Hallo, ich überlege mir eine Dashcam zu kaufen. Sind aber die Dashcams in Deutschland überhaupt erlaubt? Und kann eine Dashcam als Beweismittel im Straßenverkehr verwenden (z.B. beim Autounfall)?
Vielen Dank!
Im Gegensatz zu Russland oder England ist die Dashcam in D noch ein Exot. Es gibt (noch) keine abschließende Rechtssicherheit ob erlaubt oder nicht. Datenschutzrechtlich umstritten, zur Beweissicherung allerdings hilfreich. Es ist der Einzelfall zu prüfen. Bsp. Das OLG Stuttgart ließ die Aufnahmen als Beweis zu. Az: 4Ss543/15.
Vielen Dank!
Hi,
frisch aus den News
VG
Guido
Die Rechtsprechung ist dazu noch uneinheitlich.
In D Sind Dashcams erlaubt. Zumindest die Benutzung, also das Filmen. Verboten ist das Veröffentlichen der Filme im Internet. Bei Rechtsstreitigkeiten hängt es vom Richter ab, ob er das Gefilmte Material zulässt, oder nicht.
In Österreich ist eine Dashcam generell verboten, angeblich drohen bis zu 50000 Euro Strafe, wenn man eine Benutzt.
In der Schweiz ist generell nicht gegen Dashcams einzusetzen (Es gibt keine Spezielle Regelung dazu). AAAAAAAAber dagegen, daß sie bei Anbringung an der Frotscheibe zwangsläufig einen Teil des Scheibe und damit des Sichtbereiches verdecken. Das ist in der Schweiz verboten, hier muss die komplette Frontscheibe frei sein.
Wie es in anderen Ländern aussieht, weiss ich nicht. Die Sache ist also alles andere als Einfach…
Das glaub icch nicht. Wo kleben sie die Autobahn-Plakette hin, und was machen sie mit deutschen Autos mit Schadstoffplakette? Abreissen gegen Beleg, und bei der Ausreise wieder ankleben?
Gruss Helmut
hi,
Quelle zu diesem Unsinn?
grüße
lipi
Erlaubt sind sie. Man darf das gesamte Material auch seinem Anwalt zeigen, der dann auf dieser Basis vielleicht sogar eine bessere Strategie fahren kann.
Ob der das dann überhaupt vor Gericht als Beweis einbringen will, steht auf einem anderen Blatt. Andererseits kann in zivilrechtlichen Streitigkeiten vielleicht schon der Hinweis auf das Vorhandensein des Films oder gar dessen Präsentation bei der Gegenseite bewirken, dass man dort nicht irgendwelche Tricks versucht. Denn auch die können sich ja nicht sicher sein, dass es nicht als Beweis zugelassen wird.
Wo genau das rechtliche Problem liegt, kann ich als Laie sowieso nicht nachvollziehen. Aber ich wage mal die Prognose, dass die immer öfter zugelassen werden, erst recht, wenn sich ein Beschuldigter damit entlasten kann. Denn wenn er schon lügen oder gar nichts sagen darf, wird man es ihm kaum verwehren können sich dazu auch in dieser Form zu äußern.
Bei der Torlinientechnik hat man sich auch ewig gesträubt. Und zwar weil, ja warum eigentlich? Da ist sicher nichts Rationales, sondern eher im Bereich der Emotionen angesiedelt. Mir fällt eigentlich nur ein rationaler Grund ein, Dashcams nicht zuzulassen.
Grüße
Hallo,
ich habe eine im Linienbus vorne an der Tafel für die Fahrplanmappen befestigt und auch schon eine Filmsequenz nach einem strittigen Unfall mit Erlaubnis beider Parteien verwenden dürfen, was die Sachlage klärte.
Wichtig ist, daß Du niemals die Filmsequenzen ins Internet stellst zur Privatfahndung, Belustigung oder sonstwelchen Aktionen.
Ständige Anzeigenerstatterei bei der hiesigen Polizei weil Du Dich wegen jedem kleinen Fahrfehler anderer betroffen fühlst, wird Dir anhand des bundesdeutschen Mangels an Polizeikräften keine Freunde dort bereiten, zumal Du Dich mit diesen Filmchen auch durchaus selbst belasten kannst, falls Du nicht sauber fährst, oder versuchst den Oberlehrer rauszuhängen und andere maßzuregeln, dies wäre sogar ein §315c und dann gehst Du selbst 4 Wochen zu Fuß !
Ergo: Nutze sowas NUR zur Verteidigung, nicht zum Angriff, dann wirst Du auch bei der Polizei keine Probleme bekommen. Die sind eigentlich sehr offen, wenn die Beweislage mangels Zeugen unklar ist. Ich gebe bei Unfällen nicht an, daß ich die Kamera habe, wenn ich zuvor die betreffende Sequenz nicht selbst gesichtet habe um Fehler meinerseits nicht preiszugeben.
Ich nutze die http://www.a-rival.de/de/kameras/carcam
MfG