Formal bricht das Europarecht das nationale.
Auch materiell
Dies ist aber in Wahrheit nicht der Fall.
Doch
In Deutschland können NUR Gesetze zu Stande kommen, die dem
Grundgesetz entsprechen. Alle anderen werden vom
Bundesverfassungsgericht kassiert.
Nein, siehe die Entscheidung „Solange II“, in welcher das BVerfG die Prüfung von innerdeutschem, aber auf Europarecht basierenden Normen gerade nicht am GG vornimmt.
Dieses Prinzip ist am besten an der EU-Verfassung zu erkennen.
Welche EU Verfassung? Wurde da inzwischen nun doch eine Verfassung erlassen?
Bundestag hat zugestimmt, Bundesrat hat zugestimmt, das
Bundesverfassungsgericht aber hat des dem Bundespräsidenten
UNTERSAGT, die EU-Verfassung zu unterschreiben.
Das BVerfG sagt dem Präsidenten bestimmt nicht, was er zu tun und zu lassen hat. Wo hat man solche Ideen nur her?
Hier hat sich ganz klar gezeigt, dass unser demokratisch
legitimiertes System noch die Überhand über die eben nicht
legitimierte europäische Ebene hat.
Nö!
Dea