Das Verhältnis von Europarecht und deutschem Recht

Hallo :smile:

Weiß jemand von euch, wo ich (halbwegs verständlich und nicht im totalen „Juristisch“) nachlesen kann, in welchem Verhältnis das Europarecht zum deutschem Recht steht? In welchen Bereichen z.B. das Europarecht übergeordnet wird oder in welche Bereiche es keinen Eingriff hat …
Wäre super, wenn mir jemand helfen kann. Mein Google-Suche war erfolglos…

Danke im Voraus!
Anne

Europa hat keine gemeinsame Rechtsetzung

Hallo, Anne

Die 50 ganz oder zum Teil europäischen Länder haben keine gemeinsame Rechtsetzung.

Gruss
Adam

Verhältnis Europarecht zu nationalem Recht
hi :o)

Wäre super, wenn mir jemand helfen kann. Mein Google-Suche war
erfolglos…

falsche suchbegriffe, wahrscheinlich. versuch´s mal hier:

http://www.eu-info.de/deutsche-europapolitik/europa/…

und meld dich wenn du fragen hast

gruß

tiger

hi,

Die 50 ganz oder zum Teil europäischen Länder haben keine
gemeinsame Rechtsetzung.

schmarrn

tiger

Hallo, Anne

Die 50 ganz oder zum Teil europäischen Länder haben keine
gemeinsame Rechtsetzung.

…die Mitglieder der EU jedenfalls nicht außer dem gesamten EU-Recht, welches grundsätzlich in jedem Belang über dem nationalen Recht steht.

Dea

hi

Die 50 ganz oder zum Teil europäischen Länder haben keine
gemeinsame Rechtsetzung.

Und ob! Die 27 Mitgliedsstaaten sind an die Inhalte der EU-Verträge gebunden. Mittelbar entstehen somit zwangsläufig Parallelen in der Rechtsordnung.Z.B weil Richtlinien erlassen werden müssen, um den Vorgaben gerecht zu werden.

Danke!

@tiger: der Link war sehr hilfreich!

Nach Europarecht wird gefragt, nicht nach EU-Recht
Hallo

Es wurde nach Europarecht gefragt, nicht nach EU-Recht.

Gruss
Adam

recht
hallo,

sollte man als „experte“ nicht vielleicht ein wenig mitdenken ?

ich glaube nicht, dass deine - angeblich „richtige“ antwort, du bestehst ja drauf - viel geholfen hat.

oder siehst du das anders ?

tiger

Es wurde nach Europarecht gefragt, nicht nach EU-Recht.

Meinst Du wirklich, die Fragestellerin meinte nicht das EU-Recht, nur weil sie „Europarecht“ sagte?

Meinst Du nicht, dass man vielleicht allein deshalb davon ausgehen kann, weil das „EU-Recht“ im allgemeinen und auch juristischen Sprachgebrauch „Europarecht“ genannt wird?

Meinst Du, Dein Einwand war jetzt irgendwie sinnvoll?

Dea

Hallo,

Es wurde nach Europarecht gefragt, nicht nach EU-Recht.

eigenartigerweise werden hier EU und Europa gelegentlich gleichgesetzt und zwar in dem Sinne, daß man meint, es sei EU gemeint, wenn Europa gesagt wird. Soll mir ja egal sein, aber aus gutem Grund gab ich schon die Empfehlung, das Brett in EU-Politik umzubenennen.

Gruß
Christian

Hallo!

…die Mitglieder der EU jedenfalls nicht außer dem gesamten
EU-Recht, welches grundsätzlich in jedem Belang über dem
nationalen Recht steht.

Da bin ich zwar jetzt etwas spitzfindig, aber so bin ich nicht ganz einverstanden. Anwendungsvorrang hat nämlich nur das EU-Recht, das zum Recht der Europäischen Gemeinschaften zählt, also das Gemeinschaftsrecht.

Gruß
Tom

Ja, das meinte ich und die Fragestellerin wohl eindeutig auch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nationales Recht vor europäischem
Formal bricht das Europarecht das nationale.
Dies ist aber in Wahrheit nicht der Fall.
In Deutschland können NUR Gesetze zu Stande kommen, die dem Grundgesetz entsprechen. Alle anderen werden vom Bundesverfassungsgericht kassiert.
Dieses Prinzip ist am besten an der EU-Verfassung zu erkennen.
Bundestag hat zugestimmt, Bundesrat hat zugestimmt, das Bundesverfassungsgericht aber hat des dem Bundespräsidenten UNTERSAGT, die EU-Verfassung zu unterschreiben.
Hier hat sich ganz klar gezeigt, dass unser demokratisch legitimiertes System noch die Überhand über die eben nicht legitimierte europäische Ebene hat.

Formal bricht das Europarecht das nationale.

Auch materiell

Dies ist aber in Wahrheit nicht der Fall.

Doch

In Deutschland können NUR Gesetze zu Stande kommen, die dem
Grundgesetz entsprechen. Alle anderen werden vom
Bundesverfassungsgericht kassiert.

Nein, siehe die Entscheidung „Solange II“, in welcher das BVerfG die Prüfung von innerdeutschem, aber auf Europarecht basierenden Normen gerade nicht am GG vornimmt.

Dieses Prinzip ist am besten an der EU-Verfassung zu erkennen.

Welche EU Verfassung? Wurde da inzwischen nun doch eine Verfassung erlassen?

Bundestag hat zugestimmt, Bundesrat hat zugestimmt, das
Bundesverfassungsgericht aber hat des dem Bundespräsidenten
UNTERSAGT, die EU-Verfassung zu unterschreiben.

Das BVerfG sagt dem Präsidenten bestimmt nicht, was er zu tun und zu lassen hat. Wo hat man solche Ideen nur her?

Hier hat sich ganz klar gezeigt, dass unser demokratisch
legitimiertes System noch die Überhand über die eben nicht
legitimierte europäische Ebene hat.

Nö!

Dea