Das Zeugnisverweigerungsrecht in der StPO

Deine Polemik kannst du gerne unterlassen.
Es ist absolut korrekt, dass auch bei Ordnungswidrigkeiten ein Ermittlungsersuchen an die Polzei überstellt wird.
Bei uns macht das der „Bezirksbeamte“, das ist ein Kollege, der auch zu Fuß in seinem Bezirk unterwegs ist.

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Hallo,

da der Fragesteller die Antworten von euch (und von mir) wohl nicht mochte, hat er sich abgemeldet.
Ich werde daher das Thema gleich schließen.

Weitere Kommentare zum Verhalten und zu den Umgangsformen des Fragestellers erspare ich mir.

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