betroffenen“ haben eine Verurteilung wegen der entsprechenden Morde bereits hinter sich. Die Frage, ob sie sich durch eine Aussage belasten könnten, stellt sich also nicht.

Nein, ich will nicht die RAF oder sonst jemand in Schutz
nehmen. Mir stößt immer nur wieder die bittere Ungerechtigkeit
auf, die ich in unserem Rechtsstaat tagtäglich erleben muss.

Jaja, und gleich wird wieder Herr Ackermann aus dem Hit gezaubert.

C.

Hallo,

Zuerst einmal muss klar sein, dass jemand sich nicht selbst
beschuldigen muss.

und genau aus diesem Grunde werden nur diejenigen
voraussichtlich in Beugehaft (was im übrigen ein völlig
veralteter Begriff ist) genommen, die sich nicht mehr belasten
können, weil sie schon längst wegen der betreffenden Morde
verurteilt worden sind.

Und wer sagt uns, dass sie sich nicht mit weiteren Vorgängen belasten können.

Beugehaft - wenn dann aber auch in den Fällen- dies wird
einige zwar schmerzen, wenn ich als CDU-Mitglied dies so
darstelle - dann auch in Sachen Parteispendenaffäre - den
Mitläufern bei Kanther, Helmut Kohl für seinen unbekannten
Spenden, Michael Friedmann für die Hintermänner seiner Drogen-
und Nuttenlieferanten, im Falle Schreiber für die Geldwäsche
und bei Flow-Tex gegenüber Politikern. Hier schweigt die
Justiz, hier werden Hintermänner und Zeugen scheinbar
geschützt.

Hier arbeitest Du wieder mit unterschwelligen Behauptungen,
ohne die Einzelheiten und Beweggründe zu kennen. Außerdem: wie
oft wird denn eigentlich Ordnungshaft angeordnet und im
Zusammenhang mit welchen Straftaten? Wie hoch ist denn die
Wahrscheinlichkeit, daß die angesprochenen Prominenten nach
den max. 6 Monaten Haft, die überhaupt nur möglich sind,
auspacken und daß es dadurch zu neuen Erkenntnissen kommt?

Du meinst also, die EX-Terroristen könnten Geheimnisse preisgeben, während Politiker und anderen Betroffene nichts sagen würden. Heißt das, wenn wir erwarten müssen, dass jemand ohnehin schweigt, dass man dann nichts unternhemen soll ?

In dem Fall, um den es geht, ist ja nun immerhin bekannt, daß
die betreffenden über Informationen verfügen,

Oben wirfst Du mir vor, ich würde ohne Beweis etwas behaupten und selbst erklärst Du, dass die Betroffenen Informationen verfügen. Das behauptet der BILD-Spezialist Book.

durch die u.U.

Mörder ihrer Strafe zugeführt werden können und es ist
weiterhin zu vermuten, daß jemand, der schon zig Jahre im
Gefägnis war, nicht unbedingt Lust hat, dorthin
zurückzukehren. Die Maßnahme scheint also vielversprechend zu
sein.

Ich glaube man muss solche Fälle durchaus sehen, wie sie laufen. Und da ist die Justiz nicht seriös um keinen anderen Begriff zu nehmen. Was ist eigentlich mit all jenen, die wegen dem Schleyer-Mord verurteilt worden sind, mehr als 20 Jahr in Haft saßen oder noch sitzen, aber offenbar am Mord nicht beteiligt sind. Die Dauer einer Haft wird auch nach der Schwere der Tat oder mehrerer Taten festgelegt. Komme mir nicht damit, dass Mord gleich Mord sei. Wenn ein Mörder im Schnitt mit 18 Jahren Haft zu rechnen hat, die er absitzt, aber wegen des Schleyer-Mordes - und zwar trotz aller angeblicher Beweise verurteilt worden ist - mehr als 22 und mehr Jahre sitzt, ist was faul in der Justiz.

Mir persönlich ist es im übrigen völlig egal, wer von den
genannten für wie lange in den Bau wandert, aber ein bißchen
mehr solltest Du schon liefern, wenn Du schon pauschal das
Funktionieren der Justiz anzweifelst.

Kriminelles Agieren wird möglicherweise - so sieht
es der Außenstehende - belohnt. Dabei - was Kanther und Kohl
oder Friedmann betrifft - wurde unsere Demokratie mehr
beschädigt als durch die RAF.

Und wieder zwei durch nichts bewiesene Behauptungen, die Du
aber so formulierst, als handele es sich dabei um
unumstößliche Wahrheiten.

Gegen die RAF konnte und wurde polizeilich. Die Demokratie war
nie in Gefahr.

Wenn allerdings höchste Politiker und Vorsitzende von
Organisationen durch Untätigkeit - Rechtsbruch darf man dies
ja nicht nennen - die freie Meinung ist allerdings nich nicht
abgeschafft - gedeckt werden, dann waren Fälle wie Kanther,
Kohl und Friedmann Vorgänge, die verfassungsfeindliche Ziele
enthalten haben. Rechtsbruch oder nur der Versuch, geltenden
Recht wegen der Person zu beugen, verstößt gegen die
Verfassung. Die massiven Versuche Einfluß auf dei Justz zu
nehmen und letztlich erfolgreich abzuschließen - ode rnur
durch geringe Maßnahmen - waren jenseits der
Verfassungsgrenzen.

Und wieder eine.

Die Justiz sollte alle gleich behandeln. Ob sie Mohnhaupt,
Klar oder Folkerts heißen oder Kohl, Kanther oder Friedmann.

Und noch eine.

Es geht hier zwar auch im die Art der Tat, aber grundsätzlich

ist die Frage nach der Gleichbehandlung zu stellen. Solange

die Justiz dies nicht kann, ist sie Racheinstrument, aber kein
Rechtsstaatsinstrument.

Und das setzt dem ganzen die Krone auf. Wenn Du willst, daß
jeder, von dem Du glaubst, daß er mehr weiß als er vor Gericht
oder vor einem Ausschuß sagt, für ein halbes Jahr hinter
Gitter sollte, dann sag das doch einfach.

Du fragst nach dem „Funktionieren der Justiz“ und wo nicht. Ich führe als Beispiel die genannten Fälle Schäuble, Kanther, Friedman an. Nun regst Du Dich auf, wie ich es darstelle. Ich werde auf Grund meiner Ausbildung mit Sicherheit keine generelle Beugehaft fordern. Der Staat sollte allerdings die Mittel im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes einsetzen. Da sehe ich keine Spur davon.

Gruss Günter

Hallo,

Beugehaft - wenn dann aber auch in den Fällen- dies wird
einige zwar schmerzen, wenn ich als CDU-Mitglied dies so
darstelle - dann auch in Sachen Parteispendenaffäre - den
Mitläufern bei Kanther, Helmut Kohl für seinen unbekannten
Spenden, Michael Friedmann für die Hintermänner seiner Drogen-
und Nuttenlieferanten, im Falle Schreiber für die Geldwäsche
und bei Flow-Tex gegenüber Politikern. Hier schweigt die
Justiz, hier werden Hintermänner und Zeugen scheinbar
geschützt.

Sorry wenn ich das mal so ganz deutlich ausdrücke, aber das ist einfach Nonsens. Niemand braucht sich selber belasten - und deswegen müssen Kohl und Konsorten nicht aussagen, denn sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Bei der RAF-Terroristen gibt es das so nicht weil sie a) bereits ihre Strafen abgesessen haben und sich nicht erneut belasten können oder b) an den Taten nicht direkt beteiligt waren, aber Hintergrundwissen haben. Auch dann können sie sich nicht selbst belasten, sind aber zur Mitwirkung an der Aufklärung verpflichtet.

Und ein Weiteres: wir reden hier über Kapitalverbrechen, die nicht verjähren. Mord, also Töten aus niederen Beweggründen, ist der stärkste Vorwurf, den wir in unserem Rechts- und Moralsystem kennen. Das steht auf einer ganz anderen Stufe als Geldschiebereien. Diese will ich damit keineswegs verharmlosen und schönreden, aber man sollte dennoch differenzieren welche Schwere diese Taten haben.

Manchmal wundere ich mich über das Rechts- und Demokratieverständnis der Menschen…

Gruß,

MecFleih

***
sternchen für Dich
Gruß Katie

Hallo Günter,

ich halte diese Beugehaft für einen schlechten Witz.
Soll doch erst mal der Verfassungsschutz seine Dokumente offen legen.

Die interessantere Frage ist doch: Was weiss der Staat wirklich?

Gruss Ivo

Nein, ich will nicht die RAF oder sonst jemand in Schutz
nehmen. Mir stößt immer nur wieder die bittere Ungerechtigkeit
auf, die ich in unserem Rechtsstaat tagtäglich erleben muss.

Jaja, und gleich wird wieder Herr Ackermann aus dem Hit
gezaubert.

C.

Wenn Du es so haben willst, dann antworte mir bitte auf folgende Frage:
Ist es gerecht, wenn 2000 Leute zwei Monate lang keinen Lohn mehr bekommen, weil angeblich kein Geld mehr da ist; und dann stecken sich sieben Vorstandsmitglieder rund 78 Millionen ein.
Dieser Herr Ackermann davon allein 33 Millionen.
In einem Gerichtsverfahren wird er gegen Zahlung von 3 Millionen freigesprochen. Hier entstand dieses „berühmte“ Bild mit seinem Siegerlächeln und dem „V“ Zeichen.

Ja, da fehlt mir allerdings jedes Rechtsverständniss, und ich glaube mindestens den 2000 Mitarbeitern ohne Lohn auch.

Gruß

Jürgen

Wenn Du es so haben willst, dann antworte mir bitte auf
folgende Frage:
Ist es gerecht, wenn 2000 Leute zwei Monate lang keinen Lohn
mehr bekommen, weil angeblich kein Geld mehr da ist; und dann
stecken sich sieben Vorstandsmitglieder rund 78 Millionen ein.

Um das zu beurteilen, müßte ich erst einmal wissen, wovon Du sprichst. Welche 2000 Menschen haben wann und warum kein Geld bekommen?

Dieser Herr Ackermann davon allein 33 Millionen.
In einem Gerichtsverfahren wird er gegen Zahlung von 3
Millionen freigesprochen. Hier entstand dieses „berühmte“ Bild
mit seinem Siegerlächeln und dem „V“ Zeichen.

Nein, das Bild entstand vor dem ersten Verfahren, das wegen erheblicher Mängel vom BGH gerügt und deswegen neu aufgerollt wurde. In diesem Verfahren wurde Ackermann nicht freigesprochen sondern er erhielt einen Strafbefehl. Mehr dazu hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

C.

Hallo!

ich halte diese Beugehaft für einen schlechten Witz.
Soll doch erst mal der Verfassungsschutz seine Dokumente offen
legen.
Die interessantere Frage ist doch: Was weiss der Staat
wirklich?

Sehr richtig! Hier sollen drei also nochmal in den Knast, während Behörden die Aktenausgabe verweigern. Das wird in der ganzen Sache gerne übersehen.

Bevor man Menschen in Beugehaft nimmt um an Informationen zu kommen, sollten doch wohl ALLE anderen Mittel ausgeschöpft werden.

Viele Grüsse!

Denis

Um das zu beurteilen, müßte ich erst einmal wissen, wovon Du
sprichst. Welche 2000 Menschen haben wann und warum kein Geld
bekommen?

Ich rede davon, als es um den Verkauf von Vodafon-Mannesmann ging.
Anscheinend werden solche Dinge gern ganz schnell vergessen???

Nein, das Bild entstand vor dem ersten Verfahren, das wegen
erheblicher Mängel vom BGH gerügt und deswegen neu aufgerollt
wurde. In diesem Verfahren wurde Ackermann nicht
freigesprochen sondern er erhielt einen Strafbefehl. Mehr dazu
hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ganz genau um diesen Prozess ging es…

Jürgen

C.

Hallo,

hallo, bekanntlich ist jemand verpflichtet, wenn ihm Straftaten bekannt sind, diese zur Anzeige zu bringne. Insoweit besteht serh wohl ein Grund, die Aussage zu verweigern udn sich auf das Recht zu berufen, als möglicher Beschuldigter zu schweigen.

Beugehaft - wenn dann aber auch in den Fällen- dies wird
einige zwar schmerzen, wenn ich als CDU-Mitglied dies so
darstelle - dann auch in Sachen Parteispendenaffäre - den
Mitläufern bei Kanther, Helmut Kohl für seinen unbekannten
Spenden, Michael Friedmann für die Hintermänner seiner Drogen-
und Nuttenlieferanten, im Falle Schreiber für die Geldwäsche
und bei Flow-Tex gegenüber Politikern. Hier schweigt die
Justiz, hier werden Hintermänner und Zeugen scheinbar
geschützt.

Sorry wenn ich das mal so ganz deutlich ausdrücke, aber das
ist einfach Nonsens. Niemand braucht sich selber belasten -
und deswegen müssen Kohl und Konsorten nicht aussagen, denn
sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Nun gab es genug Hintermänner bei den Genannten, Du hast allerdings recht, sie selbst mussten sich nicht selbst belasten. Dasselbe gilt aber auch für Mitwisser von Straftaten.

Bei der RAF-Terroristen gibt es das so nicht weil sie a)
bereits ihre Strafen abgesessen haben und sich nicht erneut
belasten können

bist Du da so sicher ?

oder b) an den Taten nicht direkt beteiligt

waren,

auch dies ist bis heute nicht geklärt, zumindest nicht in allen Fällen.

aber Hintergrundwissen haben.

was der BILD-Book behauptet, warum aber legt der Verfassungsschutz die Akten nicht offen ?

Auch dann können sie sich

nicht selbst belasten, sind aber zur Mitwirkung an der
Aufklärung verpflichtet.

Und da sie dies in der Vergangenheit nie getan haben, wären die drei ja verrückt, etwas zu sagen, denn diese Generalbundesanwaltschaft hat wohl in der Vergangenheit sehr wohl versagt und versucht heute die Fehler zu korrigieren. Dann bitte an des VS zuerst.

Und ein Weiteres: wir reden hier über Kapitalverbrechen, die
nicht verjähren. Mord, also Töten aus niederen Beweggründen,
ist der stärkste Vorwurf, den wir in unserem Rechts- und
Moralsystem kennen. Das steht auf einer ganz anderen Stufe als
Geldschiebereien. Diese will ich damit keineswegs verharmlosen
und schönreden, aber man sollte dennoch differenzieren welche
Schwere diese Taten haben.

Die Schwere der Tat ist mir durchaus bewusst und nur jemand, der in jenen Tagen im Umfeld von Politikern tätig war kennt die Umstände, wie man dort unter Polizeikontrolle stand oder z.B. Redaktionen betreten konnte nachdem man mehrere Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen musste. Aber auch wie das Privatleben des Umfeld überwacht wurde, das eigene Privtaleben lag ohnehin offen.

Mir geht es hier nicht um die Frage, wer mehr Schuld hat. Ich stelle mir die Frage, ob unsere obersten Verfolgungsbehörden überhaupt noch den Boden des GG benutzen und ob die Gleichheit vor dem Gesetz nicht längst eine Farce ist.

Manchmal wundere ich mich über das Rechts- und
Demokratieverständnis der Menschen…

Gruss Günter

Guten mittag,

veralteter Begriff ist) genommen, die sich nicht mehr belasten
können, weil sie schon längst wegen der betreffenden Morde
verurteilt worden sind.

Und wer sagt uns, dass sie sich nicht mit weiteren Vorgängen
belasten können.

sie sollen zu einem Mord befragt werden, für den sie bereits verurteilt wurden. Insofern verstehe ich Deine Frage nicht.

Hier arbeitest Du wieder mit unterschwelligen Behauptungen,
ohne die Einzelheiten und Beweggründe zu kennen. Außerdem: wie
oft wird denn eigentlich Ordnungshaft angeordnet und im
Zusammenhang mit welchen Straftaten? Wie hoch ist denn die
Wahrscheinlichkeit, daß die angesprochenen Prominenten nach
den max. 6 Monaten Haft, die überhaupt nur möglich sind,
auspacken und daß es dadurch zu neuen Erkenntnissen kommt?

Du meinst also, die EX-Terroristen könnten Geheimnisse
preisgeben, während Politiker und anderen Betroffene nichts
sagen würden. Heißt das, wenn wir erwarten müssen, dass jemand
ohnehin schweigt, dass man dann nichts unternhemen soll ?

Zunächst beantworte bitte meine Fragen, dann sehen wir weiter.

In dem Fall, um den es geht, ist ja nun immerhin bekannt, daß
die betreffenden über Informationen verfügen,

Oben wirfst Du mir vor, ich würde ohne Beweis etwas behaupten
und selbst erklärst Du, dass die Betroffenen Informationen
verfügen. Das behauptet der BILD-Spezialist Book.

Ach so, er hat das behauptet, um sich wichtig zu machen. Dann vergiß meine Einlassungen.

durch die u.U.
Mörder ihrer Strafe zugeführt werden können und es ist
weiterhin zu vermuten, daß jemand, der schon zig Jahre im
Gefägnis war, nicht unbedingt Lust hat, dorthin
zurückzukehren. Die Maßnahme scheint also vielversprechend zu
sein.

Ich glaube man muss solche Fälle durchaus sehen, wie sie
laufen. Und da ist die Justiz nicht seriös um keinen anderen
Begriff zu nehmen. Was ist eigentlich mit all jenen, die wegen
dem Schleyer-Mord verurteilt worden sind, mehr als 20 Jahr in
Haft saßen oder noch sitzen, aber offenbar am Mord nicht
beteiligt sind. Die Dauer einer Haft wird auch nach der
Schwere der Tat oder mehrerer Taten festgelegt. Komme mir
nicht damit, dass Mord gleich Mord sei. Wenn ein Mörder im
Schnitt mit 18 Jahren Haft zu rechnen hat, die er absitzt,
aber wegen des Schleyer-Mordes - und zwar trotz aller
angeblicher Beweise verurteilt worden ist - mehr als 22 und
mehr Jahre sitzt, ist was faul in der Justiz.

Aha, und für welche Morde sitzt man nur 14, 15 oder 16 Jahre? Für solche an Kindern, Frauen und Männern, die nicht so „wichtig“ sind bzw. waren wie Schleyer? Für welche Morde gibt es denn sonst noch 20, 22 oder 24 Jahre? So viele „wichtige“ Menschen wie Schleyer hats ja im Zweifel nicht gegeben.

Und das setzt dem ganzen die Krone auf. Wenn Du willst, daß
jeder, von dem Du glaubst, daß er mehr weiß als er vor Gericht
oder vor einem Ausschuß sagt, für ein halbes Jahr hinter
Gitter sollte, dann sag das doch einfach.

Du fragst nach dem „Funktionieren der Justiz“ und wo nicht.
Ich führe als Beispiel die genannten Fälle Schäuble, Kanther,
Friedman an. Nun regst Du Dich auf, wie ich es darstelle. Ich
werde auf Grund meiner Ausbildung mit Sicherheit keine
generelle Beugehaft fordern. Der Staat sollte allerdings die
Mittel im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes einsetzen.
Da sehe ich keine Spur davon.

Hm, vielleicht weil es keinen Gleichbehandlungsgrundsatz im Strafrecht gibt? Vielleicht weil jeder Fall für sich allein beurteilt wird? Vielleicht weil Mitgliedschaft in einer terrorischen Vereinigung, Freiheitsberaubung und Mord ein anderes Kaliber haben als Drogenhandel, Untreue und Verstoß gegen das Parteiengesetz?

Gruß
Christian

Um das zu beurteilen, müßte ich erst einmal wissen, wovon Du
sprichst. Welche 2000 Menschen haben wann und warum kein Geld
bekommen?

Ich rede davon, als es um den Verkauf von Vodafon-Mannesmann
ging.
Anscheinend werden solche Dinge gern ganz schnell vergessen???

Nein, sie werden nicht vergessen, zumindest nicht von mir, weil ich das Mannesmannhochhaus fast jeden Tag sehe und mich über das Vodafone-Logo ärgere. Aber wenn Du mit der Geschichte schon anfängst, dann bitte richtig.

Erstens hatten Ackermann und Esser nur sehr eingeschränkten Einfluß auf die Übernahme, weil es sich bei der Mannesmann AG um eine börsennotierte Gesellschaft handelte, d.h. die Aktionäre haben fein selbst entschieden, ob sie ihre Aktien an Vodafone verkaufen wollten oder nicht. Außerdem waren die Würfel schon längst gefallen, als Esser sich für die Übernahme aussprach, weil man sich vorher über Vivendi, Hutchison Whampoa und große Aktienfonds schon längst die entscheidenden Stimmrechtsanteile gesichert hatte.

Zweitens sind die weggefallenen Arbeitsplätze überhaupt erst entstanden, weil Vorstände wie Dieter, Funk und Esser voll auf das Telekommunikationsgeschäft gesetzt haben.

Nein, das Bild entstand vor dem ersten Verfahren, das wegen
erheblicher Mängel vom BGH gerügt und deswegen neu aufgerollt
wurde. In diesem Verfahren wurde Ackermann nicht
freigesprochen sondern er erhielt einen Strafbefehl. Mehr dazu
hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ganz genau um diesen Prozess ging es…

Ja, und? Text gelesen und verstanden?

C.

Hallo,

Hm, vielleicht weil es keinen Gleichbehandlungsgrundsatz im
Strafrecht gibt? Vielleicht weil jeder Fall für sich allein
beurteilt wird? Vielleicht weil Mitgliedschaft in einer
terrorischen Vereinigung, Freiheitsberaubung und Mord ein
anderes Kaliber haben als Drogenhandel, Untreue und Verstoß
gegen das Parteiengesetz?

Ich glaube, wir gehen von unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Ich reklamiere den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Zeugen und Personen aus dem Umfeld von Straftätern oder Personen, die Kenntnisse haben über Straftaten, sich allerdings weigern auszusagen und somit die Strafverfolgung behindern wenn nicht gar unmöglich machen.

Im Strafrecht kann man angesichts der Unterschiedlichkeiten der Taten nie einen Gleichbehandlungsgrundsatz erwarten oder gar verlangen.

Andererseits muss sich der Bürger fragen, warum denn der Verfassungsschutz sich bislang weigert Informationen der Justiz zu überlassen, die angeblich Hinweise auf die Mörder/den Mörder enthalten sollen. Bevor man daher zum Mittel der Beugehaft greift, wäre es da nich vorrangig zuerst staatliche Daten auszuschöpfen ?

Gruss Günter

Hallo,

wen aus der Bevölkerung interessiert das heute eigentlich noch?
Nach den vielen Jahren immer wieder neu alles aufrollen. Das geht alles mal wieder zu Lasten des Steuerzahlers.

Wenn Lieschen Müller ermordet worden wäre würde kein Hahn mehr danach krähen.

Hier wird mal wieder mit zweierlei Mass gemessen. Hat unsere Justiz keine andere Arbeit?

LG Rosenfreak

Hier wird mal wieder mit zweierlei Mass gemessen. Hat unsere
Justiz keine andere Arbeit?

Da Du so ein fundiertes Wissen über all die hundert (oder sind es tausend?) Verfahren hast, die tagtäglich in Deutschland verhandelt werden, bitte ich Dich mir ein Beispiel zu nennen wo mit zweierlei Maß gemessen wird. Oder mag Deine subjektive Wahrnehmung daran liegen, dass zwar über den Schleyermord in den Medien berichtet wird, über all die anderen Morde jedoch nicht? Somit ist nicht unser Rechtsstaat das Problem, sondern Deine Unfähigkeit, sich umfassend zu informieren…

Hallo exc,

es gibt für mich einen Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Rechtslage.
Tatsache ist, dass 78 Millionen an sieben oder acht Vorstandsmitglieder ausgezahlt wurden; genau so wie es eine unumstößliche Tatsache ist, dass 2000 Leute zwei Monate lang kein Geld bekamen.
Wer da wie im Vorhinein eine Gesetzeslage geschaffen hat, dass diese Mauschelei als legal galt, ist für mich ein Wirtschaftsverbrecher.
Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[MOD] Bitte zurück zum Thema
Hi!

Da es so gar nix mit der RAF zu tun hat, mache ich mal dicht!

LG
Guido