Das Vorgehen nach dem Scheitern der Verhandlungen ist im Grundgesetz klar geregelt!

Hallo,

jenseits aller Meinungen und Vorschläge, was jetzt zu tun sei, ist das Procedere in Artikel GG 63 genau festgelegt. Die ganzen hübschen Diskussionen auf der Basis von Nichtwissen sind also hinfällig. Manchmal ist Lesen besser als Schreiben:

„Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt“, so der Absatz 2. Verfehlt der Kanzler diese Mehrheit kann der Bundestag innerhalb von vierzehn Tagen wieder versuchen, einen Kanzler wählen. Die Parteien bekommen damit eine weitere Frist zur Regierungsbildung. Spätestens dann muss diese Kanzlerwahl wiederholt werden.
In einem dritten Wahlgang reicht schließlich die einfache Mehrheit für die Wahl des Kanzlers. Es gibt nur einen Unterschied: Diesen Kanzler muss der Bundespräsident nicht mehr ernennen, sondern kann stattdessen Neuwahlen anordnen. Wird der Kanzler aber ernannt, hat er eine extrem starke Stellung. Der Bundestag kann ihn danach nur noch mit einem konstruktiven Misstrauensvotum stürzen.

Für eine neue Verhandlungsrunde wäre es vielleicht angebracht, Dobrind mal in einen gutes Heim zu geben.

Noch sehnsüchtiger wünsche ich mir, dass in neuen Verhandlungen endlich über

  • die unerträgliche Situation in der Pflege und
  • über die Armut in all ihren beschämenden Formen diskutiert würde.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

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Ja,
und wie wird nun Kubicki zum Finanzminister gewaehlt?
Es muss doch vorher klar werden, welche Gruppe die Regierung bildet? Oder soll das etwa Fall zu Fall nach dem Gewissen der Bundestagsmitglieder abgestimmt werden?

Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten ernannt. Ob wer auch immer Herrn Kubicki vorschlägt warden wir ja dann sehen…

Mit wechselnden Mehrheiten regieren fände ich echt spannend. Und dann noch den „Fraktionszwang“ abschaffen. (Ich dachte ja immer eine Bundestagsabgeordneter sei nur seinem Gewissen gegenüber verantwortlich?) Das wäre zwar sicher für alle sehr anstrengend, mich würde aber echt interessieren, was dabei rauskäme.

fg

Dirk_P

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Parlamentarismus, in dem überzeugt und um Mehrheiten geworben werden muss, statt zementierter Mehrheitsverhältnisse zum Durchregieren praktisch ohne Opposition - geht natürlich gar nicht …

Warum eigentlich keine Minderheitsregierung? Es wurde in der Bundesrepublik noch nie versucht, aber warum sollte so etwas in D nicht funktionieren?

Rot-rot-grün hat keine Mehrheit, insbesondere weil sich die Sozialdemokratie selbst marginalisierte. Die SPD hatte ihre Chance, wieder auf die Füße zu kommen, mit Herrn Schulz vertan. Nach einem kurzen Hype durchschaute das Wahlvolk die Gerechtigkeitssprüche als hohle Floskeln, weil keine Substanz mit konkreten politischen Zielen folgte. Es reicht einfach nicht, wenn sich der Spitzenkandidat als trockener Alkoholiker ohne Abitur präsentiert und von den ganz normalen Leuten in seiner Nachbarschaft erzählt, aber politische Ziele - sofern überhaupt vorhanden - sorgsam geheim hält. Der Mann ist als Parteivorsitzender und allemal als Kanzlerkandidat disqualifiziert. Wenn die Sozis das begreifen und während einiger Jahre der Neuaufstellung endlich politische Ziele, Problemlösungen und geeignete Köpfe präsentieren, könnten sie wieder wählbar werden. Kämen sie aber jetzt auf die Idee, wieder den Juniorpartner in einer Neuauflage der Groko zu machen, sollten sie jetzt schon zittern, bei der nächsten Bundestagswahl die 5%-Hürde zu schaffen.

Aus meiner Sicht wäre eine Minderheitsregierung aus C-Parteien und FDP keine schlechte Lösung. Zu viel angerichteter Schaden wäre aufgrund starker Opposition nicht zu befürchten. So etwas liefe auf Dauer-Kuhhandel hinaus - ihr stimmt bei diesem Anliegen zu, dafür geht jener Wunsch von euch in Ordnung.

Je länger ich darüber nachdenke, desto weniger sehe ich jetzt Anlass zur Sorge. Die Situation ist nur ungewohnt, ist nicht ganz so leicht berechenbar wie die alten Konstellationen, aber gerade deshalb charmant. Regieren ohne Opposition fände nicht mehr statt; wir hätten mehr Demokratie. Auf die Bundestagsdebatten darf man sich dann freuen, es käme Leben in die Bude und Ergebnisse von Abstimmungen wären spannend, statt aufgrund der Sitzverteilung von vornherein festzustehen.

Gegen eine Minderheitsregierung wird gerne ins Feld geführt, daraus resultiere eine schwache Regierung. Diese Folgerung halte ich für interessengeleitet, unzutreffend und eines demokratischen Gemeinwesens unwürdig… Wenn Regierungshandeln nicht par ordre du Mufti funktioniert, sondern aufgrund parlamentarischer Entscheidungen, ist das Handeln demokratisch legitimiert und dadurch überzeugend stark.

Gruß
Wolfgang

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Da wären noch Artikel 67 und 68. „Gestürzt“ werden könnte Deine Lieblingskanzlerin nur mit einem konstruktivem Mißtrauensvotum. Diese Hürde schafft sie mangels mehrheitsfähigem Gegenkandidat gerade noch.

Aber wie schaut es mit der Ministerriege aus? Sollen nur CDU- und CSUler ran? Welche Mehrheiten gibt es für Gesetze? Oder werden die bis zur Unkenntlichkeit nachverhandelt (und damit ausgehöhlt)? Würde eine AM es überhaupt wagen, jemals die Vertrauensfrage gem. Artikel 68 zu stellen? Oder will sie den Beweis dafür antreten, dass ihr ein funktionsfähiges System der Gewaltenteilung völlig am Arsch vorbeigeht, solange nur der eigene auf dem vermeintlichen Chefsessel der Exekutive verharrt?

Merkel wäre ohne regierungsfähige Mehrheit eine lame duck und würde nach Belieben am Nasenring durch die Manege geführt werden können.

So eine Situation würde der Wähler bei der nächsten Gelegenheit IMHO brutalstmöglich abstrafen. Und ich hoffe schwer, dass es in der CDU noch genug Hirn gibt, um so eine Situtation nicht zuzulassen. Jedenfalls nicht für eine Zeit, die über ein notfallmäßiges „Interrim“ hinausginge.

Selbst Steinmeier traue ich genügend Verantwortungsgefühl zu, um sich letztlich für (unbeliebte) Neuwahlen zu entscheiden.

In das gleiche Zimmer wie Jürgen Trittin?

Ist aber keine Ponyhofveranstaltung eines Sozialverbandes. Sicher sind das wichtige Themen, die aber nicht ganz oben auf der Liste mit der Aufschrift „Staatsführung“ stehen müssen.

Hallo,
manche meinen, in erster Ebene ueber dem Abgeordneten bestimme die Fraktion, darueber die Regierung (wir schicken Militaer nach xx und Du stimmst auch dafuer weil die Nato … ), darueber bestimmt der Kanzler/in die Richtlinien der Politik. Und darueber nach manchen Thesen gilt die Kanzlerakte, oder auch nicht, scheint ungeklaert. Bahr sprach davon, und Schaeuble sagte, die Republik war noch nie souveraen seit 45. Wie soll dann ein einzelner Abgeordneter seinem Gewissen verpflichtet souveraen sein in jeder Einzelabstimmung?
Gruss Helmut