Hallo,
jenseits aller Meinungen und Vorschläge, was jetzt zu tun sei, ist das Procedere in Artikel GG 63 genau festgelegt. Die ganzen hübschen Diskussionen auf der Basis von Nichtwissen sind also hinfällig. Manchmal ist Lesen besser als Schreiben:
„Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt“, so der Absatz 2. Verfehlt der Kanzler diese Mehrheit kann der Bundestag innerhalb von vierzehn Tagen wieder versuchen, einen Kanzler wählen. Die Parteien bekommen damit eine weitere Frist zur Regierungsbildung. Spätestens dann muss diese Kanzlerwahl wiederholt werden.
In einem dritten Wahlgang reicht schließlich die einfache Mehrheit für die Wahl des Kanzlers. Es gibt nur einen Unterschied: Diesen Kanzler muss der Bundespräsident nicht mehr ernennen, sondern kann stattdessen Neuwahlen anordnen. Wird der Kanzler aber ernannt, hat er eine extrem starke Stellung. Der Bundestag kann ihn danach nur noch mit einem konstruktiven Misstrauensvotum stürzen.
Für eine neue Verhandlungsrunde wäre es vielleicht angebracht, Dobrind mal in einen gutes Heim zu geben.
Noch sehnsüchtiger wünsche ich mir, dass in neuen Verhandlungen endlich über
- die unerträgliche Situation in der Pflege und
- über die Armut in all ihren beschämenden Formen diskutiert würde.
Gruß, Hans-Jürgen Schneider