Das Zeugnisverweigerungsrecht in der StPO

Hallo liebe Community,
ich würde auf einer Landstraße mit dem Wagen meiner Freundin geblitzt. Wir leben zusammen in einem Haus. Nun hat Sie weil Sie der Halter des Wagens ist post bekommen Sie soll bitte den Namen und die Adresse von dem Fahrer an die Dienststelle senden. Kann Sie nun vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen ??

Ich hatte gelesen das es beim §§ 52 (StPO) möglich wäre.

Muss Si dann die Strafe zahlen oder was kommt dann auf Sie zu ?

Grundsätzlich ist Sie ja raus weil ich auf dem Bild ganz Klar als Mann zu erkennen bin.

Über Feedback bin ich sehr dankbar

Gruss
Michael

Hallo,

das lese ich anders (es sei denn, ihr seid verlobt).

§ 55 Auskunftsverweigerungsrecht

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

§ 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1.der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
2.der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a.der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3.wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Wenn du auf § 52 Nr. 2a spekulierst: damit ist die eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren gemeint, zu erkennen auch daran, dass es offensichtlich zwischen 2 und 3 eingeschoben wurde.

Aber bei der Sache geht es doch auch noch gar nicht um die StPO, oder?? Und da war sicherlich auch eine Rechtsbehelfsbelehrung beim Schreiben dabei.

Gruß
Christa

Hallo

genau da war eine Rechtsbehelftsbelehrung dabei.
Und ja wir sind nicht gleichgeschlechtlich Unterwegs sondern ein normales Paar.

Was heißt das den nun genau kann sie die Aussage den nun schriftlich verweigern und sich auf den § 55 Auskunftsverweigerungsrecht beziehen ?

Und hat sie mit Konsequenzen zu rechnen ?

Das wäre super wenn du mir da Auskunft geben könntest.

Beste Grüße
Michael

Hallo,

Nicht wenn Sie angibt, wer gefahren ist.

Nichts. Die Behörde wird sich mit dem Fahrer in Verbindung setzen.

Welchen Grund sollte es geben, dass dieser nicht zahlt, bzw. zu seiner Verfehlung/Verantwortung steht?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Christa,

genau da war eine Rechtsbehelftsbelehrung dabei.
Und ja wir sind nicht gleichgeschlechtlich Unterwegs sondern ein normales Paar.

Was heißt das den nun genau kann sie die Aussage den nun schriftlich verweigern und sich auf den § 55 Auskunftsverweigerungsrecht beziehen ? Und ich komm davon ?

Und hat sie mit Konsequenzen zu rechnen ? Muss Sie dann ggf Zahlen ?

Das wäre super wenn du mir da Auskunft geben könntest.

Beste Grüße
Michael

Naja da hast du wohl nicht wirklich recht wieso sollte sie denn für etwas zahlen was sie nicht gemacht hat !?

das ist ja vollgier quatsch.

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Hallo!

Das geht, ihr seid verlobt, jedenfalls kann keiner das Gegenteil beweisen. Wird aber nicht viel helfen, weil es ein Foto gibt. Damit taucht ein freundlicher Schupo an der Haustür oder bei Nachbarn auf und fragt „Kennen Sie den Herrn?“

Gruß
Wolfgang

Hallo Michael,

wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung § 55 StPO angegeben war und ihr nicht verlobt seid, dann trifft der Paragraph NICHT auf euch zu.

Gruß
Christa

ja klar da tauch ein Polizeibeamter auf und fragt nach der Person !!
wie bei CSI also das ist ja wohl ein recht fragwürdiger Kommentar von dir
da würde ich mal drüber nachdenken.

Naja was könnte man dann angeben ?

Ähm, wie wär’s mal damit, einfach dazu zu stehen und das Knöllchen zu bezahlen?

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Hallo,

Soll SIE doch gar nicht. Sie gibt den Fahrer an und DER zahlt nach Aufforderung …

Mag sein, dass es Quatsch ist.

Ist mir aber so passiert:
Person A fährt mit dem Fahrzeug von Person B.
Person A wird „geblitzt“.
Person B bekommt einen Brief.
Person B antwortet und schreibt, dass Person A gefahren ist.
Person A bekommt einen Brief mit Zahlungsaufforderung.
Person A bezahlt.
Fertig!

Wo ist das Problem?

Gruß
Jörg Zabel

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Genau das will ich doch umgehen darum geht es doch hier . Wenn ich es bezahlen wollte würde ich keine fragen dazu stellen. Das ist klar. Wenn du der Meinung bist ich sollte es bezahlen solltest du bitte jetzt aus der Diskussion aussteigen. Weil du damit ein anderes Ziel verfolgst als ich. Das ist nicht böse gemeint aber ich habe ein andres Ziel als du . Daher helfen deine Einwende dann der stelle auch nicht.

Sorry, aber wann ich aus einer Diskussion aussteige, entscheide ich immer noch selbst.

In der Situation würde ich versuchen, nicht noch mehr Schulden zu machen, indem ich mich einfach an die (Verkehrs-)Regeln halte.

Erst rasen, aber dann nicht den Arsch in der Hose haben, um dafür gerade zu stehen, das habe ich am liebsten! :imp:

Jetzt steige ich aus, viel Glück (und mehr Verstand)!

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Hallo Jörg,

ein Grund könnte das Problem in dem von mir verlinkten Thread sein, der Fahrer ist sowieso überschuldet … Aber ich habe geschrieben, was man in solchen Fällen machen kann. :stuck_out_tongue:

Gruß
Christa

Vielleicht schafft ihr es sogar, aus der Nummer rauszukommen. Gern wird in solchen Fällen eine Fahrtenbuchauflage für den Halter verhängt. Obs das wert ist?

Danke für das Feedback dies evtl. Hilfreich

Genau das ist der Punkt. Wird aber beim ersten Vergehen selten gemacht.

Der einzige, der in diesem Thread nachdenken sollte, und zwar über sein Verhalten, bist du.

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Moin,

Die arbeiten halt kundenorientiert. :wink: Wie auch immer, aus http://www.focus.de/auto/experten/winter/fahrerfeststellung-im-bussgeldverfahren-geblitzt-jetzt-einfach-einen-anderen-fahrer-angeben-ein-trick-mit-hohem-risiko_id_4571809.html

Was passiert, wenn man einen anderen Fahrer angibt?
Viele sind der Ansicht, man könne ganz einfach einen anderen als den tatsächlichen Fahrer angeben.Geschieht dies, kann die Bußgeldbehörde diesen Hinweisen nachgehen, sie muss es aber nicht.
Beispielsweise ist die Bußgeldstelle in der Lage, von der Meldebehörde die Herausgabe eines beim Passregister hinterlegten Lichtbilds der genannten Person anzufordern oder (beispielsweise mit Hilfe des örtlichen Polizeireviers) dort vorstellig zu werden.
Ergeben sich deutliche Abweichungen vom Tatfoto, weiß die Behörde sicher, dass der Falsche benannt wurde.

Du musst somit mit dem Risiko leben, bei einer Falschaussage ordentlich eins auf die Mütze zu bekommen.
Ulrich

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