Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2017

Hallo,

vor der Wahl haben ja Experten vom Chaos Computer Club vor Fälschungsmöglichkeiten bei der elektronischen Übermittlung der Ergebnisse aus den einzelnen Stimmbezirken an die Landeswahlleiter gewarnt.

Macht sich für die Ermittlung des endgültigen Wahlergebnisses tatsächlich jemand die Mühe, die Ergebnisse, die auf elektronischem Wege vorab nach oben durchgereicht wurden, nun auf anderem, weniger fälschungsanfälligem Wege nachzureichen (z.B. per Fax oder durch reitenden Boten :wink:) und bei Diskrepanzen die vielen Zahlenkolonnen neu aufzuaddieren?

Und welcher Bundestag ist zur Zeit Gesetzgeber? Noch der alte oder schon der neue? Es hat ja noch keine konstituierende Sitzung des neuen Bundestages stattgefunden, wahrscheinlich wartet man sicherheitshalber das endgültige Wahlergebnis ab. Gleichwohl wurden aber schon Fraktionsvorsitzende gewählt. War das nicht voreilig?

Freundliche Grüße

myrtillus

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Der aktuelle Bundestag bleibt erstmal soweit ich weiss. Solange bis sich sie Parteien geeinigt haben. Passiert das nicht gibt es Neuwahlen.

Hallo!

Spätestens 30 Tage nach der Wahl tritt der neue Bundestag zusammen ( Art. 39 Grundgesetz).

Dann könnte schon eine neue Regierung stehen und der/die Kanzler/in gewählt werden.
Das ist aber nicht immer so, die letzte Regierungsbildung dauerte fast 3 Monate !
Die alte Regierung bleibt aber so lange geschäftsführend im Amt.

keine Angst, Deutschland ist nicht führungslos !

Übrigens, wer als Abgeordneter gewählt wurde steht ja fest, also können diese Parteien Ihre Fraktionen bilden und ihren Fraktionsvorsitzenden intern bestimmen.
Das sind Formalien.

Mit regieren hat es noch nichts zu tun. Das kann und wird diesmal dauern. Vor Januar ist da sicher nichts zu machen, aber wer weiß.

Zur Wahl und den Formalitäten.
Es gibt doch die Wahlprotokolle aus jedem Wahllokal. In Schriftform. Da steht das Ergebnis drin, so wie die Wahlhelfer es ausgezählt hatten.

Das geht über die Gemeinde ( 1. Prüfung noch am Wahlabend auf Übertragungs- und Rechenfehler)) zum Landkreis. Von dort zum Landeswahlleiter in dem Bundesland.
Der meldet dann an den Bundeswahlleiter.
Nach der Wahl traten auch Wahlausschüsse in jedem Ort zusammen und bestätigten die lokalen Ergebnisse.

MfG
duck313

Hallo!

Weil wir zum Glück keine Wahlautomaten verwenden, sondern altmodische Papierzettel, die händisch ausgewertet und gebündelt aufbewahrt werden, sind Manipulationen auf den Kommunikationswegen chancenlos. Jeder wahlberechtigte Bürger darf die Auswertung bis zur Bündelung der Wahlzettelstapel mit eigenen Augen verfolgen, nicht passiert im Verborgenen. Manipulationsversuche von Wahlergebnissen in D halte ich für weitgehend aussichtslos.

Der neu gewählte Bundestag tritt binnen 30 Tagen nach der Wahl zusammen. Die alte Bundesregierung bleibt bis zur Bildung einer neuen Regierung im Amt.

Jede Fraktion kann alle 5 Minuten auf die Idee kommen, einen neuen Fraktionsvorsitz auszugucken.

Gruß
Wolfgang

stimmt. D. h. zur Zeit werden Gesetze, soweit erforderlich noch vom alten BT verabschiedet.

nicht ganz. Wenn das endgültige Wahlergebnis stark vom jetzt vorliegenden vorläufigen abweicht, könnten daraus zumindest theoretisch noch Verschiebungen in der Sitzverteilung resultieren.

Genau. Und auf diesem Übertragungsweg sollten laut Chaos Computer Club Hackerangriffe leicht möglich sein, weil offensichtlich das Durchreichen der Ergebnisse von unten nach oben seit einiger Zeit überwiegend elektronisch erfolgt. Daher meine Frage, ob diese elektronischen Vorabmeldungen zur Ermittlung des endgültigen Wahlergebnisses noch mal - zum Abgleich oder zur Absicherung - auf nichtelektronischem Wege nachgereicht werden.

FG myrtillus

Hallo Wolfgang,

das Problem ist nicht die Auszählung, sondern laut Chaos Computer Club die Weiterleitung der Zählergebnisse aus den Stimmbezirken über Gemeinde -> Landkreis -> Landeswahlleiter zum Bundeswahlleiter. Dies soll laut CCC überwiegend elektronisch über leicht zu „knackende“ Verbindungen erfolgen.

FG myrtillus

Der erste Satz ist richtig. Der neue Bundestag kommt am in Kürze zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. https://www.bundestag.de/service/glossar/glossar/K/konst_sitz/245634

Der zweite Satz ist falsch. Die Bundesregierung ist nicht verfassungsrechtl. Teil des Bundestages, auch wenn die Gestalten ihre Hinterteile gelegentlich von den Abgeordnetensitzen erheben und auf der „Regierungsbank“ Platz nehmen.

http://data.pudo.org/de/bundestag/datenhandbuch_1990-2010/includes/images/07_02_15-WP.jpg

(Zahlenangaben zeigen einen sehr alten Stand)

Dein dritter Satz ist die halbe Wahrheit. Es könnte theoretisch auch eine Minderheitenregierung geben. Aber das ist IMHO eher unwahrscheinlich.

Hallo,
zur Übermittlung:

  • die schriftlichen Wahlprotokolle liegen in den Wahllokalen vor und die Ergebnisse werden elektronisch übermittelt.
    Danach können die Wahlausschüsse die übermittelten Zahlen einsehen, überprüfen und ggf. korrigieren.

  • Die Übermittlung mittels der angeblich so unsicheren Wahlsoftware erfolgt über die Landesverwaltungsnetze (LVN), das sind spezielle landesweite VPNs, die nochmal extra abgesichert sind. Da geht es also nicht darum, die Software zu hacken, sondern zusätzlich das jeweilige LVN…
    Das ist so, als wenn der CCC bemängelt, dass man in der Wohnung die Türen offen lässt, obwohl die Haustür schon speziell gesichert ist.

Beatrix

mit dieser Bemängelung kann der CCC durchaus Recht haben, nämlich dann, wenn die Einbrecher schon im Haus sind und sich z. B. im Keller oder auf dem Dachboden verbergen :wink:

Im Ernst: Ich kann nicht beurteilen, ob die Warnungen des CCC
https://www.ccc.de/de/updates/2017/pc-wahl
berechtigt sind. Dazu fehlen mir schlicht die Fachkenntnisse in der elektronischen Datenverarbeitung und -übertragung.

FG myrtillus